Was ist Aufklärung? -- Immanuel Kant

Samstag, 29. Januar 2011

Parlamentspräsident Momper veranlaßt in Berlin einen „Staatsstreich von oben“

Momper mit seinem üblichen
Spitzbubengesicht
Wegen eines geringfügigen Anlasses hat Parlamentspräsident Momper über die Leiterin der Presse­stelle einen Staatsstreich von oben durchgesetzt, indem er die Pressefreiheit sowie die Meinungs- und informationelle Unterrichtungsfreiheit wenigstens vorläufig suspendiert hat.

Dies geschah kurz danach, als Präsident Momper der Opfer des Holocausts „gedacht“ hat (vgl. Welt-Online: Momper erinnert an Opfer des Holocaust). Das war wohl ein sehr opportuner Augenblick, um einen Staatsstreich von oben durchzusetzen. Denn wenn er Reue für den einen Holocaust zeigt, dann kann er mit dem nächsten anfangen, was er ausgerechnet an dieser Stelle getan hat.
Plenarsaal -- er sieht wie Demokratie
aus, aber was ist er wirklich?

Das Ereignis fand statt, als ein freier Journalist die Räume der Pressestelle des Abgeordnetenhauses von Berlin betreten hat, um sich über einiges sachkundig zu machen. Die Pressestelle liegt gegen­über dem Büro des Präsidenten des Hauses. Aus heiterem Himmel erschien eine äußerst rabiate und psychisch nicht stabile Frau und verlangte ultimativ nach dem Presseausweis des Journalisten. Die­se hysterische Frau erwies sich im Laufe des Ereignisses als die Leiterin der Pressestelle, die sich auch Pressereferats nennt.

Als sie den Ausweis in Besitz nahm, sagte sie: „Diesen Namen kenne ich. Haben Sie irgendwann etwas Kritisches über das Abgeordnetenhaus von Berlin geschrieben oder mit ihm etwas zu tun gehabt?“

Die Fragestellung war überraschend und zeigte, was sie im Schilde führte, nämlich die Einschrän­kung der Presse-, Gedanken-, Forschungs- und Meinungsfreiheit sowie die Einschränkung der Un­terrichtungsfreiheit aller Berliner.

Etwas stimme mit diesem Ausweis nicht. Sie müsse seine Gültigkeit „gründlich“ prüfen. Allerdings hat sich die rechte ordinäre Dame viel zu viel Zeit gegeben, um diese Prüfung vorzunehmen. Als sie wieder auftauchte, erklärte sie, daß sie die Gültigkeit des Ausweises nicht prüfen konnte. Demzufol­ge sei der Ausweis ungültig. Ob sie vorhatte, die Gültigkeit des Ausweises „gründlich“ so zu prüfen, wie sie anfangs beteuert hat, ließ sie offen.

Sie gebe sich keine Mühe mehr, die Gültigkeit des Ausweises zu prüfen. Weil dem so ist, ist er un­gültig.
You're a fake, Germany. Du bist falsch,
du angeblich "tolerantes" und
"weltoffenes" Berlin

Man sieht also, wie schnell eine Demokratie aufgehoben und die Grundrechte außer Kraft gesetzt werden kann – und zwar wegen geringen Anlasses.

zur Frage, wann eine Gewalt- und Willkürherrschaft eintritt:
„Angesichts des Unrechts und Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft verursacht hat, ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der historischen nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts immanent. Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden. Die Erfahrungen aus der Zerstörung aller zivilisatorischen Errungenschaften durch die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft prägen die gesamte Nachkriegsordnung und die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Völkergemeinschaft bis heute nachhaltig.“
Die meisten Politiker sind
halt Trickser !!

Solche Behauptungen sind nicht gut gemeint, sondern eher irreführend. Sie sind geeignet, Menschen von den wahren Tatsachen über Deutschland und Berlin abzulenken. Es mag sein, daß die Erfahrung aus dem III. Reich sowie aus dem II. Weltkrieg  „die gesamte Nachkriegsordnung und die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Völkergemeinschaft bis heute nachhaltig“ prägen, aber nicht so, wie es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Deutschland ist bisher nicht von dieser Tradition abgewichen. Deutschland und Berlin setzen das fort, was in der Vergangenheit vorgefallen ist.
Wenn aber im Staatswesen Nazis arbeiten, wie kann eine
Stadt oder ein Land "nazifrei" bleiben ??

Es gab und es gibt keine Entnazifizierung. Auch heutzutage wird die Gewalt- und Willkürherrschaft aus der NS-Zeit sowie aus der SED- und BRD-Zeit lediglich im Zusammenhang mit einer Ideologie, die keine Wirklichkeit wiedergibt und die an sich realitätsfern ist. Das ist die These von der sogenannten  „freiheitlichen demokratischen Grundordnung" (vgl. wikipedia zu freiheitliche demokratische Grundordnung). Dies ist ein rein abstrakter Begriff, der als solcher auf keine faßbare Realität verweisen kann. An dieser Stelle kann von einer ontologischen Leere die Rede sein (vgl. wikipedia zu Ontologie). Es darf nämlich nicht vergessen werden, daß vieles, was in der Politik Gegenstand von Aussprachen und Erörterungen ist, keinen Realitätswert wiedergeben kann.
Beispiel von einem Putsch so, wie man ihn gewöhnlich versteht

Deswegen muß an der Aufrichtigkeit derartiger Behauptungen grundsätzlich zweifeln und sie als „Schutzbehauptungen" auffassen, welche im Wege des Selbstbetruges abgegeben werden. Sie entsprechend selten, wenn überhaupt, den Tatsachen.


Quellen zur weiteren Recherche:
Es gibt jedoch Anzeichen dafür,
daß große Teile des Systems
korrompiert sind.

wikipedia zu Alexander O'Neal
John de Nugent: Gewalt- und Willkürherrschaft in Deutschland
wikipedia zu Gescheiterter Staat
wissen.de zu failed state
Zeit-Online: Der kleine Staatsstreich von oben

Deutschland ist stets bemüht,
ein Zerrbild über sich fürs
Ausland zu exportieren.

„failed“ und „fake“ state:
Gemessen an der Fähigkeit, die verfassungsmäßige Ordnung zu gewährleisten, sie umzusetzen und dabei die Grundrechte und Grundfreiheiten zu verwirklichen, sind sowohl Deutschland als auch Berlin „gescheiterte Staaten“. Hinzu kommt die Leichtigkeit, mit der Grundrechte plötzlich aufgehoben und für ungültig erklärt werden. Das zeigt einerseits, wie gescheitert ein Staat ist, andererseits, daß der in Frage kommende Staat „politisch instabil“ ist. Berlin erweist sich als politisch instabil, wenn es nur dann den Bürgern die Grundfreiheiten gewähren kann, wenn z.B. alle die gleiche Gesinnung teilen.
So sieht ein Putsch bzw. ein
"Staatsstreich von oben" aus.

Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und Westberlins wurde von seiten dieser Staaten stets der Versuch gewagt, falsche Tatsachen über sich selbst vorzuspiegeln -- was manche z.B. Griechenland vorwerfen, als es versuchte, Teil der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu werden. In der Regel ist es Deutschland gelungen, den Westen über die inländischen Geschehnisse in Deutschland hinters Licht zu führen.

An dieser Stelle geht es nicht um materielle Bonität, sondern vielmehr um die „geistige Bonität“ bzw. die „Bonität der Werte“ einer bürgerlichen Republik. Diese liegt auf dem Tiefstand, sozusagen im Keller.
Staatsstreiche von oben sind stets
mit Gewalt gegen unschuldige
Bürger verbunden.

Staatsstreich von oben:
Die Rechtsuntreue einer Regierung oder der Gesetzgebung, wo das Phänomen des gesetzlosen Gesetzgebers oder Abgeordneten, der von niemandem abgeordnet wurde, ist ein deutliches Zeichen für das Vorhandensein eines Staatsstreichs von oben. Den Begriff gibt es im Zusammenhang mit dem Widerstandsrecht. Über dieses Phänomen kann im Maunz/Dürig-Grundgesetz-Kommentar nachgelesen werden.

Berlin als „fake state“:
„Fake“ (vgl. wikipedia zu fake) ist ein Wort aus dem Englischen und heißt auf Deutsch ein Fälschung, ein Imitat oder ein Schwindel. Berlin betreibt nämlich Schwindel, wenn es sich als demokratisch, bürgernah, zivilisiert, freiheitlich, weltoffen und tolerant. Damit betrügt es die Öffentlichkeit, insbesondere die ausländische Öffentlichkeit. Im weiteren Sinne ist fake auch nach wikipedia „ein Begriff für den damit verbundenen bzw. versuchten Betrug“, der mit der ursprünglich vorgenommenen Fälschung einhergeht. Eine Frau, die Siliconbrüste trägt, trägt „falsies“, d.h. falsche Dinge.
Ein Bild von Wahlbetrug
oder Wahlfälschung

Wer die Allgemeinheit so täuscht, daß er versucht, durch unlautere Mittel das Vertrauen anderer zu gewinnen, das er auf keinen Fall verdient hat, wird als Schwindler oder Gauner bezeichnet. Die Menschen wagen den Versuch, Menschen reinzulegen. Diese Bezeichnung trifft auf die Regierung, die Rechtsprechung, die Verwaltung und schließlich die Gesetzgebung des Landes Berlin zu. Berlin ist ein Meister, ja ein gekonnter Künstler der Täuschung, der Untreue und des Betrugs. Diese schlechte Tradition, falsche Tatsachen über sich vorzuspiegeln und damit Menschen irrezuführen, fing in der Neuzeit mit der Rede von Kennedy vor dem Rathaus Schöneberg an, in der er ein Klima der Hochstapelei verbreitet, da er behauptete, Westberliner seien angeblich die freiesten Menschen in der ganzen Welt, weil sie in einem selbstgewählten Belagerungszustand ihr Leben verbringen (vgl. wikipedia zu „Ich bin ein Berliner“). Seitdem gab es immer Lug und Trug in bezug auf Berlin.

Deswegen ist es notwendig, daß im Wege des bürgerschaftlichen Engagements eine Instanz einzurichten, die eine Art „fraud detection“ [auf Deutsch: Ermittlung bzw. Feststellung von Schwindel] sowie „fraud prevention“ [auf Deutsch: Vorbeugung von Schwindel] gegenüber der öffentlichen Gewalt betreibt (vgl. auch bürgeraktiv Berlin -- eventuell auch ein Schwindel?).

In der griechischen Mythologie wurden Betrug und Schwindel
durch ein Daimon gekennzeichnet, das Apate hieß. Sie
entspricht der Göttin Fraus in der römischen Mythologie.
warum tun sich Berlin und Deutschland mit der Demokratie schwer?:
Man darf nicht vergessen, daß der Befehl der Alliierten, daß Deutschland eine Demokratie zu sein hat, als Strafe für das III. Reich sowie für den II. Weltkrieg auszulegen ist. Diesen Befehl haben die Alliierten Deutschland im Namen der „Völker der Welt“ erteilt. In ihrem Namen sowie in ihrem Auftrag haben sie auch gehandelt.

Das heißt auf westberlinerisch
"Staatsschutz" ??
Allerdings war Deutschland bisher nicht einsichtig. Es hat bis heutzutage keine Einsicht in sein Unrecht nehmen können. Das geht unmittelbar aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.2004 unter 1 BvR 1804/03 deutlich hervor (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 1/2005 vom 04.01.2005 zu diesem Beschluß). Bei diesem Gerichtsverfahren geht es um Entschädigung für Zwangsarbeiter während des III. Reichs. Das Gericht redet andauernd vom III. Reich als „Unrechtsstaat“, kann aber nicht erklären, warum das III. Reich ein Unrechtsstaat war. Es handelt sich dabei um ein Ritual um das III. Reich. Hinter der Bezeichnung „Unrechtsstaat“ steht also keine echte Überzeugung.

Zwar ist es zutreffend, daß die ganze Welt Deutschland für das III. Reich und den II. Weltkrieg verurteilt hat. Nur Deutschland als Staatswesen nicht. Es betrachtet vielmehr die meisten Handlungen, welche unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden, als rechtmäßig. Was rechtmäßig ist, kann ja kein Unrecht sein. Daher kommt die Neigung, den NS-Staat stets nachzuahmen. Diese Nachahmung setzt aber voraus, daß die Herrschaft unter diesem Staat „gebilligt, geleugnet und verharmlost wird“. Ja, sie wird sogar verherrlicht. Offiziell ist dies eine Straftat (vgl. § 130 StGB -- insbesondere § 130(3) und (4) StGB). Aber niemand wird in Deutschland dazu verantwortlich gemacht.
Ernst Reuter war und ist noch Berlins Hauptdemagoge --
Völker der Welt: schaut auf diese Stadt eben nicht,
weil ihr dann feststellen werdet, wie Nazi wir noch
sind und auch bleiben.

Was einer als Unrecht empfindet, das versucht er nicht zu wiederholen. Aber Deutschland wiederholt und ahmt nach, was im III. Reich vorgefallen ist. Es zeigt keine Reue und auch keine Einsicht in sein Unrecht. Es hat damit bis jetzt nie aufgehört, uneinsichtig zu sein, und bleibt auch so.

Deswegen befassen sich Berliner Politiker hauptsächlich damit, die Tatsache zu verbergen, daß sie in Wirklichkeit das nationalsozialistische Unrecht für Recht erachten und daß es deswegen zu verherrlichen gilt.

Der Verurteilte hat also bisher die Strafe nicht angenommen, so heißt es im Kriminalrecht.

weitere Quellen zum Thema Schwindel und Berlin:
wikipedia zu fraud detection und fraud prevention
wiikipedia zu fraud analyst -- ein Beruf, den man ergreifen kann
Bundesagentur für Arbeit: Fraud-Analyst als Beruf
wikipedia zu pia fraus -- eine Form der Täuschung angeblich zur Erfüllung von guten Zwecken, wie z.B. zur Aufrechterhaltung der Staatssicherheit in Berlin
wikipedia zu Weltgeschichte
Hegels Vorstellungen zur Weltgeschichte
wikipedia zum demagogischen Leben von Ernst Reuter
offizielle Website des Senats von Berlin: Ernst Reuter

Freitag, 28. Januar 2011

Ein Ideologe stellt fest, daß die FDP keine klare Linie vertritt

Frank Schäffler, MdB (FDP)
Manchmal müssen dramatische Sachen passieren, ehe die Menschen einsichtig sind, und so scheint es der Fall mit der Botschaft Schäfflers, MdB an seine Gesinnungsgenossen – sofern man in der FDP davon sprechen kann – zu sein.

Frank Schäffler, MdB, der Brandenburg vertritt und Mitglied der FDP-Fraktion im Bundestag ist, ist dessen bewußt, daß die FDP kein solides welt­anschauliches Gebäude mehr hat, woraus sie ein politisches Programm herausarbeiten könnte. Das gab er in einer Info-Veranstaltung der FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin am 26.01.2011 be­kannt.
Der Abgeordnete macht
einen sympatischen Eindruck.

Deswegen besinnt er sich auf folgende Größen zurück:
  1. die Umsetzung der Marktwirtschaft in Deutschland,
  2. die Neutralität des Staats gegenüber den vielfältigen Lebensentwürfen der Menschen,
  3. das Rechtsstaatsprinzip in der Gestalt der Bindung sämtlicher Staatsorgane wenigstens an Recht und Gesetz. Dabei hat er einige Probleme mit der verfassungsmäßigen Ordnung.
Er wünscht sich eine FDP, die sich „Rechtsstaatspartei“ nennt, weiß aber offensichtlich nicht, wel­che Hürden eine FDP nehmen muß, um dieses Prädikat erst zu verdienen. Denn alle wollen sich nicht an Recht und Gesetz halten – insbesondere diejenigen, die die Verantwortung für das Zustan­dekommen der Gesetze derzeitig übernehmen.
Liberaler Aufbruch -- vertreten in facebook

Deswegen hat er im Herbst letzten Jahres eine politisch-weltanschauliche Bewegung innerhalb der FDP gegründet, die sich „Liberaler Aufbruch“ nennt.

Was versteht Schäffler, MdB unter „Rechtsstaatspartei“? Das ist eine Partei, die bemüht ist, abstrak­te Regeln durchzusetzen, um später zuzusehen, daß sie auch so eingehalten werden, wie sie dem offiziellen gesetzgeberischen Willen entsprechen.
Eine Fahne, die nichts auf ihre Fahne
schreibt ??

Das ist doch eine dürftig ausgestattete Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit bzw. vom Rechtsstaats­prinzip. Beispiele nannte er darüber nicht, was den Umstand zur Folge hatte, daß es allen Anwesen­den schwerfiel, ihm zu folgen. Die Vorstellung einer „Rechtsstaatspartei“ mußte vage und nebulös gehalten werden. Sie erfuhr keine nachvollziehbare Konkretisierung. Die dort anwesenden Bürger ließen sich mit derartigen Sprüchen abspeisen. Könnte diese spärliche Bekleidung der Rechtsstaat­lichkeit und des Rechtsstaatsprinzips in einem ursächlichen Zusammenhang zum „Liberalen Spar­buch“ stehen?
Scheinbar muß man auch an den Grundrechten sparen.

Schäffler meint, daß der Staat weder verbieten noch fördern darf. Aber deckt sich diese Vorstellung mit dem Rechtsstaats- sowie mit dem Sozialstaatsprinzip, das seiner Natur nach interventionistisch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist?

Schließlich behauptete der Abgeordnete, daß man eine Steuerentlastung unter der Bedingung der Konsolidierung des Staatshaushaltes durchsetzen kann. Zum Glück betonte er, daß die Konsolidie­rung des Staatshaushaltes erst gesichert werden muß, ehe man die Bürger von der bisherigen, offen­bar zu hohen Steuerzahlung entlastet.
Eines Tages gehört mir die ganze Welt.

Die Teilnehmer zeigten wenig Interesse für die staatspolitische Thesen Schäfflers und wollten lieber über die derzeitig sich entfachenden Intrigen innerhalb der FDP reden. Das gibt nämlich zu bedenken, ob die FDP das Versprechen, das Rechtsstaatsprinzip in die deutsche Rechtsordnung umzusetzen, überhaupt einhalten kann.
Antidiskriminierung ist ein Gebot des Rechtsstaatsprinzips.

Bei der FDP steht weder der Staat noch der Mensch, sondern stets die Wirtschaft und ihre artspefizische Dynamik im Mittelpunkt. Alles andere muß sich dieser Größe unterwerfen. Deswegen haben die Liberalen – ähnlich wie auch die Kommunisten und Neo-Kommunisten – stets das Problem, ihre wirtschaftlichen Visionen mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu brigen, welche aus dem Volkssouveränitätsprinzip, dem Rechtsstaats- und dem Sozialstaatsprinzip besteht. Eine Lösung, die die Ungereimtheiten bereinigen konnte, ist in dieser Veranstaltung gar nicht zur Sprache gekommen.
Der Staat muß Ungleichgewichte
ausgleichen -- ein Gebot des
Rechtsstaatsprinzips.

zur Kollision einer Wirtschaftspolitik mit der verfassungsmäßigen Ordnung:
Mit dem Mitbestimmungsurteil vom 01.03.1979 kündigte das Bundesverfassungsgericht an, daß das Grundgesetz „wirtschaftspolitisch neutral“ sei (vgl. BVerfGE 50, 290ff.). Das bedeutet allerdings, daß es sich weder für noch gegen die Marktwirtschaft entscheidet.

Einiges spricht dafür, daß das Grundgesetz wirtschaftspolitisch zum Sozialismus (vgl. Art. 14(2) und 15 GG) neigt.

Die FDP hat seit ihrem Bestehen stets Probleme gehabt, anderen zu erläutern, warum die Marktwirtschaft mehr im Einklang mit dem Grundgesetz steht als andere Wirtschaftsordnungen. Zur Untermauerung ihrer Thesen beruft sie sich auf Art. 14(1) Satz 1 GG sowie auf das Recht zum Besitz. Diese Besitzansprüche gelten demnach als „Freiheitsrechte“, ja als Grundfreiheiten, die als solche in § 903 BGB gesetzlich kodifiziert sind.
Frank Schäffler, MdB und sein "Team"

Bisher konnte sie der Allgemeinheit nicht erklären, warum die Marktwirtschaft unter der Wahl möglicher Wirtschaftsordnungen überlegener sei und wo ihre Vorteile nicht nur für die Reichen liegt. Ihr ist ebensowenig gelungen, zugunsten der Marktwirtschaft zu argumentieren.

Die deutsche Wirtschaftsordnung ist allerdings nach dem Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip aus dem Grundgesetz ihrer Natur nach nicht staatsfrei, sondern muß sich gerade durch diese Prinzipien in Verbindung mit dem Volkssouveränitätsprinzip vom Staat lenken lassen. Wann mit der staatlichen Lenkungspolitik, welche Interventionen zuläßt, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist, ist eine Sache, mit der sich kein Gericht in Deutschland bisher befaßt hat.
Leider eine ineffektive Behörde

Die FDP muß also für die Zukunft ihr Verhältnis zur verfassungsmäßigen Ordnung nach Art. 20 und 79(3) GG angesichts ihrer Wirtschaftspolitik noch klären.
Freiheit für alle -- nicht nur für
die Reichen und die Bevorzugten



Quellen zur weiteren Recherche:
Frank Schäffler, MdB: seine eigene Website
eigentümlich frei: Frank Schäffler tritt zurück: FDP-Bundestagsfraktion beschließt Forderung nach Transaktionssteue
Die freie Welt: Liberaler Aufbruch sammelt Unterstützerstimmen

Donnerstag, 27. Januar 2011

Ein Samuraikämpfer zeigt sich dem Parlament gegenüber recht militant

In der aktuellen Stunde der 86. Plenarsitzung des Deutschen Bundestag am 26.01.2011 fand am Ende der Sitzung eine aktuelle Stunde zum Thema „Umgang des Verteidigungsministers mit dem Parlament“ statt.
Herr von und zu Guttenberg hält sich
für einen Star

Verteidigungsminister von Guttenberg trat so auf, als ob er ein Samuraikämpfer, der dabei war, eine Schlacht mit dem Parlament zu liefern. Sein gebeugter Rumpf sagte alles über das aus, was er dem Parlament mitteilen wollte. Es waren folgende Botschaften, die er unbedingt loslassen wollte:
  1. ich mache keine Fehler,
  2. wenn ich Fehler mache, dann stehe ich zwar dazu, aber ich zeige keinerlei Reue dafür,
  3. es ist eine Unverschämtheit, daß wir uns mit den Fragen des Parlaments befassen, denn wir haben Wichtigeres zu tun. Wir müssen nämlich kämpfen. Wir können nicht gleichzeitig kämpfen und den Wünschen des Parlaments nachkommen.
Nach seiner Auffassung beleidigt und entehrt das Parlament die Vaterlandsliebe der Soldaten, die so groß ist, daß sie bereit sind, dafür ihr Leben aufzuopfern.
Der Verteidigungsminister ist immer auf
und hat keine Zeit für den Bundestag.

Das kann man alles als „Ungebühr gegen dem Parlament“, welche in einer parlamentarischen De­mokratie, die Deutschland nachzumachen sucht, eigentlich gar nicht vorkommen darf.

Egal, was von Guttenberg sagte, erntete er Applaus sowohl von der CDU als auch von der FDP. Dennoch die Fragen, die das Parlament über Dr. Fritjof Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) ihm stellte, waren nicht unangemessen. Von Guttenberg hat offensichtlich bis jetzt nicht gelernt, die Macht der Exekutive mit der Gesetzgebung zu teilen, die über ein gewisses Informationsrecht ver­fügt.
Elke Hoff, MdB, die Verräterin des Parlaments

Wichtig an dieser Stelle war nicht, daß der Bundesverteidigungsminister das Parlament nicht ausrei­chend über die Geschehnisse in Afghanistan und wo anders nicht unterrichtet hat, sondern vielmehr seine Haltung, daß er allein bestimmen darf, was er dem Parlament mitteilt oder nicht.

An dieser Auffassung hat er festgehalten. Seine Körpersprache sowie der energische, allzu energi­sche und martialische Ton seiner Wortmeldungen sagten mehr aus als 1.000 Worte.
von Guttenberg so, wie
er ist, wie er sich zeigt

In diesem Augenblick ergriff Frau Elke Hoff, MdB das Wort, indem sie ihre Kollegen fragte, warum sie dem Bundesverteidigungsminister nicht die Füße so küssen, wie sie es tut. Darin war mangelnde Solidarität an der parlamentarischen Arbeit der Informationssammlung deutlich zu erkennen.

zum Phänomen der Ungebühr von Ministern gegenüber dem Parlament:
Es ist in Deutschland noch nicht eine Selbstverständlichkeit, daß Minister die Mitglieder eines Parlaments mit Respekt zu behandeln haben. Denn die deutsche Staatsordnung ist bisher zu sehr auf die Exekutive fixiert. Sie ist präsidial anstatt parlamentarisch orientiert.
auf zum Kampf gegen das
Parlament

Sobald die Regierung einsieht, daß sie dem Parlament Rede und Antwort zu stehen hat, ändert sich diese Haltung. Es ist noch nicht so weit in Deutschland, daß die Regierung dem Parlament wegen der Erledigung seiner Aufgaben und seiner Aufträge nicht ständig im Wege steht. Denn nach wie vor steht „Nötigung von Verfassungsorganen“ durch die Regierung an der Tagesordnung.

Manche Parlamentarier meinen sogar, daß die Aufgabe des Parlaments darin besteht, der Regierung einen nie zu Ende gehenden Applaus zu bescheren.
Die Regierung wird siegen.

Quellen zur weiteren Recherche:
wikipedia zu Guttenberg
FOCUS-Online: Guttenberg geht in die Offensive [Was soll ein Samurai-Kämpfer sonst machen?]
Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg [eigene Website des Bundesverteidigungsministers]
JuraForum zu „ungebührliches Verhalten“ [ein schwach ausgeprägtes Rechtsempfinden]

Mittwoch, 26. Januar 2011

Datenschutzbeauftragter Dr. Dix bestätigt Rechtsuntreue des Senats von Berlin

Hauptquartier des Datenschutzbeauftragten in Berlin
In der gestrigen Sitzung des Unterausschusses für Datenschutz und Informationsfreiheit um 11.00 Uhr erschien der Leiter des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, um eine Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Da­tenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 auszuwerten.

Für diese Handlung war das persönliche Erscheinen des Datenschutzbeauftragten Dr. Dix offen­sichtlich erforderlich.

Beim ersten Thema ging es um die Möglichkeit, daß bei der nächsten Volkszählung in diesem Jahr Rechtsradikale als Volkszähler eingesetzt werden könnten. Dr. Dix möchte diese Möglichkeit aus­schließen, sagt aber nicht wie. Denn die Tatsache, daß jemand für einen Rechtsradikalen gehalten wird und der Staat dies erfährt, stellt an sich eine Verletzung des Datenschutzrechts dar.
Dr. Alexander Dix -- biedermännisch
sein ist sein Markenzeichen

Dix erklärte, daß der Staat dann gegen Rechtsradikale einschreitet, wenn die NPD ihre Mitglieder und/oder Anhänger zur Teilnahme an der Volkszählung aufruft. Sind die Daten beim Landeswahllei­ter sowie bei den Bezirkswahlleitern nicht ganz dicht? Werden sie Dritten zugänglich gemacht? Und warum befaßt sich der Ausschuß mit einer politischen Minderheit von so geringem Gewicht?

Das nächste Thema waren die Namensschilder bei der Polizei. Abg. Trapp meinte, wenn die Polizis­ten Nummernschilder tragen, dann müßte es eine Akte geben, wo die Nummernschilder den jeweili­gen Namen der Beamten zugeordnet werden. Was könnte der Datenschutzbeauftragte tun, um die Integrität dieser Akte zu wahren?
die Behörde ist wie
folgt ausgeschildert.

Da konnte Dix wenig dazu sagen, da er an diesem Verfahren nicht beteiligt war.

Das nächste Thema war die Videoüberwachung der Schulen. An dieser Stelle gab Dix zu, daß der Senat nicht rechtstreu ist. Allerdings hat er dies durch Euphemismen verlautbaren lassen. Er erklär­te, daß der Senat „eine andere Rechtsauffassung“ teilt als er, daß aber diese andere Rechtsauffas­sung als Rechtsbeugung ausgelegt werden könnte.
Gewalt nimmt an Schulen zu, aber keiner weiß, wer daran
beteiligt ist.

Nach dem Datenschutzrecht darf die Regierung öffentliche Plätze nicht durch Videoaufnahmen er­fassen. Dazu gehören solche Plätze wie Spielplätze und Schulhöfe. Das tut der Senat doch und han­delt deswegen so, um das „Fehlverhalten“ von ethnischen Minderheiten zu verfolgen.

Es springt aber jedem ins Auge, daß Schulhöfe öffentliche Plätze darstellen. Also geht es nicht um eine „andere Rechtsauffassung“ – wie Dr. Dix beteuert, sondern um eine diskriminatorische Ord­nungspolitik des ethnozentrisch bis rassistisch veranlagten Senats, deren Beweggründe nicht offen­gelegt werden sollen.

Die Frage bleibt dennoch offen, ob diese rassistisch motivierte Überwachung von Schulen und Schülern zur Wahrung der Staatssicherheit ein geeigneter Weg ist, die Gewalt in den Schulen einzu­dämmen. Wie wäre es, wenn man versucht, mit diesen Kindern, die zu Gewalt neigen, zu sprechen und ihnen einen besseren Weg zur Konfliktbeilegung zu zeigen?
Ein friedensstiftender Staat muß Lösungen
für solche Lebenslagen suchen
 und auch finden !!

Für einen friedensverräterischen Staat wäre das undenkbar, aber für einen verfassungsfreundlichen Staat, der bemüht ist, die Verfassungsziele der Verfassung von Berlin umzusetzen, sollte dieser Weg den Vorzug gegenüber dem Weg der Überwachung und der Inquisition genießen.

Dix hat lediglich zur „Zurückhaltung“ gemahnt, einem Ratschlag, der nicht wirklich befriedigen kann. Diese Mahnung ist eine andere Art zu sagen, daß das Datenschutzrecht nicht eingehalten wer­den. Denn wer das Gute kennt, tut auch das Gute, ohne daß er sich davor zähmen muß, das Schlech­te zu verrichten. Dieser Ratschlag des Dr. Dix paßt einfach nicht zu seinem bombastischen Erschei­nen. Die Abgeordneten hielten ihn für einen Alles- und Besserwisser.
Manche Menschen verstehen alles falsch.

Das Thema „Videoüberwachung an den Schulen“ müßte demzufolge so brisant und „heiß“ sein, daß es einfach ausgeklammert wurde. Das ist die übliche linke Art, mit sozialen Brennpunkten umzugehen. Sie tut so, als ob es sie überhaupt nicht gäbe. Demnach existieren die Probleme nicht – und die Menschen erst recht nicht. Der Berliner Datenschutzbeauftragte kann anderen nicht sagen, wie die Politik das Problem der Gewalt an den Schulen lösen soll, obwohl er es teilweise mit seinem Ratschlag versucht hat, sich in Zurückhaltung zu üben.

Mit oder ohne Videoüberwachung, mit oder ohne Datenschutz wird das Problem der Gewalt an den Schulen allerdings nicht gelöst.
eine neue "soziale Idee", die darin besteht,
soziale Probleme einfach im Raum stehen
zu lassen ??

Und so wie Dr. Dix als Biedermann auftrat, traten die Mitglieder dieses Ausschusses wie Bieder­männer und -frauen auf – insbesondere dessen Vorsitzende Seelig von der Linksfraktion. Dieser Aus­schuß ist ein Club der Biedermenschen.

Während der Erörterung nahm kein Abgeordneter deutlich zur Kenntnis, daß der Landesdatenschutzbeauftragte dem Senat die Rechtsuntreue auf dem Gebiet des Datenschutzrechts bescheinigte. So gleichgültig scheint die Haltung der Gesetzgeber zum Gesetz und zur verfassungsmäßigen Ordnung zu sein.
So eine Politik unterscheidet sich
kaum von der der CDU.

Dabei spielte der Vertreter der FDP mit seinem Handy, um die langweilige Zeit zu vertreiben.

Befunde hinsichtlich der parlamentarischen Gesetzlosigkeit in Berlin und Deutschland:
Die Parlamentarier pflegen die Gesetzlosigkeit als Tradition sowie als Wert, den es unbedingt zu wahren gilt. Die Kultivierung der Gesetzlosigkeit bzw. der Rechtsuntreue manifestiert sich in viel­fältiger Art und Weise. Jede Zurschaustellung sollte als Einzelfall geprüft werden.

In hiesigem Fall haben wir gesehen, daß der Leiter des Berliner Datenschutzbeauftragten erklärt hat, der Senat betreibt Rechtsbeugung. Zwar verwendet er dieses Wort nicht, aber er beschreibt eine Sachlage, woraus Rechtsbeugung bzw. Rechtsuntreue hervorgeht.

Seine Beschreibung dient allerdings dazu, daß sich die Mitglieder des Abgeordneten so benehmen können, als ob diese Botschaft bei ihnen nicht angekommen wäre. Dadurch entbindet er die Parla­mentarier von der Pflicht, selbst rechtstreu zu sein und auch im Sinne des Rechtsstaatsprinzips zu handeln.

Denn wenn die Regierung gesetzlos sein darf, weil das Parlament offiziell keine Rechtsbeugung sei­tens des Senats weder feststellt noch beanstandet, dann heißt es auch, daß das Parlament ebenfalls gesetzlos ist. Es besteht nämlich aus „gesetzlosen Gesetzgebern“. Schließlich ist nach Art. 20(3) GG die Gesetzgebung an einen verfassungsrechtlichen Auftrag gebunden, der darin besteht, we­nigstens das Rechtsstaatsprinzip umzusetzen. Läßt es sich jedoch nicht an Recht, Gesetz und verfas­sungsmäßige Ordnung binden, so kann es diesen Auftrag nicht wahrnehmen.

zur besonderen Stellung des Datenschutzbeauftragten:
Eine Behörde, die sich „Beauftragter“ nennt, handelt einen bestimmten Bereich oder Gebiet ab, welches für den Staat als „problematisch“ bewertet wird.

Datenschutz und Informationsfreiheit sind so ein Bereich, der einen Beauftragten behandelt. Diese Behörde untersteht demzufolge nicht dem Senat oder irgendeinem Bezirk im Land Berlin, sondern dem Parlament. So steht es in Art. 47(1) Satz 2 VvB:
„Er [d.h. der Datenschutzbeauftragte] wird vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt und unterliegt dessen Dienstaufsicht.“
Insofern kann man diese Behörde mit dem Prädikat „parlamentarisch“ versehen.

Quellen zur weiteren Recherche:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2011
taz vom 11.08.2010: Mitmachen oder zahlen
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Videoüberwachung an Schulen
wdr.de: Videoüberwachung auf dem Schulhof
Deutscher Anwaltshotline zu Rechtsbeugung
wikipedia zu Rechtsbeugung

Dienstag, 25. Januar 2011

Die Höhlenbewohner melden sich und wollen nunmehr das Geschick der Nation lenken

In anderen Ländern der Welt versteht man unter „liberal“ eine Weltanschauung oder eine praktische Politik, die die Menschen als Ganzes, aber auch als Individuen voranbringt. Nicht so in Deutschland in bezug auf die Wirtschaftspolitik.
Rainer Brüderle, MdB und Bundesminister
für Wirtschaft und Technologie zugleich

Das hat uns gestern Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle in einem Neujahrsempfang des FDP-Bezirksverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf im BMW-Haus am Kurfürstendamm/Ecke Uhlandstr. feierlich zur Schau gestellt. Seine Rede fing um 20.00 Uhr und dauerte ca. 45 Minuten an.

Es spricht einiges dafür, daß Brüderle zu denjenigen Menschen gehört, die sich immer noch in der Steinzeit befinden. Dieser Eindruck ließ sich nämlich daran erkennen, wie er sich die Wirt­schaft, die Gesellschaft und die Welt vorstellt. Es ist eine recht dürftig ausgestattete Welt, die ihm vorschwebt. Und diese Welt hat er mit seinen Gesinnungsgenossen geteilt, da er im Bundestag eine andere Rolle spielt als vor angeblich „Gleichgesinnten“.
Cro Magnon -- ein Bluts-
oder Seelenverwandter ??

Um als der Gleichgesinnter von Brüderle zu gelten, muß man eine Menge Primitivität so aufbrin­gen, als ob man selbst der Cro Magnon Mann wäre. Denn Brüderles Welt sieht unheimlich düster aus.

Stellen Sie sich eine Welt, wo es keine Menschen und nur Maschinen und Automaten gibt, die jeder Personalisierung entbeht. Hinzu kommt auch eine Pseudonymisierung der Welt. Die Unternehmer stehen zwar da als Menschen, aber auch sie sind Opfer der Anonymisierungsbestrebung von diesem angeblich „fortschrittlichen“ Minister und Abgeordneten zugleich. Die Unternehmer seien angeblich Menschen, für die andere Menschen arbeiten. Wer sind diese Menschen? Keiner weiß Bescheid. Unwissenheit erfüllt den Raum.

Das Wesen „Arbeiter“ erscheint in der Ontologie Brüderles nicht. Vielmehr wird der Eindruck geweckt, daß es ihn gar nicht gibt. Es gibt allerdings etwas anderes: „die Gewerkschaften“. Die Gewerkschaf­ten sind ein Störfaktor im Land, weil sie andauernd – so Brüderele – Landfriedensbruch betreiben. Wenn sie aber tun, was die Unternehmer wollen, dann heißt es, sie seien „kooperativ“.
Paß auf !! Er schreibt gerade was.

Es ist aber nicht so, obwohl die FDP den Unternehmern – insbesondere dann, wenn sie ganz groß sind – zuvorkommend sind, daß die Unternehmer besser behandelt werden als die Bürger und die Arbeiter. Auch sie unterliegen einer Pseudonymisierung, indem sie nur als Funktionsträger beachtet werden.

Am besagten Abend war die FDP dem Hausherrn BMW so zuvorkommend, daß sie das Panorama so verunstaltet hat, daß bei ihm das Logo von Daimler-Benz nicht mehr vorzufinden war. Dadurch hat sie dem Hausherrn eine wirtschaftliche Lage der praktischen Konkurrenzlosigkeit suggeriert, obwohl Brüderle die ganze Zeit von Wettbewerb gesprochen hat.
Vorsicht !! geistige
Inzucht !!

Brüderle hat allein durch seine Körpersprache zeigen wollen, daß er sich für den Generalen im Wirtschaftskrieg aller gegen alle hält. Mit seinem Zeigefinger in die eine oder in die andere Rich­tung weist er nach, über welche Führungsqualitäten er verfügt. Davon will er reichlich Gebrauch machen. Aber hat er dafür die entsprechende Mächtigkeit, diese kühne und verantwortungsvolle Rolle zu übernehmen.

Offensichtlich nicht. Denn die Umfragen sprechen eine ganz andere Sprache und zeigen ganz andere Ergebnisse. Wie ist es, von jemandem geführt und gelenkt zu werden, der über einen nicht so verfügen darf, wie er es tut? Das fühlt sich überhaupt nicht gut an.

Dennoch meint Brüderle, daß er wildfremde Menschen für seinen Kreuzzug engagieren und notfalls auch zwangsrekrutieren darf, die dann ein ganzes Leben voller seelischer Armut verbringen müssen. Wenn Deutschland „wettbewerbsfähig“ sein will, dann müssen die gleichen Menschen ein Leben auch in materieller Armut verbringen.
Wer möchte so leben?

Ist das ein attraktives Angebot? Hoffentlich entscheiden die Menschen und die Bürger dieser Nation darüber. Brüderle gibt sich nicht die geringste Mühe, ein solches von ihm anvisiertes Leben, in dem die Menschen arbeiten, bis sie umfallen, attraktiv zu machen. Ist es Schicksal oder ist es „Freiheit“?

Warum müssen die Menschen arbeiten, bis sie umfallen? Was ist daran „freiheitlich“?
Es gibt nichts Primitiveres
als Brüderle: hier fühle ich
mich wohl !!

Bei Brüderle und seinen Gesinnungsgenossen wird man keine aussagefähige Antwort auf diese Fragen finden. Was noch übrigbleibt, sind einige abgedroschene politische Losungen, die zwar akustisch gut klingen, jedoch sich nach näherer Prüfung des Sachverhaltes als bedeutungsleer erweisen.

Dennoch redet Brüderle ständig von „Reichtum“ und „Fortschritt“, ohne den Zuhörern sagen zu können, wo diese Sachen wirklich zu finden sind.

Zwar tritt Brüderle wie ein üppiger und wortgewaltiger Schaumschläger auf, verkündet jedoch eine anonymisierte Welt, in der niemand niemanden kennt, ja sogar der Einzelne hat nicht einmal die Gelegenheit, sich selbst zu kennen. Er behauptet, daß es wirtschaftlich bergauf geht, kann diese Behauptung nur mit Zahlen, nicht mit Fakten belegen. Während er diesen Sachverhalt schildert, weiß man nicht, ob er u.U. den Bezug zur Realität verloren hat. Ihm ist durch seinen angeblichen „Optimismus“ etwas abhanden gekommen. Denn nur Behauptungen aufzustellen, die nicht nachvollziehbar sind, müßte doch ir­gendwann mal die eigenen Zuhörer stark belasten.
Brüderle schützt meine
Persönlichkeit, die ich
nicht habe.

Von verfassungsmäßiger Ordnung hat er ebensowenig Ahnung. Demnach darf der Staat der Wirt­schaft nichts vorschreiben – und zwar auch dann, wenn sie sich verfassungsfeindlich verhält. Das nennt er „Freiheit“. Aber allen anderen darf der Staat viel vorschreiben.

Ferner meint Brüderle – ähnlich wie Marx, Engels, Lenin, Hayek und Stalin, daß die Wirtschafts­ordnung der Verfassungsstaatlichkeit gegenüber Vorrang zu genießen hat. Kollidiert die Verfassung, ihre Ordnung und ihre Grundrechte gegen die Wirtschaftsordnung, die er uns aufdrängen will, so muß die verfassungsmäßige Ordnung weichen. Deswegen stellt er sich als Widersacher der Frauen­quote in den Medien dar. Diese Haltung liegt an seinem gestörten Verhältnis zur verfassungsmäßi­gen Ordnung sowie zu den Grundfreiheiten aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Brüderle weiß, wo es lang geht. Sie nicht.

Brüderles Welt bleibt so anonymisiert wie möglich, damit das Recht auf die freie Entfaltung der ei­genen Persönlichkeit durch die Bürger – einschließlich der Arbeiter – nicht ausgeübt werden kann.

Auch das Thema Stuttgart 21 kam zur Sprache, wodurch Brüderle sprachlos geworden ist.
„So ein undankbares Volk“, schimpfte er fast wortwörtlich. Das Volk stört ihn halt am Regieren und begehe dadurch Landfriedensbruch. An Demokratie und Volkssouveränität möchte er am liebsten vorbeige­hen, aber wo ist die Überholspur? Hat nicht die DDR ein ähnlich gelagertes Problem mit dem Volk gehabt wie er?


Ein Erlebnisabend mit Brüderle zeigt doch, daß Westerwelle – verglichen mit Brüderle – die bessere Al­ternative einer Partei darstellt, die alles daran setzt, die kommenden Wahlen zu verlieren. Bald wer­den wir erleben, daß die FDP das größte Verlustunternehmen Deutschlands ist. Denn wer sagt, daß Unternehmen immer gewinnen und Profit machen müssen? Das behauptet keiner, obwohl alle von diesem Grundaxiom ausgehen.

Auch ich weiß, wo es langgeht:
Zu meinem Mann !! Ich
schaffe das auch.

Was Deutschland gut gebrauchen kann, ist eine Einführung in einer modernen Welt. Diese Moderne muß auch eine geistige Moderne, nicht eine bloße technische oder Scheinmoderne. Solche
„Cro Magnon Menschen“ wie Brüderle und seine FDP werden Deutschland nicht in die Lage versetzen, in die Gegenwart anzukommen, sondern sie werden vielmehr das Land in die Vergangenheit zurückversetzen. Brüderle paßt vielmehr zur industriellen Revolution des 19. Jahrhunderts und konnte bis jetzt nicht auf die Uhr schauen.

Brüderle weiß offensichtlich nicht, daß nicht die Wirtschaft im Mittelpunkt der verfassungsmäßigen Ordnung der nachkonstitutionellen Zeit steht, sondern einerseits der Bürger, d.h. auch der Mensch, andererseits der Staat. Diese Ordnung wird in Art. 20 und 79(3) GG ausreichend dargetan.
Lassen Sie sich von Brüderle
herumkommandieren
Zu dieser Ordnung gehört das Rechtsstaatsprinzip, das es dem Staat erlaubt und sogar gebietet, in wirtschaftliche Ereignisse einzugreifen und interventionistische Maßnahmen zum Zwecke des sozialen Ausgleichs vorzunehmen. Wer dagegen ist, der richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Zur Umsetzung des Rechtsstaatsprinzips gehört die Bestrebung, Diskriminierung zu beheben. Brüderle lehnt diese Maßnahmen nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen ab, sondern aus seinen nationalliberalen Erwägungen, die ihrer Natur nach außergesetzlich und außerkonstitutionell sind. Damit greift er auf das ehemalige Gedankengut der Nationalliberalen Partei des 19. Jahrhunderts zurück.

Das Gleiche gilt aber auch für das Volkssouveränitätsprinzip (vgl. Stuttgart 21 oben). In beiden Fällen steht die Wirtschaft als Ordnungsprinzip dieser verfassungsmäßigen Ordnung nicht an oberster Stelle.

Quellen zur weiteren Recherche:
Welt-Online: "Wir brauchen keine Frauenquote"
Zeit-Online: Brüderle gegen gesetzliche Frauenquote
Frankfurter Runschau: Brüderle gegen Frauenquote
Brüderle: „Wir brauchen mehr Angebote an Ganztagsschulen und mehr Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.“
Focus-Online: Arbeit – Brüderle gegen gesetzliche Frauenquote
Genius: Liberal, national, europäisch !
Gérard Bökenkamp: Gemäßigt nationalliberal ...
der Freitag: Blogbeiträge zu Nationalliberal

Eklat im Innenausschuß: Wieviel Pluralismus kann das Berliner Parlament ertragen?

Gestern im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin erwies sich das Thema der Herabsetzung des wahlfähigen Alters auf 16 als ein „brisantes“ Thema.
Peter Trapp, MdA
"Hat er fertig" mit der Demokratie?

Mehrmals rief der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung seine Kollegen auf, sich wie „zivilisierte Mitteleuropäer“ zu benehmen. Aber was war an der Debatte der Abgeord­neten so „unzivilisiert“? Es war der heftige Dissens, der sich zeigte, während die Debatte ihren Ver­lauf genommen hat.

Der Ausschuß befaßte sich weitgehend mit Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zwei von diesen handelte die Senkung des Wahlalters auf 16 ab (unter Drs. 16/2799 und Drs. 16/2800).

Diese Fraktion ist darum besorgt, daß die Jugend kein Interesse an der Politik mehr haben. Eine Senkung des Wahlalters könnte das richtige Mittel für die Interessenweckung werden. An die Aus­stattung des Bürgers mit Mitteln, die ihn befähigt, seine Mitwirkungs-, Mitgestaltungs- und Beteili­gungsrechte effektiver auszuüben, hat keiner gedacht. Die übrigen Fraktionen zeigten eine „Dage­gen-Haltung“, ohne daß sie ihren Kollegen vorschlagen konnten, was man alternativ zur Senkung des Wahlalters vornehmen könnte, um diesen Mißstand zu beheben.

Außer daß sie sich gegenseitig beleidigten, zeigten die Abgeordneten kein anderes Verhalten, das man als konstruktiv und positiv bewerten könnte. Die Abgeordneten zeigten sich also so, wie sie in der Regel und wie sie wirklich sind.
Hier sieht der Vorsitzende des Innen-
ausschusses nicht mehr so ängstlich aus.

Das war dem Vorsitzenden des Ausschusses Trapp (CDU) zu viel. Weder die Bürger noch die Öf­fentlichkeit dürfen die Authentizität des Hauses erfahren, also hat er die Öffentlichkeit ausgeschlos­sen, als der eine Abgeordnete den anderen angebrüllt hat.

Zu viel Pluralismus, zu viel Dissens und zu viel Streit darf die Öffentlichkeit nicht erfahren. Wer weiß? Vielleicht meint sie, daß sich die Abgeordneten das Streiten deswegen leisten, um den Bür­gern auf der Tasche zu liegen und sie seelisch zu belasten. Schließlich darf man es mit der bürgerlichen Demokratie nicht so weit treiben.