Frank Schäffler, MdB (FDP) |
Frank Schäffler, MdB, der Brandenburg vertritt und Mitglied der FDP-Fraktion im Bundestag ist, ist dessen bewußt, daß die FDP kein solides weltanschauliches Gebäude mehr hat, woraus sie ein politisches Programm herausarbeiten könnte. Das gab er in einer Info-Veranstaltung der FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin am 26.01.2011 bekannt.
Deswegen besinnt er sich auf folgende Größen zurück:
- die Umsetzung der Marktwirtschaft in Deutschland,
- die Neutralität des Staats gegenüber den vielfältigen Lebensentwürfen der Menschen,
- das Rechtsstaatsprinzip in der Gestalt der Bindung sämtlicher Staatsorgane wenigstens an Recht und Gesetz. Dabei hat er einige Probleme mit der verfassungsmäßigen Ordnung.
Er wünscht sich eine FDP, die sich „Rechtsstaatspartei“ nennt, weiß aber offensichtlich nicht, welche Hürden eine FDP nehmen muß, um dieses Prädikat erst zu verdienen. Denn alle wollen sich nicht an Recht und Gesetz halten – insbesondere diejenigen, die die Verantwortung für das Zustandekommen der Gesetze derzeitig übernehmen.
Deswegen hat er im Herbst letzten Jahres eine politisch-weltanschauliche Bewegung innerhalb der FDP gegründet, die sich „Liberaler Aufbruch“ nennt.
Was versteht Schäffler, MdB unter „Rechtsstaatspartei“? Das ist eine Partei, die bemüht ist, abstrakte Regeln durchzusetzen, um später zuzusehen, daß sie auch so eingehalten werden, wie sie dem offiziellen gesetzgeberischen Willen entsprechen.
Das ist doch eine dürftig ausgestattete Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit bzw. vom Rechtsstaatsprinzip. Beispiele nannte er darüber nicht, was den Umstand zur Folge hatte, daß es allen Anwesenden schwerfiel, ihm zu folgen. Die Vorstellung einer „Rechtsstaatspartei“ mußte vage und nebulös gehalten werden. Sie erfuhr keine nachvollziehbare Konkretisierung. Die dort anwesenden Bürger ließen sich mit derartigen Sprüchen abspeisen. Könnte diese spärliche Bekleidung der Rechtsstaatlichkeit und des Rechtsstaatsprinzips in einem ursächlichen Zusammenhang zum „Liberalen Sparbuch“ stehen?
Schäffler meint, daß der Staat weder verbieten noch fördern darf. Aber deckt sich diese Vorstellung mit dem Rechtsstaats- sowie mit dem Sozialstaatsprinzip, das seiner Natur nach interventionistisch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist?
Schließlich behauptete der Abgeordnete, daß man eine Steuerentlastung unter der Bedingung der Konsolidierung des Staatshaushaltes durchsetzen kann. Zum Glück betonte er, daß die Konsolidierung des Staatshaushaltes erst gesichert werden muß, ehe man die Bürger von der bisherigen, offenbar zu hohen Steuerzahlung entlastet.
Die Teilnehmer zeigten wenig Interesse für die staatspolitische Thesen Schäfflers und wollten lieber über die derzeitig sich entfachenden Intrigen innerhalb der FDP reden. Das gibt nämlich zu bedenken, ob die FDP das Versprechen, das Rechtsstaatsprinzip in die deutsche Rechtsordnung umzusetzen, überhaupt einhalten kann.
Bei der FDP steht weder der Staat noch der Mensch, sondern stets die Wirtschaft und ihre artspefizische Dynamik im Mittelpunkt. Alles andere muß sich dieser Größe unterwerfen. Deswegen haben die Liberalen – ähnlich wie auch die Kommunisten und Neo-Kommunisten – stets das Problem, ihre wirtschaftlichen Visionen mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu brigen, welche aus dem Volkssouveränitätsprinzip, dem Rechtsstaats- und dem Sozialstaatsprinzip besteht. Eine Lösung, die die Ungereimtheiten bereinigen konnte, ist in dieser Veranstaltung gar nicht zur Sprache gekommen.
zur Kollision einer Wirtschaftspolitik mit der verfassungsmäßigen Ordnung:
Mit dem Mitbestimmungsurteil vom 01.03.1979 kündigte das Bundesverfassungsgericht an, daß das Grundgesetz „wirtschaftspolitisch neutral“ sei (vgl. BVerfGE 50, 290ff.). Das bedeutet allerdings, daß es sich weder für noch gegen die Marktwirtschaft entscheidet.
Einiges spricht dafür, daß das Grundgesetz wirtschaftspolitisch zum Sozialismus (vgl. Art. 14(2) und 15 GG) neigt.
Die FDP hat seit ihrem Bestehen stets Probleme gehabt, anderen zu erläutern, warum die Marktwirtschaft mehr im Einklang mit dem Grundgesetz steht als andere Wirtschaftsordnungen. Zur Untermauerung ihrer Thesen beruft sie sich auf Art. 14(1) Satz 1 GG sowie auf das Recht zum Besitz. Diese Besitzansprüche gelten demnach als „Freiheitsrechte“, ja als Grundfreiheiten, die als solche in § 903 BGB gesetzlich kodifiziert sind.
Bisher konnte sie der Allgemeinheit nicht erklären, warum die Marktwirtschaft unter der Wahl möglicher Wirtschaftsordnungen überlegener sei und wo ihre Vorteile nicht nur für die Reichen liegt. Ihr ist ebensowenig gelungen, zugunsten der Marktwirtschaft zu argumentieren.
Die deutsche Wirtschaftsordnung ist allerdings nach dem Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip aus dem Grundgesetz ihrer Natur nach nicht staatsfrei, sondern muß sich gerade durch diese Prinzipien in Verbindung mit dem Volkssouveränitätsprinzip vom Staat lenken lassen. Wann mit der staatlichen Lenkungspolitik, welche Interventionen zuläßt, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist, ist eine Sache, mit der sich kein Gericht in Deutschland bisher befaßt hat.
Die FDP muß also für die Zukunft ihr Verhältnis zur verfassungsmäßigen Ordnung nach Art. 20 und 79(3) GG angesichts ihrer Wirtschaftspolitik noch klären.
Quellen zur weiteren Recherche:
Frank Schäffler, MdB: seine eigene Website
eigentümlich frei: Frank Schäffler tritt zurück: FDP-Bundestagsfraktion beschließt Forderung nach Transaktionssteue
Die freie Welt: Liberaler Aufbruch sammelt Unterstützerstimmen
Antidiskriminierung ist ein Gebot des Rechtsstaatsprinzips. |
Bei der FDP steht weder der Staat noch der Mensch, sondern stets die Wirtschaft und ihre artspefizische Dynamik im Mittelpunkt. Alles andere muß sich dieser Größe unterwerfen. Deswegen haben die Liberalen – ähnlich wie auch die Kommunisten und Neo-Kommunisten – stets das Problem, ihre wirtschaftlichen Visionen mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu brigen, welche aus dem Volkssouveränitätsprinzip, dem Rechtsstaats- und dem Sozialstaatsprinzip besteht. Eine Lösung, die die Ungereimtheiten bereinigen konnte, ist in dieser Veranstaltung gar nicht zur Sprache gekommen.
Der Staat muß Ungleichgewichte ausgleichen -- ein Gebot des Rechtsstaatsprinzips. |
zur Kollision einer Wirtschaftspolitik mit der verfassungsmäßigen Ordnung:
Mit dem Mitbestimmungsurteil vom 01.03.1979 kündigte das Bundesverfassungsgericht an, daß das Grundgesetz „wirtschaftspolitisch neutral“ sei (vgl. BVerfGE 50, 290ff.). Das bedeutet allerdings, daß es sich weder für noch gegen die Marktwirtschaft entscheidet.
Einiges spricht dafür, daß das Grundgesetz wirtschaftspolitisch zum Sozialismus (vgl. Art. 14(2) und 15 GG) neigt.
Die FDP hat seit ihrem Bestehen stets Probleme gehabt, anderen zu erläutern, warum die Marktwirtschaft mehr im Einklang mit dem Grundgesetz steht als andere Wirtschaftsordnungen. Zur Untermauerung ihrer Thesen beruft sie sich auf Art. 14(1) Satz 1 GG sowie auf das Recht zum Besitz. Diese Besitzansprüche gelten demnach als „Freiheitsrechte“, ja als Grundfreiheiten, die als solche in § 903 BGB gesetzlich kodifiziert sind.
Frank Schäffler, MdB und sein "Team" |
Bisher konnte sie der Allgemeinheit nicht erklären, warum die Marktwirtschaft unter der Wahl möglicher Wirtschaftsordnungen überlegener sei und wo ihre Vorteile nicht nur für die Reichen liegt. Ihr ist ebensowenig gelungen, zugunsten der Marktwirtschaft zu argumentieren.
Die deutsche Wirtschaftsordnung ist allerdings nach dem Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip aus dem Grundgesetz ihrer Natur nach nicht staatsfrei, sondern muß sich gerade durch diese Prinzipien in Verbindung mit dem Volkssouveränitätsprinzip vom Staat lenken lassen. Wann mit der staatlichen Lenkungspolitik, welche Interventionen zuläßt, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist, ist eine Sache, mit der sich kein Gericht in Deutschland bisher befaßt hat.
Leider eine ineffektive Behörde |
Die FDP muß also für die Zukunft ihr Verhältnis zur verfassungsmäßigen Ordnung nach Art. 20 und 79(3) GG angesichts ihrer Wirtschaftspolitik noch klären.
Freiheit für alle -- nicht nur für die Reichen und die Bevorzugten |
Quellen zur weiteren Recherche:
Frank Schäffler, MdB: seine eigene Website
eigentümlich frei: Frank Schäffler tritt zurück: FDP-Bundestagsfraktion beschließt Forderung nach Transaktionssteue
Die freie Welt: Liberaler Aufbruch sammelt Unterstützerstimmen
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