Was ist Aufklärung? -- Immanuel Kant

Donnerstag, 10. Februar 2011

Bundesgesetzgeber reden am Fundament des Mindestlohns vorbei

Mindestlohn? Brünnhilde
ist in ihn verliebt !!
Heute gab es im Plenum Redner unter den Abgeordneten, die äußerst wütend und despotisch auftraten, weil es sich bei der Debatte um Menschen handelte, die nicht das Geld erhalten, was ihnen zusteht, und deswegen arm sind. Aber es gab auch andere, die das Thema mit leisen Tönen ansprachen und dabei versuchten, Besonnenheit in die Diskussion einzuführen. Das Thema ist an sich geeignet, Menschen aufzuregen und sie in erregten Zustand zu versetzen. Der Bundestag blieb vor dieser Gefahr nicht verschont (hier: 90. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages –TOP 4).

Zunächst sprach der stellvertretende Vorsitzender der SPD-Fraktion, Abg. Hubertus Heil. Er sprach sich für den Mindestlohn aus und bedauerte es, daß die CDU eine negative Haltung ihm gegenüber aufbringt.
Brünnhilde singt schreiend:
"Her mit dem Mindestlohn !!"

Danach kam Abg. Peter Weiß (CDU), der äußerst rabiat und militant auftrat. Er brachte einerseits wirtschaftliche, andererseits gesellschaftspolitische Argumente gegen den Mindestlohn vor und meinte, daß seine Umsetzung mit zu viel Zwang gegenüber dem Unternehmer verbunden sei, was ordnungspolitisch nicht zu vertreten sei. Den Unternehmer habe man einfach nicht unter Zwang zu setzen. Rechtliche Argumente gegen den Mindestlohn hat er allerdings nicht parat

Man müßte dabei das Verhältnis des Staats zu den Gewerkschaften berücksichtigen, indem man die Gewerkschaften nicht stärker macht, als sie ohnehin sind. Der Spruch „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist mit Hohn zu betrachten. Warum, das hat er nicht gesagt. Offensichtlich konnte der totalitäre und agitatorisch gesinnte Abgeordnete kein Argument gegen ihn vortragen.
Das Festspielhaus in Bayreuth sollte den
Bundestag ersetzen, wenn es nach
Abg. Ernst ginge.

Für den nächsten Redner, Abg. Klaus Ernst (Linke), war „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ das A und O des Mindestlohns, aber hier müßte man sich fragen: gleich wem gegenüber? Offensichtlich geht der linke Abgeordnete davon aus, daß Gleichheit ein Ordnungsprinzip bildet, aber ist sie an dieser Stelle „gerecht“? Oder ist gleich = gerecht?

Auch Abg. Ernst wirkte – wie vorhin sein Vorgänger Abg. Weiß – agitatorisch. Man kann sich ruhig fragen, ob hier Argumente vorgetragen oder nur „heiße Luft“ ausgesandt wird. In einem verurteilenden Ton warf Ernst der FDP „Sittenwidrigkeit“ vor, was eine Verletzung des Geistes des bürgerlichen Rechts darstellt. Das Wort „Ausbeutung“ hat er allerdings nicht in den Mund gelegt, obwohl seine Verwendung an dieser Stelle angebracht wäre. Die Unterbezahlung der Arbeiter sei aus seiner Sicht ein „Skandal“, womit italienische und wagnerianische Opern komponiert werden können. Vielleicht wird diese Debatte auf der Bühne in Bayreuth weitergeführt.
Hier könnte man besser über den
Mindestlohn reden, oder?

Als nächster Redner sprach Abg. Pascal Kober (FDP), der meinte, die Arbeiter der Nation bräuchten deswegen keinen Mindestlohn, weil sie genug zu essen bekamen. Für den Fall, daß dies nicht stimmen sollen, dann sollen sie dem Rat der Königin Marie Antoinette folgen und Kuchen essen, wenn Brot fehlte. Die Arbeiter bräuchten keine staatliche Unterstützung zur Durchsetzung ihres jeweiligen Eigentumsanspruchs in der Gestalt eines angemessenen Lohns. Außerdem ist es nicht leicht, einen Mindestlohn festzusetzen. Da dies der Fall ist, soll man nicht einmal mit einem Versuch anfangen, dies zu tun.
Solche Effekte bräuchte man unbedingt
für den Bundestag, damit endlich
die anderen verstehen.

Darüberhinaus gefährde das Institut des Mindestlohns Arbeitsplätze. Es ist demzufolge aus fiskalischen Gründen günstiger, viele Sklaven, Zwangsarbeiter und Leibeigene um sich zu halten, die für einen Äpel und ein Ei arbeiten, als weniger, da sonst die Sklaven auf die Idee kommen könnten, Randale zu veranstalten. Arbeiten sie statt dessen, so sind sie zu müde, um die Staatssicherheit gefährden zu können.

Die nächste Rednerin war Abg. Brigitte Pohtmer (Grüne), die den Eindruck machte, eine Wahrsagerin zu sein. Die Zeit sei nach ihrer Auffassung für den Mindestlohn gekommen. Woher sie das wußte, das hat sie leider für sich behalten. Hat sie mit einem Medium Rücksprache gehalten? Hat sie in ihrem Büro eine Kristallkugel, die ihr diese Eingebungen offenbart? Da muß ihr wohl eine Nachfrage gestellt werden.
Kriege ich den Mindestlohn
oder nicht? Wenn nicht,
dann mache ich Randale.

Denn der Mindestlohn sichert den sozialen Frieden im Lande und bringt die armen Menschen davon, Randale und Landfriedensbruch zu machen. Also für ein paar Cents sollte man diese anti-Krawalle-Versicherung leisten können.

Mit der Öffnung der Grenzen des Osten muß man damit rechnen, daß Ausländer aus dem ehemaligen Ostblock, die inzwischen EU-Bürger sind, die einheimischen Arbeiter unterbieten werden. Der Mindestlohn wird das alles verhindern, das werdet ihr sehen, nachdem ihr den Mindestlohn erlaßt, meinte die Abgeordnete.

Das Volk will den Mindestlohn, der Unternehmer auch. Also ist das eine Einigung zwischen dem freiheitlichen und dem demokratischen Teil des Landes. Was will man mehr? Der Mindestlohn rettet demzufolge die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Wenn die Arbeiter kein Brot,
kaufen können, dann laßt sie
doch Kuchen essen. Ich habe
noch welchen zuhause.

Die Abgeordneten der Regierungskoalition ist deswegen den Mindestlohn, weil sie das nicht wirklich will. Sie tun auf doof, indem sie behaupten, „eigentlich“ für den Mindestlohn zu sein, aber sie finden stets Ausreden, um ihn nicht einzuführen.

Der nächste Redner war ein Mitglied der Regierungskoalition, Abg. Dr. Johann Wadepfuhl (CDU). Er warf den linken Parteien „moralische Verwerflichkeit“ vor. Diese komme zustande, indem die Parteien Grüne, SPD und Linke versuchen, um die Gunst des Wählers zu buhlen, indem die eine Partei einen höheren Mindestlohn dem Arbeiter anbietet als die andere. Wer den höchsten Mindestlohn anbietet, überbietet die andere Partei und gewinnt das Vertrauen der Bürger.
Ich habe sogar viel Kuchen bei mir.

Was daran „moralische verwerflich“ ist, ist schwer zu ermitteln. Ist das nicht das Spiel der Demokratie? Oder haben Bürger nicht eigennützig zu handeln und sich lieber in Selbstleugnung zu üben? Haben Bürger für die Zukunft ein monastisches Leben zu führen? Das ist in der Tat eine merkwürdige Auffassung, die dieser Abgeordnete aus der Regierungskoalition vertritt. Er müßte eigentlich sein Menschenbild ein bißchen revidieren und sich an den Gegebenheiten orientieren, die allen die Realität deutlich genug liefert. Ferner muß das Gemeinwohl nicht gesichert werden, indem alle Selbstaufopferungen betreiben.
Ihre Marie Antoinette
"Laßt sie doch Kuchen
essen"

Mit dem Mindestlohn könnte allerdings Schwarzarbeit aufkommen, prognostiziert der Prophet-Abgeordnete. Weil er nur Böses ahnt, soll sich der Staat weniger politische Einmischung in wirtschaftliche Ereignisse leisten. Wir werden nur dann gerettet, wenn der Staat jegliche Intervention bereut und demzufolge unterläßt.

Der nächste Redner war überraschender Weise ein weiser Mann, Abg. Ottmar Schreiner (SPD). Er bildete einen Kontrast zu seinen Kollegen. Während die anderen schrien und sich dramatische Szenarien erlaubten, hatte er sich stets in der Gewalt und ließ sich weder vom Thema noch von den anderen zu einem überschäumenden Auftreten hinreißen. Nun, der mündige Bürger wünscht sich so einen Abgeordneten, denn das Phänomen des weisen, nüchternen, seelisch ausgeglichenen und besonnenen Abgeordneten kommt in Deutschland leider selten vor.
Ottmar Schreiner, MdB, ein
aufgeklärter Staatsmann

Sein Vortrag war entsprechend seinem Selbstverständnis ebenfalls verhalten. Er trug vor, daß der Mindestlohn u.a. aus Gründen des Gemeinwohls eingeführt werden sollte. Denn das Gemeinwohl fordert, daß Menschen nicht leiden dürfen, nur weil sie arbeiten.

Es ist eine Frage des Anstandes, des Respekts und der Menschenwürde, daß Arbeit ein Wert verliehen wird. Wer arbeitet und gut arbeitet, hat nach Erbringung einer Leistung eine angemessene Gegenleistung verdient, die u.a. in einem angemessenen Lohn zum Ausdruck kommt. Wer dies verweigert, stellt den Wert von Arbeit radikal in Frage. Deswegen ist es u.a. aus ethischen Gründen – also aus Gründen des Sittengesetzes – geboten, den Mindestlohn in Deutschland einzuführen.
Ich kriege doch keinen
Mindestlohn, also nehme
ich mir lieber das Leben.
Ihre Brünnhilde.

Auf diese Argumente haben die Mitglieder der Regierungskoalition verängstigt reagiert. Sie widersprachen ihm nicht.

Danach redete ein Abgeordneter aus der Regierungskoalition, Abg. Johannes Vogel (FDP), der die These aufstellte, daß sich der Mindestlohn und die Tarifautonomie nicht vertragen. Entweder hat man den einen oder die andere. Beide gleichzeitig geht nicht.

Obwohl die These absurd vorkam, wagte es niemand, ihm zu widersprechen. Das nahm der Abgeordnete zur Kenntnis, was ihn in seinem Gefühl bestätigt, unfehlbar und allwissend zu sein, was die FDP-Abgeordneten an sich haben. Das sollte irgendetwas mit „Freiheit“ zu tun haben, meinen wohl diese Abgeordneten.

eine Bilanz und eine nirwan-O-analyse des vorliegenden Sachverhalts zugleich 
auf welcher Rechtsgrundlage fußt der Anspruch auf einen Mindestlohn?:
Eigentlich ist der Mindestlohn ein Ausdruck von bürgerlich-rechtlichem Gedankengut, was alle unsere Volksvertreter leider übersehen haben, weil sie mit dem Bürgerkrieg zu sehr beschäftigt sind, den sie untereinander austragen.

Der Mindestlohn ist zunächst mal ein Gebot des bürgerlichen Rechts. Allein diejenigen Normen, welche im allgemeinen Teil des BGB zum Ausdruck kommen wie z.B. § 134 BGB [Verbot der Rechtsuntreue], § 138 BGB [Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte] § 157 BGB [Verbot der Vertragsuntreue] und § 242 BGB [Gebot des Grundsatzes von Treu und Glauben] festgelegt sind, sprechen für eine untere Grenze in der Bezahlung einer Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistungen im wirtschaftlichen und Berufsleben.
Ausbeutung -- was ist das überhaupt?

Hinzu kommen andere Rechtsnormen aus dem BGB aus anderen Teilen, die ebenfalls die Vermutung einer unteren Grenze bei der Bezahlung einer angemessenen Gegenleistung für eine erbrachte Arbeitsleistung im wirtschaftlichen und Berufsleben. Das ist zunächst der Grundsatz des Selbsthilferechts (vgl. §§ 229, 858 bis 860 BGB), da eine Unterbezahlung als „verbotene Eigenmacht“ angesehen werden kann. Eine Unterbezahlung dergestalt, daß die Gegenleistung zu einem sittenwidrigen Rechtsgeschäft wird, ist ebenfalls durch den Titel über ungerechtfertigte Bereicherung (vgl. §§ 812 bis 822 BGB) sowie den Titel über unerlaubte Handlung (insbesondere §§ 823 und 826 BGB).
Ausbeutung hat viele Gesichter.

Ein sittenwidriger Lohn verstößt ebenfalls gegen das Schikanverbot aus § 226 BGB und müßte eigentlich Gegenstand der Staatshaftung i.S.d. Art. 14(3) und 34 GG.

Der Mindestlohn als „angemessener Lohn“ ist bereits gesetzlich festgelegt – und zwar in § 612 BGB, insbesondere in § 612(2) BGB, welcher die Höhe der Vergütung wenigstens  „formell“ festlegt. Dort steht folgendes:
„Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“
Deutschland ist leider nicht frei von
Ausbeutung.

Da das Unrecht nicht mehr zu übersehen war, was den Arbeitern angetan wird, weil es jedem rational und nüchtern denkenden Menschen ins Auge springt, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 22.04.2009 unter 5 AZR 436/08, daß Lohnwucher i.S.d. § 138 BGB sittenwidrig sei und daß einem Arbeiter ein „angemessener Lohn“ i.S.d. § 612(2) BGB zusteht. Der dortige Leitsatz lautet nämlich so:
„Ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138(2) BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Dritten eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.“ (vgl. Urteil des BAG vom 22.04.2009 unter 5 AZR 436/08 sowie Pressemitteilung des BAG zu diesem Urteil Nr. 38/09 vom 22.04.2009).
Wann wird der Mindestlohn
in Deutschland eingeführt ??

Damit hat das Bundesarbeitsgericht den Rechtssatz aus § 138 BGB [Verbot der sittenwidrigen Rechtsgeschäfte] mit § 612(2) BGB [Gebot der Zahlung eines angemessenen Lohns als Gegenleistung für die bereits erbrachte Arbeitsleistung] in ein „symbiotisches Verhältnis“ gebracht. Das war die Geburtsstunde des „gesetzlichen Mindestlohns“ in Deutschland. Die Zahlung des Mindestlohns sowie des „angemessenen Lohns“ ist nunmehr bürgerliches Recht geworden, also gilt sie als zivilrechtliches Gebot.

Verbunden mit dem Rechtsstaatsprinzip [im Sinne einer Parität zwischen den privatwirtschaftlichen Parteien Arbeiter und Unternehmer] sowie dem Sozialstaatsprinzip [im Sinne einer Parteiergreifung des Staats zugunsten des mächtig Schwächeren] gehört der Mindestlohn zu einem Grundsatz der verfassungsmäßigen Ordnung so, wie sie in Art. 20 und 79(3) GG festgelegt wird.

Der Mindestlohn ist inzwischen ein eigentumsrechtlicher Anspruch nach §§ 903 und 1004(1) BGB i.V.m. Art. 14(1) GG geworden. Der Arbeiter als „richtiger und tatsächlicher Bürger“ hat durch das vorgenannte BAG-Urteil einen Herausgabeanspruch gegenüber den Unternehmer erlangt.

Das war nicht immer der Fall. Früher galt der Arbeitslohn als Almose, welche der Arbeitgeber kraft seiner Güte gegenüber dem Arbeiter „spendiert“ hat. In einer moderneren Welt, wo nicht nur die Bürgerlichkeit der Unternehmer anerkannt wird, ist diese Auffassung geschichtlich überholt.
Wenn das nicht ein Argument für
den Mindestlohn, was ist es dann?


Das BAG hat eine Formel erklärt, wodurch der Mindestlohn zu berechnen ist. Er beträgt nämlich „⅔ eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns“ und ein kleines Bißchen mehr. Dadurch schließt sich das Gericht den Verhandlungsergebnissen der Tarifparteien, was allerdings bedeutet, daß der Mindestlohn und die Tarifautonomie doch miteinander verträglich sind. Diese Tatsache wird von vielen Gegnern des gesetzlichen Mindestlohns verneint.

der sozialrechtliche und sozialstaatliche Aspekt des gesetzlichen Mindestlohns:
Als der Lohn als Vergütung für Arbeitsleistungen noch als unternehmerische Almost galt, verneinte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17.08.1956 gegen die KPD unter 1 BvB 2/51, nachlesbar in: BVerfGE 5, 85ff., S. 205  die Ausbeutungseigenschaft des Arbeitsverhältnisses, was es wie folgt zum Ausdruck brachte:
ein anschauliches Beispiel von Unterdrückung

Der kommunistische Begriff von „Unterdrückung“, die in jeder staatlichen Machtausübung überhaupt gesehen wird, ist dem System der freiheitlichen Demokratie von Grund aus fremd: „Unterdrückung“ entspringt einer auch den Staat ernidrigenden, im Grunde inhumanen Vor­stellungswelt. Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung, nicht der Unterdrückung durch die Ausbeuter zur Aufrechterhaltung ihrer Ausbeuterstellung.“ (vgl. S. 205 des o.a. Urteils)
ein weiteres anschauliches Beispiel
von Unterdrückung

Es unterschied das kommunistische Verständnis von „Ausbeutung“ durch das, was es als „wirkliche Ausbeutung“ bezeichnet hat, und zwar so:

Dazu gehört, daß eine Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird. Allerdings lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden. Vorzüglich darum ist das Sozialstaatsprinzip zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden; es soll schädliche Aus­wirkungen schrankenloser Freiheit verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem vernünftigerweise zu fördernden Maße verwirklichen.“ (vgl. S. 206 des o.a. Urteils)
Hier ist noch ein weiteres Beispiel von Unterdrückung,
diesmal "made in the USA".


Um aber „wirkliche Ausbeutung“ auszuschließen, muß allerdings der allgemeingültige Mindestlohn eingeführt, der als solcher eine Untergrenze in der Bezahlung der Arbeitsvergütung festsetzt und auch sichert. Tut der Staat das nicht, so muß er sich gefallen lassen, als „Ausbeuter“ oder als „Kollaborateur der Ausbeuter“ gekennzeichnet zu werden – und auch zu Recht so.
Quellen zur weiteren Recherche:
wikipedia zu Mächtigkeitsprinzip
wikiquote zu Unterdrückung [diverse Zitate zum Thema]
Spiegel-Online: Gesichter der Unterdrückung
Hamburger Abendblatt: Aufstände gegen Armut und Unterdrückung
Was ist, wenn es bereits den
"Mindestlohn per Gesetz" gibt ??

Ist der Mindestlohn bereits gesetzlich festgelegt?:
Die nationalen Gewerkschaften, daß der Mindestlohn nicht gesetzlich verankert ist. Das stimmt nicht mehr  – und zwar spätestens seit Verkündung des Urteils des BAG vom 22.04.2009, das von uns angesprochen wurde. Denn wenn er fast explizit in § 612(2) BGB steht, dann ist der Mindestlohn gesetzlich verankert. „Gesetzlicher“ geht es nicht.
Der Mindestlohn kann aber keine
Wunder bewirken.

Was es in Deutschland nicht gibt, ist ein allgemeingültiger Mindestlohn. Ein Mindestlohn wird  für allgemeingültig gehalten, wenn der Bundesminiter für Arbeit und Soziales ihn für „allgemeinverbindlich“ erklärt. Das tut er nicht per Gesetz, sondern vielmehr per Rechtsverordnung. Dazu ist er auch vom Bundestag und Bundesrat befugt. Dies wurde so im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 20.04.2009 (hier: § 7 AEntG). Nachdem es den gesetzlichen Mindestlohn gibt, der in §§ 138, 612(2) BGB verankert ist, dient die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales dazu, den einzelnen Arbeiter von der Mühe und Last zu entbinden, einzeln gegen den von ihm durch den Unternehmer erhaltenen Lohn vor Gericht zu klagen.
Die Festsetzung des Mindestlohns auf
7,50 € steht allerdings nicht in §§ 138,
612(2) BGB

Quellen zur weiteren Recherche über den Mindestlohn:
Die Linke: Der gesetzliche Mindestlohn ist längst übefällig !
Focus: „Gesetzlicher Mindestlohn  muß sein.“
Deutscher Gewerkschaftsbund: Deutschland braucht den Mindestlohn
Initiative Mindestlohn: Was ist ein gesetzlicher Mindestlohn?
Initiative Mindestlohn: Argumente für den Mindestlohn
Initiative Mindestlohn: Argumente gegen den Mindestlohn
Initiative Mindestlohn: häufig gestellte Fragen hinsichtlich des Mindestlohns
90. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages am 10.02.11 zum Thema Mindestlohn
ver.di: Kampagne über den Mindestlohn
Stimmen für den Mindestlohn
ver.di: Von Arbeit muß Frau leben können
juris gesetzesportal.de zum Gesetzesentwurf der SPD zum Mindestlohn unter BT-Drs. 17/4665
Bundestags-Drucksache 17/4665 – Antrag der SPD-Fraktion: Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (MLG) vom 08.02.2011
wikipedia zu Mindestlohn
wikipedia zu Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009
wikipedia zu Allgemeinverbindlicherklärung
Mindestlohn BLOG: Argumente pro und contra Mindestlohn
Was Brünnhilde will, das kriegt sie auch.

Rekapitulation des Mindestlohn-Nibelungenliedes:
Akt I: Brünnhilde verliebt sich in den Mindestlohn, der für sie ein Mann ist, den sie als solchen „begehrt“. Sie hält ihn sogar für den Weihnachtsmann. Sie will ihn unbedingt haben und will ferner, daß er „in der Familie“ bleibt.

Akt II: Brünnhilde laßt scheiend verlautbaren: „Her mit dem Mindestlohn“.
In der Tat: Brünnhilde ist eine
echte "tough lady".


Akt III: Ihr Begehren wird zum Gegenstand parlamentarischer Beratung. Es wird zunächst geprüft, ob der Bundestag der richtige Austragungsort für diese Debatte ist. Die bayerischen Abgeordneten schlagen das Festspielhaus in Bayreuth als einen des Anliegens würdigen Ort vor.

Akt IV: Bayreuth kommt nach Berlin. Damit ist der Streit um den richtigen Austragungsort beige­legt.

Akt V: Brünnhilde wird nervös. Sie kündigt an, bei Ablehnung des Mindestlohns Randale landes­weit zu machen, wenn sie nicht kriegt, was sie will und was sie braucht.
Wallhalla tut, was sie sagt !!

Akt VI: Brünnhilde trifft Marie Antoinette, die ihr den Rat erteilt, Kuchen zu essen, falls sie sich den Kauf von Brot nicht leisten kann. Sie stellt sich Brünnhilde gegenüber als Vorbild, da sie die­sem Ratschlag selbst folgt.

Akt VII: Brünnhilde ist merklich enttäuscht von diesem Ratschlag. Inzwischen gehen die Parla­mentarier auf ihre Drohungen nicht einmal ein. Sie kann diesen Umstand nicht mehr ertragen. Brünn­hilde entscheidet sich für den Freitod, indem sie sich – im Wege einer Witwenverbrennung – in Flammen setzt.
Schließlich hat es die Götterdämmerung
(Teil IV) im Nibelungenlied gegeben.

Die Sache entdet – wie es bei Wagner zu sein hat – tragisch.

Es ist mit weiteren Debatten auf nationaler, Landes- und örtlicher Ebene zu rechnen. Es wird aber dennoch gehofft, daß die richtigen Fakten über den Mindestlohn – und insbesondere über die Rechtslage in bezug auf den Mindestlohn –  vorliegen, welche die Debatte gestalten sollen.

FAZIT: Den Mindestlohn gibt es bereits. Er muß „lediglich“ durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das muß nicht mehr durch Gesetz, sondern durch ministeriellen Erlaß verkündet werden (vgl. BMAS: allgemeinverbindliche Tarifverträge; BMAS: Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge – Stand: 01.01.2011).

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