Die Zeitung für Psychonauten -- Die Zeitung des deutschen Widerstands --
psychedelisch, experimentell, wenigstens entrückt, nüchtern, aber parteiergreifend, religiös, aber dennoch "total" und "absolut" bürgerlich -- und schließlich dem Wahn in der Welt zugewandt -- das sind unsere vorzüglichsten Eigenschaften !!
Beim außerordentlichen Parteitag der FDP am12.02.2011 in der Giessener Kongresshalle hat die Parteiführung durch aussafähige Pressemleudungen bereits signalisiert, daß sei be den bevorstehenden Komalwahlen am 27.03.2011 mit einer Schrumpfung ihrer Wählerschaft rechnet. Folgender Satz:
„Die FDP-Wähler wissen, daß es bei dieser Wahl um kommunale Interessen geht und nicht um eine Bundestagswahl.“
So sah das Podium aus.
sagt alles aus, was es zu sagen gibt. Er will nämlich die Tatsache zum Ausdruck bringen, daß sich die Wähler nicht an der Bundespartei – und vor allem nicht an Herrn Dr. Westerwelle – zu richten haben, sondern vielmehr und alleine an ihren Lokalmatadoren, die in den kleinsten Ortschaften leben und wirken. Deswegen trug den Parteitag die Überschrift: „Erfolgreich vor Ort.“ Das bedeutet, daß für den Fall, daß die FDP überhaupt Erfolg zeitigen will, sie sich auf ihre Kommunal- und Landespolitiker berufen müssen.
Die Umfragen sehen nicht besonders gut für die FDP aus.
Ferner gibt diese Botschaft zu verstehen, daß sich die FDP im kommenden Wahlkampf lediglich an die bisherige Klientel wenden wird und keine neue Wählerschaft zu suchen vorhat.
Das zeigt doch, daß die FDP-Liberalen die geistige Inzucht gegenüber der Öffnung nach außen bevorzugen, da sie nur unter sich bleiben können, um Akzeptanz zu ernten.
Ein "Papier-Löwe" ??
Ausgerechnet die FDP ist eine Partei, die „kryptische Botschaften“ von sich gibt, welche als solche auslegungsbedürftig sind. Legt man sie „richtig“ aus, so erfährt man, daß diese Partei im Schilde führt.
Entsprechend zusammengeschrumpft sind die Visionen und die möglichst vielen Vorhaben der Partei, die gar nicht mehr zum Ausdruck kommen.
Jörg-Uwe Hahn, MdL ist Landesvorsitzender sowie
Hessischer Minister für Justiz, Integration und Europa
Darüberhinaus war die große Zahl von dogmatisch geprägten „Betonköpfen“ auf diesem Landesparteitag nicht zu übersehen.
Das Parteiprogramm für die Kommunalwahlen, das dort verabschiedet wurde, enthielt – nicht gerade wider Erwarten – nichts Neues, was die FDP von sich bisher vertreten hat. Es war lediglich ein gewisses Maß mehr an Toleranz gegenüber denjenigen festzustellen, welche eine andere Sprache sprechen als Deutsch.
Hahn mit Florian Rentsch, MdL,
Fraktionsvorsitzender der FDP im
Hessischen Landtag
Dennoch auch diese Frage wurde zur Kampfabstimmung gebracht. Die Mehrheit entschied für ein bißchen Mehr an Toleranz gegenüber Ausländern und nichtethnischen Deutschen, und schmiß damit diesem Personenkreis ein Paar Krümel nach, da beim Kuchenbacken eine kleine Portion übriggeblieben ist.
In den Kommunalwahlen im Jahre 2001 erzielte die FDP 117.812 Stimmen und damit 5,2 % der Stimmen. Im Jahre Jahre 2006 schrumpfte die FDP-Wählerschaft auf 113.648, errung dennoch 5,8 % der Stimmen, weil die Wahlbeteiligung gegenüber den Wahlen im Jahre 2001 geringer war (2001: 52,9 %; 2006: 45,8 %).
Diese Skulptur paßt zum prähistorischen
Selbstverständnis der FDP.
Wie im Augenblick die FDP an Stimmen zunehmen wird, nachdem sie sich nicht auf Unterstützung durch die Bundespartei verlassen darf und diese Unterstützung offenbar auch ablehnt, kann kein Mensch erklären. Das brachten einige in der Partei nicht davon ab, dies einfach zu behaupten. Anhaltspunkte, die für die Annahme dieser These sprechen könnten, waren offensichtlich unerwünscht. Schließlich ging es beim Parteitag um die Erhebung eines gewissen Korpsgeist, der sich auf unwahre oder unrealistische Behauptungen baut.
Dr. Wolfgang Gerhardt, MdB vertritt
Hessen im Deutschen Bundestag
Es war zu sehen, daß derjenige, der das Wort „liberal“ unzählige Male in den Mund nimmt, nicht unbedingt liberal ist oder liberale Politik verkündet, geschweige denn betreibt.
Es gab doch viele „liberale Prominenz“ beim Parteitag – z.B. Dr. Wolfgang Gerhardt, MdB, Dr. Hermann Otto Solms, MdB und Dr. Heinrich Kolb, MdB, die mehr Hessen als den Bund vertreten haben. Aber ob das angesichts der Schieflage hilft, in der sich die FDP gegenwärtig befindet, ist zweifelhaft.
Ich, Betonkopf, werde die FDP wählen.
Die Hochburgen der FDP in Hessen bleiben nach wie vor Hochtaunus, Main-Taunus und Wiesbaden.
Wer dennoch unter den Betonköpfen der Partei glänzen konnte und auch durfte, war der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Lasse Becker. Er plädierte dafür, daß die Verkehrspolitik seiner Partei vielfältig bleibt und sich weder auf die Autos noch auf die Bahn und die Fahrräder beschränkt.
Lasse Becker ist kein Betonkopf,
steht aber alleine da.
Für seine Auffassung gab es viel Zustimmung so, daß gesagt werden konnte, daß seine Auffassung mehrheitlich angenommen wurde.
Es wurde schließlich viel gekichert beim Landesparteitag. Keiner nahm die Gefahren ernst, welche auf die FDP zukommen werden. Trotz euphorischer Stimmung war festzustellen, daß die Partei am Kollabieren ist. Schließlich gilt in Hessen bei Kommunalwahlen die 5%ige-Sperrklausel so, wie es bei den Bundestagswahlen gibt.
weniger Staatsschulden: ein allgemeines
Steckenpferd der FDP, und zwar nicht
nur in Hessen
Am 27.03.2011 finden nicht nur Kommunalwahlen in Hessen statt, sondern gleichzeitig eine Volksabstimmung zur Änderung der Hessischen Landesverfassung, welche dafür sorgen soll, daß eine sogenannte „Schuldenbremse“ mit in die Verfassung aufgenommen wird, was sehr zur Politik der FDP paßt, welche eine Feindseligkeit gegenüber dem Sozialstaat sowie auch gegenüber dem Sozialstaatsprinzip aufweist.
Gemeint ist an dieser Stelle ist: Der Auftritt von Westerwelle ist hier nicht erwünscht.
eine kleine nirwan-O-analyse zu dieser Sache:
Die FDP muß während des Wahlkampfes zu den Kommunalwahlen am 27.03.2011 in Hessen wohl ohne die Bundespartei auskommen. Sie darf sich nicht auf diejenigen Persönlichkeiten in der Bundespartei stützen, da diese Art „Hilfe“ zu [weiteren] Stimmenverlusten. Die Frage ist also nicht, ob die FDP mit Stimmenverlusten zu rechnen hat, sondern vielmehr, wie hoch der Verlust an Wählerstimmen diesmal ausfallen wird.
Heute gab es im Plenum Redner unter den Abgeordneten, die äußerst wütend und despotisch auftraten, weil es sich bei der Debatte um Menschen handelte, die nicht das Geld erhalten, was ihnen zusteht, und deswegen arm sind. Aber es gab auch andere, die das Thema mit leisen Tönen ansprachen und dabei versuchten, Besonnenheit in die Diskussion einzuführen. Das Thema ist an sich geeignet, Menschen aufzuregen und sie in erregten Zustand zu versetzen. Der Bundestag blieb vor dieser Gefahr nicht verschont (hier: 90. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages –TOP 4).
Zunächst sprach der stellvertretende Vorsitzender der SPD-Fraktion, Abg. Hubertus Heil. Er sprach sich für den Mindestlohn aus und bedauerte es, daß die CDU eine negative Haltung ihm gegenüber aufbringt.
Brünnhilde singt schreiend: "Her mit dem Mindestlohn !!"
Danach kam Abg. Peter Weiß (CDU), der äußerst rabiat und militant auftrat. Er brachte einerseits wirtschaftliche, andererseits gesellschaftspolitische Argumente gegen den Mindestlohn vor und meinte, daß seine Umsetzung mit zu viel Zwang gegenüber dem Unternehmer verbunden sei, was ordnungspolitisch nicht zu vertreten sei. Den Unternehmer habe man einfach nicht unter Zwang zu setzen. Rechtliche Argumente gegen den Mindestlohn hat er allerdings nicht parat
Man müßte dabei das Verhältnis des Staats zu den Gewerkschaften berücksichtigen, indem man die Gewerkschaften nicht stärker macht, als sie ohnehin sind. Der Spruch „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist mit Hohn zu betrachten. Warum, das hat er nicht gesagt. Offensichtlich konnte der totalitäre und agitatorisch gesinnte Abgeordnete kein Argument gegen ihn vortragen.
Das Festspielhaus in Bayreuth sollte den
Bundestag ersetzen, wenn es nach
Abg. Ernst ginge.
Für den nächsten Redner, Abg. Klaus Ernst (Linke), war „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ das A und O des Mindestlohns, aber hier müßte man sich fragen: gleich wem gegenüber? Offensichtlich geht der linke Abgeordnete davon aus, daß Gleichheit ein Ordnungsprinzip bildet, aber ist sie an dieser Stelle „gerecht“? Oder ist gleich = gerecht?
Auch Abg. Ernst wirkte – wie vorhin sein Vorgänger Abg. Weiß – agitatorisch. Man kann sich ruhig fragen, ob hier Argumente vorgetragen oder nur „heiße Luft“ ausgesandt wird. In einem verurteilenden Ton warf Ernst der FDP „Sittenwidrigkeit“ vor, was eine Verletzung des Geistes des bürgerlichen Rechts darstellt. Das Wort „Ausbeutung“ hat er allerdings nicht in den Mund gelegt, obwohl seine Verwendung an dieser Stelle angebracht wäre. Die Unterbezahlung der Arbeiter sei aus seiner Sicht ein „Skandal“, womit italienische und wagnerianische Opern komponiert werden können. Vielleicht wird diese Debatte auf der Bühne in Bayreuth weitergeführt.
Hier könnte man besser über den
Mindestlohn reden, oder?
Als nächster Redner sprach Abg. Pascal Kober (FDP), der meinte, die Arbeiter der Nation bräuchten deswegen keinen Mindestlohn, weil sie genug zu essen bekamen. Für den Fall, daß dies nicht stimmen sollen, dann sollen sie dem Rat der Königin Marie Antoinette folgen und Kuchen essen, wenn Brot fehlte. Die Arbeiter bräuchten keine staatliche Unterstützung zur Durchsetzung ihres jeweiligen Eigentumsanspruchs in der Gestalt eines angemessenen Lohns. Außerdem ist es nicht leicht, einen Mindestlohn festzusetzen. Da dies der Fall ist, soll man nicht einmal mit einem Versuch anfangen, dies zu tun.
Solche Effekte bräuchte man unbedingt
für den Bundestag, damit endlich
die anderen verstehen.
Darüberhinaus gefährde das Institut des Mindestlohns Arbeitsplätze. Es ist demzufolge aus fiskalischen Gründen günstiger, viele Sklaven, Zwangsarbeiter und Leibeigene um sich zu halten, die für einen Äpel und ein Ei arbeiten, als weniger, da sonst die Sklaven auf die Idee kommen könnten, Randale zu veranstalten. Arbeiten sie statt dessen, so sind sie zu müde, um die Staatssicherheit gefährden zu können.
Die nächste Rednerin war Abg. Brigitte Pohtmer (Grüne), die den Eindruck machte, eine Wahrsagerin zu sein. Die Zeit sei nach ihrer Auffassung für den Mindestlohn gekommen. Woher sie das wußte, das hat sie leider für sich behalten. Hat sie mit einem Medium Rücksprache gehalten? Hat sie in ihrem Büro eine Kristallkugel, die ihr diese Eingebungen offenbart? Da muß ihr wohl eine Nachfrage gestellt werden.
Kriege ich den Mindestlohn
oder nicht? Wenn nicht,
dann mache ich Randale.
Denn der Mindestlohn sichert den sozialen Frieden im Lande und bringt die armen Menschen davon, Randale und Landfriedensbruch zu machen. Also für ein paar Cents sollte man diese anti-Krawalle-Versicherung leisten können.
Mit der Öffnung der Grenzen des Osten muß man damit rechnen, daß Ausländer aus dem ehemaligen Ostblock, die inzwischen EU-Bürger sind, die einheimischen Arbeiter unterbieten werden. Der Mindestlohn wird das alles verhindern, das werdet ihr sehen, nachdem ihr den Mindestlohn erlaßt, meinte die Abgeordnete.
Das Volk will den Mindestlohn, der Unternehmer auch. Also ist das eine Einigung zwischen dem freiheitlichen und dem demokratischen Teil des Landes. Was will man mehr? Der Mindestlohn rettet demzufolge die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Wenn die Arbeiter kein Brot,
kaufen können, dann laßt sie
doch Kuchen essen. Ich habe
noch welchen zuhause.
Die Abgeordneten der Regierungskoalition ist deswegen den Mindestlohn, weil sie das nicht wirklich will. Sie tun auf doof, indem sie behaupten, „eigentlich“ für den Mindestlohn zu sein, aber sie finden stets Ausreden, um ihn nicht einzuführen.
Der nächste Redner war ein Mitglied der Regierungskoalition, Abg. Dr. Johann Wadepfuhl (CDU). Er warf den linken Parteien „moralische Verwerflichkeit“ vor. Diese komme zustande, indem die Parteien Grüne, SPD und Linke versuchen, um die Gunst des Wählers zu buhlen, indem die eine Partei einen höheren Mindestlohn dem Arbeiter anbietet als die andere. Wer den höchsten Mindestlohn anbietet, überbietet die andere Partei und gewinnt das Vertrauen der Bürger.
Ich habe sogar viel Kuchen bei mir.
Was daran „moralische verwerflich“ ist, ist schwer zu ermitteln. Ist das nicht das Spiel der Demokratie? Oder haben Bürger nicht eigennützig zu handeln und sich lieber in Selbstleugnung zu üben? Haben Bürger für die Zukunft ein monastisches Leben zu führen? Das ist in der Tat eine merkwürdige Auffassung, die dieser Abgeordnete aus der Regierungskoalition vertritt. Er müßte eigentlich sein Menschenbild ein bißchen revidieren und sich an den Gegebenheiten orientieren, die allen die Realität deutlich genug liefert. Ferner muß das Gemeinwohl nicht gesichert werden, indem alle Selbstaufopferungen betreiben.
Ihre Marie Antoinette "Laßt sie doch Kuchen essen"
Mit dem Mindestlohn könnte allerdings Schwarzarbeit aufkommen, prognostiziert der Prophet-Abgeordnete. Weil er nur Böses ahnt, soll sich der Staat weniger politische Einmischung in wirtschaftliche Ereignisse leisten. Wir werden nur dann gerettet, wenn der Staat jegliche Intervention bereut und demzufolge unterläßt.
Der nächste Redner war überraschender Weise ein weiser Mann, Abg. Ottmar Schreiner (SPD). Er bildete einen Kontrast zu seinen Kollegen. Während die anderen schrien und sich dramatische Szenarien erlaubten, hatte er sich stets in der Gewalt und ließ sich weder vom Thema noch von den anderen zu einem überschäumenden Auftreten hinreißen. Nun, der mündige Bürger wünscht sich so einen Abgeordneten, denn das Phänomen des weisen, nüchternen, seelisch ausgeglichenen und besonnenen Abgeordneten kommt in Deutschland leider selten vor.
Ottmar Schreiner, MdB, ein
aufgeklärter Staatsmann
Sein Vortrag war entsprechend seinem Selbstverständnis ebenfalls verhalten. Er trug vor, daß der Mindestlohn u.a. aus Gründen des Gemeinwohls eingeführt werden sollte. Denn das Gemeinwohl fordert, daß Menschen nicht leiden dürfen, nur weil sie arbeiten.
Es ist eine Frage des Anstandes, des Respekts und der Menschenwürde, daß Arbeit ein Wert verliehen wird. Wer arbeitet und gut arbeitet, hat nach Erbringung einer Leistung eine angemessene Gegenleistung verdient, die u.a. in einem angemessenen Lohn zum Ausdruck kommt. Wer dies verweigert, stellt den Wert von Arbeit radikal in Frage. Deswegen ist es u.a. aus ethischen Gründen – also aus Gründen des Sittengesetzes – geboten, den Mindestlohn in Deutschland einzuführen.
Ich kriege doch keinen
Mindestlohn, also nehme
ich mir lieber das Leben. Ihre Brünnhilde.
Auf diese Argumente haben die Mitglieder der Regierungskoalition verängstigt reagiert. Sie widersprachen ihm nicht.
Danach redete ein Abgeordneter aus der Regierungskoalition, Abg. Johannes Vogel (FDP), der die These aufstellte, daß sich der Mindestlohn und die Tarifautonomie nicht vertragen. Entweder hat man den einen oder die andere. Beide gleichzeitig geht nicht.
Obwohl die These absurd vorkam, wagte es niemand, ihm zu widersprechen. Das nahm der Abgeordnete zur Kenntnis, was ihn in seinem Gefühl bestätigt, unfehlbar und allwissend zu sein, was die FDP-Abgeordneten an sich haben. Das sollte irgendetwas mit „Freiheit“ zu tun haben, meinen wohl diese Abgeordneten.
eine Bilanz und eine nirwan-O-analyse des vorliegenden Sachverhalts zugleich – auf welcher Rechtsgrundlage fußt der Anspruch auf einen Mindestlohn?:
Eigentlich ist der Mindestlohn ein Ausdruck von bürgerlich-rechtlichem Gedankengut, was alle unsere Volksvertreter leider übersehen haben, weil sie mit dem Bürgerkrieg zu sehr beschäftigt sind, den sie untereinander austragen.
Der Mindestlohn ist zunächst mal ein Gebot des bürgerlichen Rechts. Allein diejenigen Normen, welche im allgemeinen Teil des BGB zum Ausdruck kommen wie z.B. § 134 BGB [Verbot der Rechtsuntreue], § 138 BGB [Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte] § 157 BGB [Verbot der Vertragsuntreue] und § 242 BGB [Gebot des Grundsatzes von Treu und Glauben] festgelegt sind, sprechen für eine untere Grenze in der Bezahlung einer Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistungen im wirtschaftlichen und Berufsleben.
Ausbeutung -- was ist das überhaupt?
Hinzu kommen andere Rechtsnormen aus dem BGB aus anderen Teilen, die ebenfalls die Vermutung einer unteren Grenze bei der Bezahlung einer angemessenen Gegenleistung für eine erbrachte Arbeitsleistung im wirtschaftlichen und Berufsleben. Das ist zunächst der Grundsatz des Selbsthilferechts (vgl. §§ 229, 858 bis 860 BGB), da eine Unterbezahlung als „verbotene Eigenmacht“ angesehen werden kann. Eine Unterbezahlung dergestalt, daß die Gegenleistung zu einem sittenwidrigen Rechtsgeschäft wird, ist ebenfalls durch den Titel über ungerechtfertigte Bereicherung (vgl. §§ 812 bis 822 BGB) sowie den Titel über unerlaubte Handlung (insbesondere §§ 823 und 826 BGB).
Ausbeutung hat viele Gesichter.
Ein sittenwidriger Lohn verstößt ebenfalls gegen das Schikanverbot aus § 226 BGB und müßte eigentlich Gegenstand der Staatshaftung i.S.d. Art. 14(3) und 34 GG.
Der Mindestlohn als „angemessener Lohn“ ist bereits gesetzlich festgelegt – und zwar in § 612 BGB, insbesondere in § 612(2) BGB, welcher die Höhe der Vergütung wenigstens „formell“ festlegt. Dort steht folgendes:
„Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“
Deutschland ist leider nicht frei von
Ausbeutung.
Da das Unrecht nicht mehr zu übersehen war, was den Arbeitern angetan wird, weil es jedem rational und nüchtern denkenden Menschen ins Auge springt, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 22.04.2009 unter 5 AZR 436/08, daß Lohnwucher i.S.d. § 138 BGB sittenwidrig sei und daß einem Arbeiter ein „angemessener Lohn“ i.S.d. § 612(2) BGB zusteht. Der dortige Leitsatz lautet nämlich so:
Wann wird der Mindestlohn
in Deutschland eingeführt ??
Damit hat das Bundesarbeitsgericht den Rechtssatz aus § 138 BGB [Verbot der sittenwidrigen Rechtsgeschäfte] mit § 612(2) BGB [Gebot der Zahlung eines angemessenen Lohns als Gegenleistung für die bereits erbrachte Arbeitsleistung] in ein „symbiotisches Verhältnis“ gebracht. Das war die Geburtsstunde des „gesetzlichen Mindestlohns“ in Deutschland. Die Zahlung des Mindestlohns sowie des „angemessenen Lohns“ ist nunmehr bürgerliches Recht geworden, also gilt sie als zivilrechtliches Gebot.
Verbunden mit dem Rechtsstaatsprinzip [im Sinne einer Parität zwischen den privatwirtschaftlichen Parteien Arbeiter und Unternehmer] sowie dem Sozialstaatsprinzip [im Sinne einer Parteiergreifung des Staats zugunsten des mächtig Schwächeren] gehört der Mindestlohn zu einem Grundsatz der verfassungsmäßigen Ordnung so, wie sie in Art. 20 und 79(3) GG festgelegt wird.
Der Mindestlohn ist inzwischen ein eigentumsrechtlicher Anspruch nach §§ 903 und 1004(1) BGB i.V.m. Art. 14(1) GG geworden. Der Arbeiter als „richtiger und tatsächlicher Bürger“ hat durch das vorgenannte BAG-Urteil einen Herausgabeanspruch gegenüber den Unternehmer erlangt.
Das war nicht immer der Fall. Früher galt der Arbeitslohn als Almose, welche der Arbeitgeber kraft seiner Güte gegenüber dem Arbeiter „spendiert“ hat. In einer moderneren Welt, wo nicht nur die Bürgerlichkeit der Unternehmer anerkannt wird, ist diese Auffassung geschichtlich überholt.
Wenn das nicht ein Argument für
den Mindestlohn, was ist es dann?
Das BAG hat eine Formel erklärt, wodurch der Mindestlohn zu berechnen ist. Er beträgt nämlich „⅔ eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns“ und ein kleines Bißchen mehr. Dadurch schließt sich das Gericht den Verhandlungsergebnissen der Tarifparteien, was allerdings bedeutet, daß der Mindestlohn und die Tarifautonomie doch miteinander verträglich sind. Diese Tatsache wird von vielen Gegnern des gesetzlichen Mindestlohns verneint.
der sozialrechtliche und sozialstaatliche Aspekt des gesetzlichen Mindestlohns:
Als der Lohn als Vergütung für Arbeitsleistungen noch als unternehmerische Almost galt, verneinte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17.08.1956 gegen die KPD unter 1 BvB 2/51, nachlesbar in: BVerfGE 5, 85ff., S. 205 die Ausbeutungseigenschaft des Arbeitsverhältnisses, was es wie folgt zum Ausdruck brachte:
ein anschauliches Beispiel von Unterdrückung
„Der kommunistische Begriff von „Unterdrückung“, die in jeder staatlichen Machtausübung überhaupt gesehen wird, ist dem System der freiheitlichen Demokratie von Grund aus fremd: „Unterdrückung“ entspringt einer auch den Staat ernidrigenden, im Grunde inhumanen Vorstellungswelt. Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung, nicht der Unterdrückung durch die Ausbeuter zur Aufrechterhaltung ihrer Ausbeuterstellung.“ (vgl. S. 205 des o.a. Urteils)
ein weiteres anschauliches Beispiel
von Unterdrückung
Es unterschied das kommunistische Verständnis von „Ausbeutung“ durch das, was es als „wirkliche Ausbeutung“ bezeichnet hat, und zwar so:
„Dazu gehört, daß eine Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird. Allerdings lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden. Vorzüglich darum ist das Sozialstaatsprinzip zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden; es soll schädliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem vernünftigerweise zu fördernden Maße verwirklichen.“ (vgl. S. 206 des o.a. Urteils)
Hier ist noch ein weiteres Beispiel von Unterdrückung,
diesmal "made in the USA".
Um aber „wirkliche Ausbeutung“ auszuschließen, muß allerdings der allgemeingültige Mindestlohn eingeführt, der als solcher eine Untergrenze in der Bezahlung der Arbeitsvergütung festsetzt und auch sichert. Tut der Staat das nicht, so muß er sich gefallen lassen, als „Ausbeuter“ oder als „Kollaborateur der Ausbeuter“ gekennzeichnet zu werden – und auch zu Recht so.
Was ist, wenn es bereits den "Mindestlohn per Gesetz" gibt ??
Ist der Mindestlohn bereits gesetzlich festgelegt?:
Die nationalen Gewerkschaften, daß der Mindestlohn nicht gesetzlich verankert ist. Das stimmt nicht mehr – und zwar spätestens seit Verkündung des Urteils des BAG vom 22.04.2009, das von uns angesprochen wurde. Denn wenn er fast explizit in § 612(2) BGB steht, dann ist der Mindestlohn gesetzlich verankert. „Gesetzlicher“ geht es nicht.
Der Mindestlohn kann aber keine
Wunder bewirken.
Was es in Deutschland nicht gibt, ist ein allgemeingültiger Mindestlohn. Ein Mindestlohn wird für allgemeingültig gehalten, wenn der Bundesminiter für Arbeit und Soziales ihn für „allgemeinverbindlich“ erklärt. Das tut er nicht per Gesetz, sondern vielmehr per Rechtsverordnung. Dazu ist er auch vom Bundestag und Bundesrat befugt. Dies wurde so im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 20.04.2009 (hier: § 7 AEntG). Nachdem es den gesetzlichen Mindestlohn gibt, der in §§ 138, 612(2) BGB verankert ist, dient die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales dazu, den einzelnen Arbeiter von der Mühe und Last zu entbinden, einzeln gegen den von ihm durch den Unternehmer erhaltenen Lohn vor Gericht zu klagen.
Die Festsetzung des Mindestlohns auf 7,50 € steht allerdings nicht in §§ 138, 612(2) BGB
Akt I: Brünnhilde verliebt sich in den Mindestlohn, der für sie ein Mann ist, den sie als solchen „begehrt“. Sie hält ihn sogar für den Weihnachtsmann. Sie will ihn unbedingt haben und will ferner, daß er „in der Familie“ bleibt.
Akt II: Brünnhilde laßt scheiend verlautbaren: „Her mit dem Mindestlohn“.
In der Tat: Brünnhilde ist eine
echte "tough lady".
Akt III: Ihr Begehren wird zum Gegenstand parlamentarischer Beratung. Es wird zunächst geprüft, ob der Bundestag der richtige Austragungsort für diese Debatte ist. Die bayerischen Abgeordneten schlagen das Festspielhaus in Bayreuth als einen des Anliegens würdigen Ort vor.
Akt IV: Bayreuth kommt nach Berlin. Damit ist der Streit um den richtigen Austragungsort beigelegt.
Akt V: Brünnhilde wird nervös. Sie kündigt an, bei Ablehnung des Mindestlohns Randale landesweit zu machen, wenn sie nicht kriegt, was sie will und was sie braucht.
Wallhalla tut, was sie sagt !!
Akt VI: Brünnhilde trifft Marie Antoinette, die ihr den Rat erteilt, Kuchen zu essen, falls sie sich den Kauf von Brot nicht leisten kann. Sie stellt sich Brünnhilde gegenüber als Vorbild, da sie diesem Ratschlag selbst folgt.
Akt VII: Brünnhilde ist merklich enttäuscht von diesem Ratschlag. Inzwischen gehen die Parlamentarier auf ihre Drohungen nicht einmal ein. Sie kann diesen Umstand nicht mehr ertragen. Brünnhilde entscheidet sich für den Freitod, indem sie sich – im Wege einer Witwenverbrennung – in Flammen setzt.
Schließlich hat es die Götterdämmerung
(Teil IV) im Nibelungenlied gegeben.
Die Sache entdet – wie es bei Wagner zu sein hat – tragisch.
Es ist mit weiteren Debatten auf nationaler, Landes- und örtlicher Ebene zu rechnen. Es wird aber dennoch gehofft, daß die richtigen Fakten über den Mindestlohn – und insbesondere über die Rechtslage in bezug auf den Mindestlohn – vorliegen, welche die Debatte gestalten sollen.
Es hörte sich wie Streit und Dissens an, aber der Konsens fiel stärker ins Gewicht als die Kontroverse. Das ist für den Deutschen Bundestag eine Überraschung und ein Einzelfall zugleich.
Das Plenum wog das Für und Wider der Politik der Bundesrepublik gegenüber Ägypten ab. Die Fraktionen fanden versöhnliche Worte füreinander, die sie mit leisen Tönen zum Ausdruck bringen ließen.
Trotz leidenschaftlichen Gebarens und lauter Anschuldigungen der einen Fraktion gegenüber irgendeiner anderen war der friedfertige Grundton unter den sonstigen Kontrahenten nicht zu überhören.
Im Normalfall spielen die Fraktionen Stellungkrieg so miteinander, als ob es immer noch den I. Weltkrieg geben und Deutschland gegen Deutschland kämpfen würde. Wäre es nicht interessanter, den Blitzkrieg nach Art des II. Weltkrieges zu spielen, indem eine Fraktion gegen eine x-beliebig andere Fraktion kämpft?
Das könnte so aussehen, wenn eine Fraktion den Versuch wagt, eine andere Fraktion aus dem Parlament herauszujagen. Die Fraktion schmeißt die andere so sehr heraus, daß die bedrohte Fraktion das Land verlassen und Asyl in einem anderen Land suchen muß.
Ein Beispiel dafür wäre z.B., wenn in Bremen die NPD die FDP als Fraktion. Dann könnte von „politischem Blitzkrieg“ oder „parlamentarischem Angriffskrieg“ die Rede sein.
Vor einigen Monaten ist es vorgekommen, daß der Präsident des Deutschen Bundestages Dr. Lammert die Linksfraktion aus dem Plenarsaal herausgeschmißen hat. Dabei hat er die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sehr kreativ ausgelegt, damit er diesen außerordentlichen Schritt vornehmen konnte.
Blitzkrieg anstatt des üblichen Stellungkriegs im Deutschen
Bundestag am 26.02.2010
Es sprach während der Debatte, die sich als keine erwiesen hat, zunächst der Abg. Jan van Aken (Linkspartei). Van Aken betonte das völkische Element in der nationalen Auseinandersetzung des Volks mit der Regierung und dem sonstigen Staat. Was auf der Straße steht, ist das agyptische Volk, hob er dramatisch hervor. Er wiederholte mehrmals auf seine pathetische Art und Weise die Wortreihe „das ägyptische Volk“ so, als ob es eine Ikone wäre, die er verehrte, von der er allerdings wenig wußte. Dieses Symbol sei etwas sehr Heiliges, dennoch hat es seinen symbolischen Charakter niemals verloren. Als abstrakte Symbolik ist „das ägyptische Volk“ ist es geblieben. Es konnte und durfte sich im Redebeitrag zu keinem Zeitpunkt individualisieren.
Dennoch sprach er von seinen „ägyptischen Freunden“ so, als ob sie seine besten Freunde wären. Dabei hat er keinen überzeugenden Eindruck auf sein Publikum gemacht. Das Wort „Solidarität“ nahm er zwar kein einziges Mal in den Mund, aber dennoch kam es vor, als ob er die ganze Zeit von „Solidarität der Deutschen – oder der deutschen Arbeiter vielleicht ?? – mit dem ägyptischen Volk.
Zusammen mit dem Volk redete der Abgeordnete von der Linkspartei von „Freiheit“. Wessen Freiheit? Naja, die Freiheit des Volkes – eine Art „kollektiver Freiheit“. Übersetzt ins Deutsche heißt das Volkssouveränität.
Jahre des Dissidententums in Deutschland hat Abg. van Aken offensichtlich bewogen, agitatorische Töne von sich zu gegeben, wenn das Thema der Volksherrschaft zur Sprache kommt. Daß er noch seinen kämpferischen Geist noch behält, hat er erneut in seinem Redebeitrag bewiesen.
Dennoch sprach er nicht nur von kollektiven Rechten und Freiheiten, sondern erstaunlicherweise von individuellen und institutionellen Freiheiten, die ihrer Natur nicht staatlich sind. Damit zeigte er großes Entgegenkommen gegenüber den anderen Parteien, welche die Grundrechte etwas deutlicher auf ihre jeweiligen Fahnen schreiben.
Bürgerkrieg im Parlament:
Heute war es eine Ausnahme, daß
Friede hergestellt werden konnte.
Leider gab es übermäßig viele Zwischenrufe, als er seine Rede hielt, welche von konservativer Seite herkamen. Erwähnenswert an dieser Stelle ist auch, daß Abg. van Aken den ägyptischen Präsidenten Mubarak der Aufrechterhaltung einer Kleptokratie in seinem Land bezichtigt hat. Diese Behauptung kam bei den anderen Fraktionen nicht gut an, was allerdings noch lange nicht heißt, daß die Behauptung unzutreffend ist.
Ein besseres Aufgebot an Zugeständnissen hätten Abg. van Aken oder ein anderes Mitglied der Linksfraktion nicht aufbringen können.
die Folge des Blitzkriegs im Deutschen Bundestag ist das,
was hier zu sehen ist: leere Stühle !!
Die nächste Rednerin war Abg. Kerstin Müller (Grüne). Auch sie schlug versöhnliche Töne. Verärgert war sie über die bisherige Politik des Außenministers Westerwelle. Dennoch behauptete sie, daß die Politik „nicht hilfreich“ sei. Dabei qualifizierte sie ihre Aussage mit dem Eigenschaftswort „diplomatisch“.
Ferner hob die Abgeordnete die Teilnahme von Frauen am ägyptischen Widerstand gegen den eigenen Staat. Sie hielt die Beharrlichkeit der Teilnehmer für eine moralische Tugend und schilderte sie diese Eigenschaft entsprechend.
„Das Volk muß endlich entscheiden,“ hat sie auch mehrmals als politisches Klischée verlautbaren lassen. Je mehr sie diesen Satz ausgesprochen hat, desto weniger wußte sie, was sie damit sagen wollte. Heißt es, die Deutschen oder der deutsche Staat darf nicht für Ägypten entscheiden? Ist die in Frage kommende Botschaft nichtinterventionistisch auszulegen?
An dieser Stelle wäre eine Zwischenfrage von einer Kollegin oder einem Kollegen angebracht, aber da scheinbar alle unter den Abgeordneten diesen Satz verwenden, ohne genau zu wissen, was mit diesem Satz gemeint ist, wurde sie mit der Bedeutung des fragwürdigen Satzes nicht konfrontiert.
Warum muß das Volk entscheiden? Was ist, wenn es nicht entscheidungsfähig ist? Diese und andere berechtigte Fragen müssen leider unbeantwortet bleiben.
Jan van Aken, MdB
Eines war sich die grüne Abgeordnete sicher: Mubarak muß jetzt auf dieser Stelle zurücktreten. Dennoch im großen und ganzen sprach die grüne Abgeordnete sehr bedacht und friedlich, was bei den Grünen keine Selbstverständlichkeit ist.
Ihr folgte Abg. Dr. Rainer Stinner (FDP). Dr. Stinner beschränkte seine Bemerkungen darauf, die Kollegen der linken Parteien bestehend aus SPD, Grünen und der Linkspartei darauf aufmerksam zu machen, daß das Experiment in Ägypten schief gehen könnte. Darum sollte man auf der Hut sein müssen. Die diffus erwähnten linken Parteien seien nicht vorsichtig genug und gehen mit diesen historischen Ereignissen etwas tollpatschig um. Anstatt den Ausgang der Ereignisse um Ägypten vorherzusagen und sie mit Wunschvorstellungen zu vermengen, sollte man lieber abwarten und viel beobachten, so der Abgeordnete aus der FDP-Fraktion.
Kerstin Müller, MdB
Der nächste Redner war Abg. Dr. Andreas Schockenhoff (CDU), der zum Thema so gut wie nichts beizutragen hat, außer daß er eine Einigung unter den Fraktionen von rechts bis links festgestellt hat. Ansonsten schlug er nationalistische Töne, indem er meinte, stolz zu sein, daß er als Deutscher und die Regierung zugleich bisher keine groben Fehler in der Ägyptenpolitik begangen hätte.
Danach folgte Abg. Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD), welche eine staatsmännische Größe unter ihren Kollegen darstellte. Auch diesmal hat sie niemanden enttäuscht, was ihre Fähigkeiten anbelangte, den Sachverhalt richtig, präzise und umfassend wiederzugeben, worum es bei dieser Debatte ging. Sie machte ihre Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam, daß Außenminister Dr. Westerwelle eine dürfte Position in bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte vertritt. Das veranlaßt ihn, Menschenrechtsverletzungen zu dulden und sie demzufolge zu übersehen.
Dr. Rainer Stinner, MdB
Dabei gehören die Menschenrechte nach völkerrechtlichem Verständnis auch zum Völkerrecht, nicht nur die Rechte und Befugnisse der jeweiligen Staaten innerhalb der globalen Gemeinschaft.
In der Tat erinnert die derzeitige Position der Bundesregierung, welche das Auswärtige Amt vertritt, an Positionen, die Honecker vertreten hat, als er versuchte, den Westen vor Eingriffen in die innere Angelegenheiten der DDR abzuwehren. Denn so wie Honecker es dem Westen verwehrt hat, über die Innenpolitik der DDR zu kommentieren, so möchte Dr. Westerwelle, daß sich Deutschland eines Kommentars über die gegenwärtige Lage in Ägypten enthält.
Dr. Andreas Schockenhoff, MdB
Ihr Anliegen war, daß die Ägypter sowohl kollektiv als auch individuell die Freiheit genießen dürfen. Das umfaßt insbesondere die Freiheit vor Folter und Gewalt. Diejenigen, die zu Unrecht inhaftiert wurden – und es gabe nicht weniger davon, müssen unverzüglich entlassen werden.
Wieczorek-Zeul betonte in unmißverständlichen Worten, daß die Menschen in Ägypten vor Folter geschützt werden müssen und daß die Staaten der Welt – also die internationale Gemeinschaft – dafür zu sorgen hat, daß dieser Grundsatz des völkerrechtlich anerkannten Menschenrechts umgesetzt wird.
Heidemarie Wieczorek-Zeul, MdB in
bezaubernder Pose
An dieser Stelle muß gesagt werden, daß sich das gesamte Haus der Auffassung der „elder stateswoman“ Wieczorek-Zeul angeschlossen. Die linken Parteien waren dafür, daß das Menschenrecht als Teil des Völkerrechts umgesetzt werden muß. Ähnliche Töne gab es unter den CDU-Abgeordneten, welche dieser Grundsatz für eine „Selbstverständlichkeit“ gehalten haben. Also wurde Bundesaußenminister Dr. Westerwelle von der sogenannten Rechtsstaatsartei FDP“ überstimmt. Dadurch konnte sich das materielle Rechtsstaatsprinzip auf völkerrechtlicher Ebene in Deutschland gegenüber der Außenpolitik der Bundesregierung durchsetzen.
Honecker inkarniert sich
als Dr. Westerwelle
Danach kam Abg. Holger Haibach (CDU) ans Podium, der die Übereinstimmung unter den Fraktionen im Hause in bezug auf die Ägyptenpolitik des Parlaments betonte. Daraufhin kündigte er an, daß er bald kein MdB wird. Außerdem hat er sich allzu lange im Bundestag aufgehalten. Es ist Zeit für einen Wechsel.
Als Nächster kam der Parteifreund von Haibach, Abg. Thomas Silberhorn (CDU). Mit eindeutigen Worten betonte der Abgeordnete, daß die Umsetzung der Menschenrechte der Staatssouveränität vorgeht. Wer die Menschenrechte nicht verwirklichen läßt, übt keine legitime Staatsgewalt aus.
Die Kleopatra verteidigt
sich trotzdem.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß Einigung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages eine Seltenheit darstellt, welche als solche in vollen Zügen zu genießen. Denn die Parlamentarier neigen eher zur Kriegsführung und verzichten auf Friedfertigkeit, geschweige denn Friedensstiftung. Es gibt den Spruch: „Ausnahmen bestätigen die Regel“. Dieser Spruch darf nicht zu diesem Phänomen passen. Vielmehr soll man sagen: Die Ausnahme soll in Zukukunft zur Regel werden.
Das Verhältniswahlrecht gebietet allerdings, daß sich die Parteien und – sofern sie im Parlament vertreten – die Fraktion und u.U. die Gruppen sich untereinander einigen. Denn sie haben eine gewisse „Friedenspflicht“ zu leisten.
Bundesaußenminister Dr. Westerwelle:
ein böses Erwachen aus dem Parlament
für den Politiker
zum Mehrheits- und zum Verhältniswahlrecht:
Wenn das Grundgesetz behauptet, daß die Abgeordneten „das ganze Volk“ zu vertreten hat, dann geht es vom Bestehen des Mehrheitswahlrechts in Deutschland aus. Diese Annahme ist allerdings falsch, denn in Deutschland herrscht das Verhältniswahlrecht. Nach seinen Regeln können höchstens diejenigen Abgeordneten „das ganze Volk“ vertreten, welche Direktmandate errungen haben.
Ein Spaziergang mit den Ägyptern
lohnt sich an dieser Stelle
Nach diesem Wahlrecht haben sich die Fraktionen untereinander eigentlich zu einigen. Tun Sie das nicht, so handeln sie „systemwidrig“ sowie auch „systemunterwandernd“. Das heißt, daß u.U. die Mehrheit der Abgeordneten nicht will, daß das System so, wie es sich gestalten soll, nicht funktioniert. Das kann als eine Art parlamentarischer „verfassungsfeindlicher Sabotage“ angesehen werden. Diese Art Sabotage hat in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus Tradition. Denn diese Praktiken sind geeignet, das Parlament gegenüber der Regierung und den übrigen Staatsorganen zu schwächen. Sie kommen manchmal einer parlamentarischen Selbstauflösung gleich.
Eine "ägyptische Bewegung" hat
gerade in der Welt angefangen.
Auch als Friedensverrat sowie als Anstiftung zum [nicht erforderlichen] Bürgerkrieg kann diese Praxis verstanden werden.
Dr. Norbert Lammert, MdB:
sieht ein Saboteur so aus?