Wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen – am besten neben dem Atomkraftwerk. |
Es handelte sich dabei um Tagesordnungspunkt (TOP) 3, Befragung der Bundesregierung, in der heutigen 95. Sitzung des 17. Bundestages. Erdbeben, Seebeben und Explosion im Atomkraftwerk in Japan haben vor allem die Abgeordneten sprachlos gemacht. Sie wußten nicht mehr weiter.
Deutschland ist in Europa keineswegs alleine. Wer liebt die AKWs nicht? |
Entsprechend liefen die Äußerungen der einzelnen Parlamentarier. Sie beschwerten sich über die dürftig ausgefallene Information durch die Bundesregierung. Vertreter der Bundesrepublik – nachdem vor allem StS von Klaeden sich ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Abgeordneten erlaubt hat – sicherten den Abgeordneten zu, beim nächsten Mal im Informationsüberfluß zu sein, damit sie nicht mehr so auftreten müssen, als ob sie sich in Rechtfertigungsnot stehen würden. Von Klaeden mußte nach einer Weile Zuflucht bei einem älteren und erfahreneren Staatssekretär nehmen, der dann das Wort ergriff. Er sicherte den Abgeordneten inständig zu, alles, was das Parlament an die Regierung heranzutragen hat, als Anregung zu behandeln. Die Regierung wird beim nächsten Mal ihren Anteil leisten, um die Gesetzgebung ausreichend über die Schritte der Bundesregierung zu informieren, welche Konsequenzen in der nationalen Atomkraftpolitik sie aus der in Japan vorgefallenen Kataastrofe ziehen wird.
So funktioniert ein Atomkraftwerk, wenn alles gut geht. |
Staatssekretär Eckart von Klaeden |
Wie lange halten die Leute so was aus? |
Und die Abgeordneten der Regierungskoalition sagten so gut wie kein einziges Wort dazu. Das heißt nicht, daß sie mit den Abgeordneten der Opposition einverstanden waren, aber sie erklärten sich allesamt für verteidigungsunfähig. Die Auffassung, daß Deutschland Strom braucht, der von Atomkraftwerken erzeugt wurden, war nicht mehr haltbar. Sie war nicht mehr zu verteidigen.
Die Ausnahme bildete Abg. Köppelin von der FDP-Fraktion. Durch seine Frage war er der Opposition insofern zuvorkommend, daß er seine ihm anvertraute Information mit dem ganzen Parlament teilte. Er ließ Staatssekretär von Klaeden wissen, daß er weiß, was bei der Regierung in den kommenden Tagen bevorstünde.
Atomkraft ist mit vielen Risiken und Gefahren verbunden. |
Warum tut die Bundesregierung nichts dagegen? Das war die Frage der Abgeordneten der Opposition. Von Kladen verwies auf den bundesstaatlichen Charakter der Bundesrepublik, aber dieser Charakter hindert freilich die Bundesregierung nicht, Information von den angeblich ureigenen kompetenten Länderbehörden einzuholen,die sie dann mit dem Gesetzgeber hätte teilen können. Denn es ging nicht um die Frage, wer etwas bewirken, sondern vielmehr darum, wer etwas weiß und verlässliche Auskunft geben kann.
Dieser Verweis hat auch für Furore im Parlament, welche sich auf Zwischenrufen und Murmeln in den Bart beschränkt hat. Denn „unzuständig" heißt noch lange nicht unwissend.
Hoffentlich bleiben nicht viele mehr übrig. |
Ein Tipp für morgen, in der 96. Sitzung des 17. Bundestages:
Die Grünen werden als erste Fraktion einen Gesetzentwurf zur Novelle des Bundeswahlrechts einbringen. Dieser Gesetzentwurf ist vom 09.02.2011 und trägt die Bundestags-Drucksachen-Nr. 17/4694. Da noch in diesem Gesetzentwurf die 5%ige Sperrklausel enthalten ist, dürfte er konventionswidrig sein. Er verletzt nämlich Art. 3 des Zusatzprokolls der EMRK. Demnach haben sämtliche Mitglieder des Europarats „in regelmäßigen Abständen" sowie „unter Bedingungen" Wahlen abzuhalten, welche „die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Organe gewährleisten".
Vielleicht ist eines Tages der Europarat hinter der angeblichen "BRD" her. |
Gerade das aber verhindert die Sperrklausel, die geeignet ist, die Wahlergebnisse zu verfälschen. Inzwischen ist es zu einem Menschenrecht erklärt worden, daß Menschen, die im Geltungsbereich des Europarats sowie der Konvention leben, einen Anspruch auf eine Regierung haben, die demokratisch legitimiert wird. Das ist bis jetzt die Bundesrepublik Deutschland – d.h. die angebliche „BRD" – nicht.
Wappen des Europarats |
Muß das Gewissen die Menschen unbedingt plagen? – eine nirwan-O-analyse:
Es steht in Art. 38(1) Satz GG u.a., daß Abgeordnete „nur ihrem Gewissen unterworfen“ seien, aber wie sieht diese Gewissensausübung aus, falls überhaupt eine vorkommt? Welches „Gewissen“ ist überhaupt an dieser Stelle gemeint?
Zwar "lauert" das Gewissen, aber es plagt die Menschen auch, leider !! |
Haben die Menschen ein oder zwei Gewissen? |
„Ich habe ein gutes Gewissen“ bedeutet oft: Ich setze mein Gewissen gar nicht ein. Das schlechte Gewissen hat mich nicht heimgesucht. Ich strenge mich in ethischer Hinsicht gar nicht an.
Diese Art „Gewissen“ suchen wir nicht. Wer seinem Gewissen „unterworfen“ ist, hat mit einem Gewissen zu tun, der kein Begleiter, sondern eher eine Domina oder ein Zuhälter ist.
Wer „seinem Gewissen unterworfen ist“, kann Sachverhalte falsch einschätzen. Das war der Fall mit der Debatte mit der Bundesregierung über die Atomkraftwerke. Kommen Erdeben, Seebeben und Atomkraftwerkunglücke in Japan vor, so heißt es nicht unbedingt, daß Gleiches in Deutschland vorkommen wird.
So kann man auch zu seinem "reinem Gewissen" kommen. Was aber heißt "parlamentarisches Gewissen"? |