Was ist Aufklärung? -- Immanuel Kant

Mittwoch, 26. Januar 2011

Datenschutzbeauftragter Dr. Dix bestätigt Rechtsuntreue des Senats von Berlin

Hauptquartier des Datenschutzbeauftragten in Berlin
In der gestrigen Sitzung des Unterausschusses für Datenschutz und Informationsfreiheit um 11.00 Uhr erschien der Leiter des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, um eine Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Da­tenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 auszuwerten.

Für diese Handlung war das persönliche Erscheinen des Datenschutzbeauftragten Dr. Dix offen­sichtlich erforderlich.

Beim ersten Thema ging es um die Möglichkeit, daß bei der nächsten Volkszählung in diesem Jahr Rechtsradikale als Volkszähler eingesetzt werden könnten. Dr. Dix möchte diese Möglichkeit aus­schließen, sagt aber nicht wie. Denn die Tatsache, daß jemand für einen Rechtsradikalen gehalten wird und der Staat dies erfährt, stellt an sich eine Verletzung des Datenschutzrechts dar.
Dr. Alexander Dix -- biedermännisch
sein ist sein Markenzeichen

Dix erklärte, daß der Staat dann gegen Rechtsradikale einschreitet, wenn die NPD ihre Mitglieder und/oder Anhänger zur Teilnahme an der Volkszählung aufruft. Sind die Daten beim Landeswahllei­ter sowie bei den Bezirkswahlleitern nicht ganz dicht? Werden sie Dritten zugänglich gemacht? Und warum befaßt sich der Ausschuß mit einer politischen Minderheit von so geringem Gewicht?

Das nächste Thema waren die Namensschilder bei der Polizei. Abg. Trapp meinte, wenn die Polizis­ten Nummernschilder tragen, dann müßte es eine Akte geben, wo die Nummernschilder den jeweili­gen Namen der Beamten zugeordnet werden. Was könnte der Datenschutzbeauftragte tun, um die Integrität dieser Akte zu wahren?
die Behörde ist wie
folgt ausgeschildert.

Da konnte Dix wenig dazu sagen, da er an diesem Verfahren nicht beteiligt war.

Das nächste Thema war die Videoüberwachung der Schulen. An dieser Stelle gab Dix zu, daß der Senat nicht rechtstreu ist. Allerdings hat er dies durch Euphemismen verlautbaren lassen. Er erklär­te, daß der Senat „eine andere Rechtsauffassung“ teilt als er, daß aber diese andere Rechtsauffas­sung als Rechtsbeugung ausgelegt werden könnte.
Gewalt nimmt an Schulen zu, aber keiner weiß, wer daran
beteiligt ist.

Nach dem Datenschutzrecht darf die Regierung öffentliche Plätze nicht durch Videoaufnahmen er­fassen. Dazu gehören solche Plätze wie Spielplätze und Schulhöfe. Das tut der Senat doch und han­delt deswegen so, um das „Fehlverhalten“ von ethnischen Minderheiten zu verfolgen.

Es springt aber jedem ins Auge, daß Schulhöfe öffentliche Plätze darstellen. Also geht es nicht um eine „andere Rechtsauffassung“ – wie Dr. Dix beteuert, sondern um eine diskriminatorische Ord­nungspolitik des ethnozentrisch bis rassistisch veranlagten Senats, deren Beweggründe nicht offen­gelegt werden sollen.

Die Frage bleibt dennoch offen, ob diese rassistisch motivierte Überwachung von Schulen und Schülern zur Wahrung der Staatssicherheit ein geeigneter Weg ist, die Gewalt in den Schulen einzu­dämmen. Wie wäre es, wenn man versucht, mit diesen Kindern, die zu Gewalt neigen, zu sprechen und ihnen einen besseren Weg zur Konfliktbeilegung zu zeigen?
Ein friedensstiftender Staat muß Lösungen
für solche Lebenslagen suchen
 und auch finden !!

Für einen friedensverräterischen Staat wäre das undenkbar, aber für einen verfassungsfreundlichen Staat, der bemüht ist, die Verfassungsziele der Verfassung von Berlin umzusetzen, sollte dieser Weg den Vorzug gegenüber dem Weg der Überwachung und der Inquisition genießen.

Dix hat lediglich zur „Zurückhaltung“ gemahnt, einem Ratschlag, der nicht wirklich befriedigen kann. Diese Mahnung ist eine andere Art zu sagen, daß das Datenschutzrecht nicht eingehalten wer­den. Denn wer das Gute kennt, tut auch das Gute, ohne daß er sich davor zähmen muß, das Schlech­te zu verrichten. Dieser Ratschlag des Dr. Dix paßt einfach nicht zu seinem bombastischen Erschei­nen. Die Abgeordneten hielten ihn für einen Alles- und Besserwisser.
Manche Menschen verstehen alles falsch.

Das Thema „Videoüberwachung an den Schulen“ müßte demzufolge so brisant und „heiß“ sein, daß es einfach ausgeklammert wurde. Das ist die übliche linke Art, mit sozialen Brennpunkten umzugehen. Sie tut so, als ob es sie überhaupt nicht gäbe. Demnach existieren die Probleme nicht – und die Menschen erst recht nicht. Der Berliner Datenschutzbeauftragte kann anderen nicht sagen, wie die Politik das Problem der Gewalt an den Schulen lösen soll, obwohl er es teilweise mit seinem Ratschlag versucht hat, sich in Zurückhaltung zu üben.

Mit oder ohne Videoüberwachung, mit oder ohne Datenschutz wird das Problem der Gewalt an den Schulen allerdings nicht gelöst.
eine neue "soziale Idee", die darin besteht,
soziale Probleme einfach im Raum stehen
zu lassen ??

Und so wie Dr. Dix als Biedermann auftrat, traten die Mitglieder dieses Ausschusses wie Bieder­männer und -frauen auf – insbesondere dessen Vorsitzende Seelig von der Linksfraktion. Dieser Aus­schuß ist ein Club der Biedermenschen.

Während der Erörterung nahm kein Abgeordneter deutlich zur Kenntnis, daß der Landesdatenschutzbeauftragte dem Senat die Rechtsuntreue auf dem Gebiet des Datenschutzrechts bescheinigte. So gleichgültig scheint die Haltung der Gesetzgeber zum Gesetz und zur verfassungsmäßigen Ordnung zu sein.
So eine Politik unterscheidet sich
kaum von der der CDU.

Dabei spielte der Vertreter der FDP mit seinem Handy, um die langweilige Zeit zu vertreiben.

Befunde hinsichtlich der parlamentarischen Gesetzlosigkeit in Berlin und Deutschland:
Die Parlamentarier pflegen die Gesetzlosigkeit als Tradition sowie als Wert, den es unbedingt zu wahren gilt. Die Kultivierung der Gesetzlosigkeit bzw. der Rechtsuntreue manifestiert sich in viel­fältiger Art und Weise. Jede Zurschaustellung sollte als Einzelfall geprüft werden.

In hiesigem Fall haben wir gesehen, daß der Leiter des Berliner Datenschutzbeauftragten erklärt hat, der Senat betreibt Rechtsbeugung. Zwar verwendet er dieses Wort nicht, aber er beschreibt eine Sachlage, woraus Rechtsbeugung bzw. Rechtsuntreue hervorgeht.

Seine Beschreibung dient allerdings dazu, daß sich die Mitglieder des Abgeordneten so benehmen können, als ob diese Botschaft bei ihnen nicht angekommen wäre. Dadurch entbindet er die Parla­mentarier von der Pflicht, selbst rechtstreu zu sein und auch im Sinne des Rechtsstaatsprinzips zu handeln.

Denn wenn die Regierung gesetzlos sein darf, weil das Parlament offiziell keine Rechtsbeugung sei­tens des Senats weder feststellt noch beanstandet, dann heißt es auch, daß das Parlament ebenfalls gesetzlos ist. Es besteht nämlich aus „gesetzlosen Gesetzgebern“. Schließlich ist nach Art. 20(3) GG die Gesetzgebung an einen verfassungsrechtlichen Auftrag gebunden, der darin besteht, we­nigstens das Rechtsstaatsprinzip umzusetzen. Läßt es sich jedoch nicht an Recht, Gesetz und verfas­sungsmäßige Ordnung binden, so kann es diesen Auftrag nicht wahrnehmen.

zur besonderen Stellung des Datenschutzbeauftragten:
Eine Behörde, die sich „Beauftragter“ nennt, handelt einen bestimmten Bereich oder Gebiet ab, welches für den Staat als „problematisch“ bewertet wird.

Datenschutz und Informationsfreiheit sind so ein Bereich, der einen Beauftragten behandelt. Diese Behörde untersteht demzufolge nicht dem Senat oder irgendeinem Bezirk im Land Berlin, sondern dem Parlament. So steht es in Art. 47(1) Satz 2 VvB:
„Er [d.h. der Datenschutzbeauftragte] wird vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt und unterliegt dessen Dienstaufsicht.“
Insofern kann man diese Behörde mit dem Prädikat „parlamentarisch“ versehen.

Quellen zur weiteren Recherche:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2011
taz vom 11.08.2010: Mitmachen oder zahlen
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Videoüberwachung an Schulen
wdr.de: Videoüberwachung auf dem Schulhof
Deutscher Anwaltshotline zu Rechtsbeugung
wikipedia zu Rechtsbeugung

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