Was ist Aufklärung? -- Immanuel Kant

Dienstag, 19. April 2011

neue Wege in der Kommunalpolitik

Das Buch wurde bereits von der
Bertelsmann-Stiftung ausgezeichnet.
Projekt Nr. 71
Die Parallelgesellschaft der Kommunalpolitik soll langsam ein Ende haben, in der sie sich verselbständigen und sich vom Volk, d.h. von den Bürgern abschottet, die sie angeblich „vertreten“. Aber wie sollen sie sie vertreten, wenn sie mit den Bürgern nichts zu tun haben wollen? Das kann man durchaus „Friedensverrat“ nennen. Politiker, die vorsätzlich den Kontakt mit den Bürgern meiden und sie anstatt dessen politisch umzuerziehen suchen, verhalten sich friedens- und hochverräterisch zugleich. Es ist Kriminalität auf höchster Ebene, was sich diese Politiker leisten.
Eine Methode der Bürgerbeteiligung ist der sogenannte
runde Tisch

Inzwischen ist ein Buch erschienen, das die Bürger nicht mehr alleine läßt und der gegenwärtigen Verwahrlosung und Aussetzung in recht- und hilflose Lage entgegenwirkt.

Das Buch heißt „Die Mitwirkungsrechte der Bürger und sonstiger Einwohner in Berlin“. Es trägt den Untertitel: „ ... ein Handbuch für diejenigen, die politisch zu handeln gedenken“.

Wir haben bisher von der „eigentlichen Politik“ des Landes Berlin berichtet, welche als Politik der Verwahrlosung, der unterlassenen Hilfeleistung, der Aussetzung in hilf- und rechtlose Lage, der Gleichschaltung und schließlich der Euthanasie beschrieben werden kann.
Verwahrlosung als Staatspolitik muß nicht sein. An dieser
ist der Staat alles andere als „alternativlos“


Wie kommt so eine Politik zustande? Denn die Politiker behaupten, sie tun ihr Bestes, damit es dem Bürger nicht dreckig, sondern sehr gut geht.

Gleichzeitig haben wir entdecken können, daß viele Faktore zur Entstehung dieser negativen, bürgerfeindlichen und menschenverachtenden Politik führen. Weder „die Strukturen“ noch „die Interessen“ oder „die [Macht-]Verhältnisse“ haben dazu geführt, daß sich der Staat genötigt sieht, gegen die eigene Bevölkerung auf so eine brutale und grausame Art vorzugehen.
Könnte die bürgerliche
Demokratie so aussehen?
Ausschlaggebend für diese verfehlte Politik des Staats ist eher die Bemühung, dem Bürger falsche Auskunft zu erteilen, ihm falsche Tatsachen vorzuspiegeln. Diese Politik betreibt der Staat ohne Anlaß. Der Bürger muß dem Staat nicht antun, um auf diesem Gebiet der Informationsversorgung schlecht und unmenschlich behandelt zu werden.

Ein anderer Faktor, der zur schlechten Regierung durch den Staat führt, ist die Neigung des Staats, dem Bürger unbedingt zeigen zu müssen, daß er für den Bürger nutzlos und untauglich ist und daß er ihm eher im Wege steht. An dieser Stelle behauptet der Staat nicht einmal, er sei „Freund und Helfer“ des Bürgers. Hier sprechen Taten lauter als Worte, und der Staat redet mit Taten, die er kommentarlos im Raum stehen läßt.

Nicht nur im politischen Leben, sondern auch im beruflichen
sowie im wirtschaftlichen Leben gibt es bürgerliche
Mitwirkungsrechte.
Grundlage für die Mitwirkungs- oder Bürgerbeteiligungsrechte in Berlin sind einerseits die Verfassung von Berlin, welche an erste Stelle gesetzt werden soll, andererseits §§ 12, 13 sowie 40 bis 47 BezVG [BezVG = Bezirksverwaltungsgesetz].
Ein Saal voller politischer
Überraschungen
Die Mitwirkungsrechte werden in der Landesverfassung in Art. 2, 3(1) und 72(2) VvB, welche den Bezirk – insbesondere die Bezirksverordnetenversammlung – betreffen. Aus der „juristischen Tatsache“, daß der Wähler Träger der öffentlichen Gewalt ist, geht hervor, daß er gegenüber dem Bezirk partizipatorische Rechte in Anspruch nehmen darf. Auf Landesebene gibt es die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid. Das wird auch in der Landesverfassung angesprochen, allerdings in Art. 61 bis Art. 63 VvB. Die Mitwirkungsrechte in der Landesverfassung auf Landesebene sind leider zu eng an die Gesetzgebung gebunden, daß sie die nichtplebiszitären Rechte mit einbeziehen können, wodurch der Bürger versucht, ein Dialogverhältnis zum Staat herzustellen.
Ohne die NPD-Fraktion ist ein multikulturelle
Gesellschaft in Berlin nicht vollständig.

Derartige Mitwirkungsrechte sind geeignet, dem Bürger ein kollektives Gesetzgebungsinitiativrecht zu verleihen. An dieser Stelle tritt er in Konkurrenz mit seinem parlamentarischen Vertreter, der möglicherweise Verrat an ihm verübt hat. Das Phänomen nennt man „parlamentarischen Parteiverrat“.

Das beste Mittel gegen diese Krankheit der Abgeordneten ist die Durchsetzung eines Volksentscheides. Allerdings in der letzten Wahl am 18.02.2011 haben die Abgeordneten gemeint, der Senat wäre der politische Verlierer. Das zeigt doch, wie ungerne Menschen in der Politik verlieren und wie unverantwortlich sie mit Ereignissen umgehen.

Nach § 8 Satz 2 und 3 Petitionsgesetz Berlin [künftig: PetG Berlin] haben Bürger ebenfalls ein eingeschränktes individuelles Gesetzesinitiativrecht. Denn es heißt dort so:
Politiker singen den Bürgern schöne Lieder vor, aber ob das,
was sie sagen, auch wahr ist? Davon kann wiederum der
Bürger ein Lied singen.

„[Petitionen im Gesetzgebungsverfahren] sollen in der Regel den Fraktionen zur Kenntnisnahme überwiesen werden mit der Auflage, sich binnen einer angemessenen Frist zu erklären, ob die Petition zum Gegenstand einer Gesetzesinitiative gemacht wird. Falls ein Fachausschuss bereits mit der betreffenden Gesetzgebungsmaterie befaßt ist, wird ihm die Petition zu dem Zweck zugeleitet, sie bei seiner Arbeit mitzuberaten.“ 
Wer in diesem Land bekannt

sein will, der möge sich

mit der Polizei anlegen.
Im Petitionsverfahren kann und darf sich ein Bürger sowohl selbst vertreten, aber er darf gleichzeitig andere vertreten. Er darf also alle drei Sachen: nur sich selbst vertreten, sich selbst und andere vertreten oder nur andere vertreten.

Schlußfolgernd kann man zu Recht behaupten, daß das Gesetzinitiativrecht zum Wesenskern vor allem der plebiszitären Mitwirkungsrechte der Bürger in Berlin gehört. Anschließend an dieses Recht ist eine Erörterung von Gesetzen und Gesetzesvorhaben auf kommunaler Ebene angesagt.

Aus dieser Kompetenz heraus kann und darf der Bürger von der BVV sowie vom BA über Gesetzen und Gesetzesvorhaben unterrichtet. Er darf sich zu diesen Vorhaben des Landes in seinem Bezirk äußern, wo er sich niederlassen hat (vgl. §§ 40, 41(1) und(2) und 42 BezVG). Selbstverständlich muß seine Teilnahme an BVV-Plenarsitzungen und an Ausschußsitzungen der BVV gefördert sowie auch ermöglicht werden.
Manche Politiker haben kein
Glück, egal was sie tun oder
unterlassen.

Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheide gibt es auch auf kommunaler Ebene. Sie tragen lediglich einen anderen Namen. Was für das Land Volksinitiative heißt, heißt auf Bezirksebene Einwohnerantrag (vgl. § 44 BezVG). Hier werden an dieser Stelle die sonstigen Einwohner Berlins miteinbezogen, die nicht deutsche Staatsangehörige sind. Was das Land Volksbegehren nennt, bezeichnet der Bezirk als Bürgerbegehren (vgl. § 45 BezVG). Hier dürfen nur die Bürger an ihm beteiligt sein. Die Teilnahme der Einwohner wird nicht zugelassen.

Schließlich heißt Volksentscheid auf Bezirksebene Bürgerentscheid (vgl. §§ 46 und 47 BezVG).

Nicht zu übersehen ist auch die Tatsache, daß das Buch das Problem abhandelt, daß sich der Bürger wenig Respekt von den Volksvertretern und Politikern verschaffen kann.

Fraktionen in der kommunalen
Volksvertretung strahlen viel „Nestwärme“
aus. Man ist halt „unter sich“. Man bleibt
auch unter sich. Das kann man „geistige
Inzucht“ nennen. Kommt in der Politik
oft vor.
Das Buch hat die BoD-Nr. 808190 erhalten. Es ist sicherlich über den Verlag zu bestellen:

Books on Demand GmbH
In de Tarpen 42
22848 Norderstedt
Tel.: +49 40 - 53 43 35 - 11
Fax: +49 40 - 53 43 35 - 84

e-mail: info@bod.de

ISBN: 978-3-8423-5740-2

Quellen zur weiteren Recherche:
Geschwister Scholl Institut: Methoden der Bürgerbeteiligung
wikiversity zu Mitwirkungsrechte der Bürger in Berlin
wikiversity zu Parlamentarischer Parteiverrat
wikiversity zu Gleichschaltung
wikiversity zu Verfassung von Berlin
wikiversity zu Phänomenologie des Staats
wikiversity zu Widerstandsrecht (Deutschland)
Autorenwebsite Luis Fernández Vidaud zum Buch über die Mitwirkungsrechte in Berlin
Dr. Brangsch: Demokratische Beteiligungsformen
Die Freiheit Berlin: Bezirksgruppe Mitte diskutiert über direkte Demokratie