Was ist Aufklärung? -- Immanuel Kant

Mittwoch, 28. Dezember 2011

Ende der Berichterstattung

Leider muß ich den Lesern mitteilen, daß ich dieses Projekt nicht mehr fortführen werde.

Ihr


Luis Fernández Vidaud

Dienstag, 19. April 2011

neue Wege in der Kommunalpolitik

Das Buch wurde bereits von der
Bertelsmann-Stiftung ausgezeichnet.
Projekt Nr. 71
Die Parallelgesellschaft der Kommunalpolitik soll langsam ein Ende haben, in der sie sich verselbständigen und sich vom Volk, d.h. von den Bürgern abschottet, die sie angeblich „vertreten“. Aber wie sollen sie sie vertreten, wenn sie mit den Bürgern nichts zu tun haben wollen? Das kann man durchaus „Friedensverrat“ nennen. Politiker, die vorsätzlich den Kontakt mit den Bürgern meiden und sie anstatt dessen politisch umzuerziehen suchen, verhalten sich friedens- und hochverräterisch zugleich. Es ist Kriminalität auf höchster Ebene, was sich diese Politiker leisten.
Eine Methode der Bürgerbeteiligung ist der sogenannte
runde Tisch

Inzwischen ist ein Buch erschienen, das die Bürger nicht mehr alleine läßt und der gegenwärtigen Verwahrlosung und Aussetzung in recht- und hilflose Lage entgegenwirkt.

Das Buch heißt „Die Mitwirkungsrechte der Bürger und sonstiger Einwohner in Berlin“. Es trägt den Untertitel: „ ... ein Handbuch für diejenigen, die politisch zu handeln gedenken“.

Wir haben bisher von der „eigentlichen Politik“ des Landes Berlin berichtet, welche als Politik der Verwahrlosung, der unterlassenen Hilfeleistung, der Aussetzung in hilf- und rechtlose Lage, der Gleichschaltung und schließlich der Euthanasie beschrieben werden kann.
Verwahrlosung als Staatspolitik muß nicht sein. An dieser
ist der Staat alles andere als „alternativlos“


Wie kommt so eine Politik zustande? Denn die Politiker behaupten, sie tun ihr Bestes, damit es dem Bürger nicht dreckig, sondern sehr gut geht.

Gleichzeitig haben wir entdecken können, daß viele Faktore zur Entstehung dieser negativen, bürgerfeindlichen und menschenverachtenden Politik führen. Weder „die Strukturen“ noch „die Interessen“ oder „die [Macht-]Verhältnisse“ haben dazu geführt, daß sich der Staat genötigt sieht, gegen die eigene Bevölkerung auf so eine brutale und grausame Art vorzugehen.
Könnte die bürgerliche
Demokratie so aussehen?
Ausschlaggebend für diese verfehlte Politik des Staats ist eher die Bemühung, dem Bürger falsche Auskunft zu erteilen, ihm falsche Tatsachen vorzuspiegeln. Diese Politik betreibt der Staat ohne Anlaß. Der Bürger muß dem Staat nicht antun, um auf diesem Gebiet der Informationsversorgung schlecht und unmenschlich behandelt zu werden.

Ein anderer Faktor, der zur schlechten Regierung durch den Staat führt, ist die Neigung des Staats, dem Bürger unbedingt zeigen zu müssen, daß er für den Bürger nutzlos und untauglich ist und daß er ihm eher im Wege steht. An dieser Stelle behauptet der Staat nicht einmal, er sei „Freund und Helfer“ des Bürgers. Hier sprechen Taten lauter als Worte, und der Staat redet mit Taten, die er kommentarlos im Raum stehen läßt.

Nicht nur im politischen Leben, sondern auch im beruflichen
sowie im wirtschaftlichen Leben gibt es bürgerliche
Mitwirkungsrechte.
Grundlage für die Mitwirkungs- oder Bürgerbeteiligungsrechte in Berlin sind einerseits die Verfassung von Berlin, welche an erste Stelle gesetzt werden soll, andererseits §§ 12, 13 sowie 40 bis 47 BezVG [BezVG = Bezirksverwaltungsgesetz].
Ein Saal voller politischer
Überraschungen
Die Mitwirkungsrechte werden in der Landesverfassung in Art. 2, 3(1) und 72(2) VvB, welche den Bezirk – insbesondere die Bezirksverordnetenversammlung – betreffen. Aus der „juristischen Tatsache“, daß der Wähler Träger der öffentlichen Gewalt ist, geht hervor, daß er gegenüber dem Bezirk partizipatorische Rechte in Anspruch nehmen darf. Auf Landesebene gibt es die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid. Das wird auch in der Landesverfassung angesprochen, allerdings in Art. 61 bis Art. 63 VvB. Die Mitwirkungsrechte in der Landesverfassung auf Landesebene sind leider zu eng an die Gesetzgebung gebunden, daß sie die nichtplebiszitären Rechte mit einbeziehen können, wodurch der Bürger versucht, ein Dialogverhältnis zum Staat herzustellen.
Ohne die NPD-Fraktion ist ein multikulturelle
Gesellschaft in Berlin nicht vollständig.

Derartige Mitwirkungsrechte sind geeignet, dem Bürger ein kollektives Gesetzgebungsinitiativrecht zu verleihen. An dieser Stelle tritt er in Konkurrenz mit seinem parlamentarischen Vertreter, der möglicherweise Verrat an ihm verübt hat. Das Phänomen nennt man „parlamentarischen Parteiverrat“.

Das beste Mittel gegen diese Krankheit der Abgeordneten ist die Durchsetzung eines Volksentscheides. Allerdings in der letzten Wahl am 18.02.2011 haben die Abgeordneten gemeint, der Senat wäre der politische Verlierer. Das zeigt doch, wie ungerne Menschen in der Politik verlieren und wie unverantwortlich sie mit Ereignissen umgehen.

Nach § 8 Satz 2 und 3 Petitionsgesetz Berlin [künftig: PetG Berlin] haben Bürger ebenfalls ein eingeschränktes individuelles Gesetzesinitiativrecht. Denn es heißt dort so:
Politiker singen den Bürgern schöne Lieder vor, aber ob das,
was sie sagen, auch wahr ist? Davon kann wiederum der
Bürger ein Lied singen.

„[Petitionen im Gesetzgebungsverfahren] sollen in der Regel den Fraktionen zur Kenntnisnahme überwiesen werden mit der Auflage, sich binnen einer angemessenen Frist zu erklären, ob die Petition zum Gegenstand einer Gesetzesinitiative gemacht wird. Falls ein Fachausschuss bereits mit der betreffenden Gesetzgebungsmaterie befaßt ist, wird ihm die Petition zu dem Zweck zugeleitet, sie bei seiner Arbeit mitzuberaten.“ 
Wer in diesem Land bekannt

sein will, der möge sich

mit der Polizei anlegen.
Im Petitionsverfahren kann und darf sich ein Bürger sowohl selbst vertreten, aber er darf gleichzeitig andere vertreten. Er darf also alle drei Sachen: nur sich selbst vertreten, sich selbst und andere vertreten oder nur andere vertreten.

Schlußfolgernd kann man zu Recht behaupten, daß das Gesetzinitiativrecht zum Wesenskern vor allem der plebiszitären Mitwirkungsrechte der Bürger in Berlin gehört. Anschließend an dieses Recht ist eine Erörterung von Gesetzen und Gesetzesvorhaben auf kommunaler Ebene angesagt.

Aus dieser Kompetenz heraus kann und darf der Bürger von der BVV sowie vom BA über Gesetzen und Gesetzesvorhaben unterrichtet. Er darf sich zu diesen Vorhaben des Landes in seinem Bezirk äußern, wo er sich niederlassen hat (vgl. §§ 40, 41(1) und(2) und 42 BezVG). Selbstverständlich muß seine Teilnahme an BVV-Plenarsitzungen und an Ausschußsitzungen der BVV gefördert sowie auch ermöglicht werden.
Manche Politiker haben kein
Glück, egal was sie tun oder
unterlassen.

Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheide gibt es auch auf kommunaler Ebene. Sie tragen lediglich einen anderen Namen. Was für das Land Volksinitiative heißt, heißt auf Bezirksebene Einwohnerantrag (vgl. § 44 BezVG). Hier werden an dieser Stelle die sonstigen Einwohner Berlins miteinbezogen, die nicht deutsche Staatsangehörige sind. Was das Land Volksbegehren nennt, bezeichnet der Bezirk als Bürgerbegehren (vgl. § 45 BezVG). Hier dürfen nur die Bürger an ihm beteiligt sein. Die Teilnahme der Einwohner wird nicht zugelassen.

Schließlich heißt Volksentscheid auf Bezirksebene Bürgerentscheid (vgl. §§ 46 und 47 BezVG).

Nicht zu übersehen ist auch die Tatsache, daß das Buch das Problem abhandelt, daß sich der Bürger wenig Respekt von den Volksvertretern und Politikern verschaffen kann.

Fraktionen in der kommunalen
Volksvertretung strahlen viel „Nestwärme“
aus. Man ist halt „unter sich“. Man bleibt
auch unter sich. Das kann man „geistige
Inzucht“ nennen. Kommt in der Politik
oft vor.
Das Buch hat die BoD-Nr. 808190 erhalten. Es ist sicherlich über den Verlag zu bestellen:

Books on Demand GmbH
In de Tarpen 42
22848 Norderstedt
Tel.: +49 40 - 53 43 35 - 11
Fax: +49 40 - 53 43 35 - 84

e-mail: info@bod.de

ISBN: 978-3-8423-5740-2

Quellen zur weiteren Recherche:
Geschwister Scholl Institut: Methoden der Bürgerbeteiligung
wikiversity zu Mitwirkungsrechte der Bürger in Berlin
wikiversity zu Parlamentarischer Parteiverrat
wikiversity zu Gleichschaltung
wikiversity zu Verfassung von Berlin
wikiversity zu Phänomenologie des Staats
wikiversity zu Widerstandsrecht (Deutschland)
Autorenwebsite Luis Fernández Vidaud zum Buch über die Mitwirkungsrechte in Berlin
Dr. Brangsch: Demokratische Beteiligungsformen
Die Freiheit Berlin: Bezirksgruppe Mitte diskutiert über direkte Demokratie

Freitag, 1. April 2011

Willkommen in Penner City in Berlin-Kreuzberg

... oder anders gesagt: Einen Tag im Leben der Bewohner von „Penner-City“
ein begegnungsort für Fixer
und diejenigen, die es gerne
werden möchten


Als ich auf der Journalistenschule an einem Kurs teilnahm, in dem ich etwas über fotografieren lernen soll, machte ich einen Fotobericht von Bewohnern in der Umgebung der Schule, die vor allem am Kottbusser Tor herumgehockt haben.

Diese Bewohner nannte ich „die Bürger von Penner-City“. Penner City ist nicht nur ein bestimmter Ort, sondern ein Ort, wo bestimmte Arten von Menschen herumhocken. Um „Penner“ zu sein, muß man unbedingt Deutscher sein. Es gibt keine „ausländischen Penner“. Sie bezeichnet man, wenn man abwertend über sie sprechen will, als „kriminelle Ausländer“.
Die Hilfebedürftigen bringen
viel Geduld auf.

Es ist nicht, daß es in Berlin keine Ausländer gibt, die Penner sind bzw. die betteln. Was hier auffällt, ist die Tatsache, daß deutsche Penner in der Regel unter sicht bleiben. Nun, Penner sein war früher „reine Männersache“, aber heutzutage gibt es einige deutsche Frauen unter den deutschen Pennern. Die Männer bleiben dennoch in der Mehrheit.

Z.B. unter den Türken gibt es Bettler, aber diese Leute handeln individuell, sie treten selten – wenn überhaupt – kollektiv auf.

Anders ist es bei den „Zigeuenern“, die aus dem Ausland herkommen und hier durch die Landschaft wandern.

So sieht das Penner-Panorama in Berlin aus.

Die Penner sind inzwischen so verkommen, daß sie sich nicht mehr über eine gute Mahlzeit freuen können. Sie befinden sich im ewigen Wartestand und warten so, als wären sie in einen Seniorenheim untergebracht. Bloß sie warten nicht in einem Zimmer, einer Wohnung oder einer sonstigen Herberge, sondern ausgerechnet auf der Straße.

„Hilfe“ leisten den Pennern diejenigen, welche mit ihnen entweder rau oder unpersönlich mit ihnen umgeht. Die Hilfe erfolgt so unauffällig wie möglich. Nichts ist ausgeschildert, was den Pennern nicht zum Vorteil gereicht. Schließlich kommen die Helfer aus gutbürgerlichen Familien, die mit dem Thema Armut mit einer gewissen Scham umgehen.
Daß andere den Pennern Hilfe leisten,
muß geheimgehalten werden. Das
darf nicht auffallen !!

Das hat zur Folge, daß den Pennern eine gewisse Orientierung fehlt. Wo finde ich Hilfe für meine Drogensucht? Wer kann mir Trost spenden? Es fehlen einfach Schilder – und wahrscheinlich auch die fehlenden Dienstleistungen dafür, obwohl die Nachfrage für eine derartige Hilfeleistung durchaus vorhanden ist.

Auf der politischen Ebene sollte man sich fragen: Wer vertritt die Penner? Wer ist in der Lage, diese „Klientel“ zu vertreten und sich für sie einzusetzen? Denn sobald jemand anfängt, Alkoholiker zu werden, hört er auf, Bürger zu sein. Vom „betrunkenen Bürger“ ist niemals die Rede.
Schaut doch mal! Diese
Herren verhandeln !!

Was die Bürger aus Penner-City am meisten erfahren, ist unterlassene Hilfeleistung von allen Seiten. Das sowie Aussetzung in hilflose [und auch in rechtlose] Lebenslage sind eigentlich Straftaten, aber wann haben wir die Polizei gesehen, welche die Bürger, die andere „Penner“ nennen, schützen? Wir müssen lange warten, bis das vorkommt.

Die Tat „unterlassene Hilfeleistung“ steht als Straftat im Strafgesetzbuch (StGB) in § 323c StGB und lautet:
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Diese Bürgerin wird lange
warten, bis sie mit ihrem
Abgeordneten spricht.
Ob das hilft?
Was ist aber, wenn der Staat die unterlassene Hilfeleistung und die mit ihr einhergehende Euthanasie zur eigenen Staatspolitik gegenüber einm bestimmten Personenkreis macht? Kann er dafür belangt werden? Wohl kaum. Und damit rechnet der Staat auch. Denn die Polizei und die sonstigen Strafermittlungsbehörden sind dafür da, um den Staat davor zu schützen, für seine eigenen Straftaten nicht in Anspruch genommen zu werden. Dadurch darf der Staat weitere Straftaten erfüllen, ohne daß er seinen bisherigen menschenverachtenden Kurs ändern muß.

Eine weitere Straftat heißt „Aussetzung in hilflose Lage“. Sie steht in § 221(1) StGB und sie lautet so:
„(1) Wer einen Menschen
Ist das ihr ganzes Hab und Gut?

1. in eine hilflose Lage versetzt oder
2. in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,
und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Nur herumhocken?? Ist das
der Sinn des Lebens?
Hier werden leider keine Bagatelldelikten angesprochen, sondern Taten, die dazu führen können, entweder Menschen zu töten oder die Lebenserwartung von Menschen zu kürzen. Wer hat diese Politik der Verwahrlosung zu vertreten? Wer ist bereit, Verantwortung für diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu übernehmen?
Es ist erstaunlich, daß das Land Berlin seine Politik gegenüber den Bürgern auf der Grundlage der Erfüllung von Straftaten nicht gerade geringer Rangordnung betreibt.

Was wird der Petitionsausschuß sagen, wenn sich seine Mitglieder diesen Mißstand angucken? Werden die Abgeordneten behaupten, daß alles in Ordnung sei und daß sich die Menschen selbst helfen können, ohne daß der Staat an dieser Stelle etwas Positives für die Bürger in einer derartigen Lebenslage veranlaßt?
Penner sind deswegen so
„dankbar“, weil sie verwahrlost
sind und allein gelassen werden.

Hilfe zur Selbsthilfe, ein anderer Ausdruck für Euthanasie? eine nirwan-O-analyse:
„Hilfe zur Selbsthilfe“ ist die Politik der FDP in sozialen Fragen. Leider ist diese eine Politik, die die übrigen Parteien zu eigen gemacht haben. Sie ist die Politik der CDU, der SPD, der Grünen und der Linkspartei. Fraglich ist, ob sie auch die Politik der NPD ist. Denn es kann sich herausstellen, daß diese Partei – auch dann oder insbesondere dann, weil sie von den übrigen Parteien verpönt ist – wesentlich humaner ist als die etablierten Parteien.

Insbesondere diejenigen Institutionen, welche für die Pflege der Ethik beim Menschen, unter den Menschen und innerhalb der Gesellschaft schlechthin, hätten ihre Stimme gegen die Unmenschlichkeit der FDP und der übrigen Parteien erhoben, welche der FDP bei dieser nicht gerade unwichtigen sozialen Frage folgen.
Ist das Menschlichkeit ??

Vom ersten Blick hört sich der Ausdruck gut an. Viele Menschen wissen nicht, wie sie sich helfen können, so der Ausgangspunkt. Wenn sie sich helfen können, sollen andere ihnen helfen, sich selbst zu helfen. „Gott hilft denen, die sich selbst helfen“, behaupten die christlichen Fundamentalisten aus den USA. Ist keiner auf die Idee gekommen, daß es Menschen gibt, die sich selbst nicht helfen können, die fremde Hilfe in Anspruch nehmen sollen, um eine Lebenskrise zu bewältigen. Läßt sich die „Hilfe zur Selbsthilfe“-Losung auf Säuglingen anwenden? Kaum. Warum also auf sogenannte „Penner“? Weil sie für viele Menschen ekelerregend sind.

Kaum Leute ahnen, was hinter den Ausdruck „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das, was dahinter steckt, ist Menschenverachtung, die Bestrebung, Euthanasie zu betreiben.
Wer gekreuzigt wird, kann sich selber
eben nicht helfen.

An einer Stelle des Evangeliums wird die Tugend der Hilfe zur Selbsthilfe für pietätlos gehalten. 
So wird die Geschichte im Lukas-Evangelium wie folgt erzählt:
„Und als sie kamen an die Stätte, die da heißt Schädelstätte, kreuzigten sie ihn dort und die Übeltäter mit ihm, einen zur Rechten und einen zur Linken. Jesus aber sprach: Vater, vergib ihnen; denn sie wissen nicht, was sie tun! Und sie verteilten seine Kleider und warfen das Los darum. Und das Volk stand da und sah zu. Aber die Oberen spotteten und sprachen: Er hat andern geholfen; er helfe sich selber, ist er der Christus, der Auserwählte Gottes. Es verspotteten ihn auch die Soldaten, traten herzu und brachten ihm Essig und sprachen: Bist du der Juden König, so hilf dir selber!“
Wer leidet, darf die Hilfe
anderer erwarten.
Warum ist es pietätlos, Jesus aufzufordern, sich selbst zu helfen, und es in Ordnung, einen Bettler oder Penner aufzufordern, sich selbst zu helfen? Die Protagonisten der „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden sich äußerst schwertun, eine aussagefähige Antwort auf diese Fragen zu geben.

Deswegen wäre es gut, wenn es einen Beauftragten für Pennerangelegenheiten in der Verwaltung geben würde, der sich mit solchen Fragen befaßt

Quellen zur weiteren Recherche:
Abg. Rainer-Michael Lehmann, MdA und seine Ansprache an seine politischen Auftraggeber [Dieses Video zeigt, wie ein bürgernaher Abgeordneter mit den Anliegen seiner Bürger und Bürgerinnen umgeht.]
Wer zu viel rechnet, schätzt das
menschliche Leben nicht genug wert.
wikipedia zu Hilfe zur Selbsthilfe
wikipedia zur Geschichte der Euthanasie
deathcamps.org zu Euthanasie
portal liberal: Keine europäische Transferunion [ein Beispiel von „Hilfe zur Selbsthilfe“]
Lexikon-Psychologie.de zu Verwahrlosung
wikipedia zu Verwahrlosung
philo.at zu Verwahrlosung
pflegewiki.de zu Verwahrlosung
gutefrage.de zu Verwahrlosung

Frage: Fördert die FDP die Verwahrlosung in sozialen Fragen?

Donnerstag, 31. März 2011

Engagierte Bürger: sind sie der leuchtende Pfad der Nation?

der Hauptbahnhof -- der Beginn
eine interessanten politischen
Reise

Im Kongreßsaal in Passau am 27.03.2011 konnte die Kreativität der Teilnehmer deutlich gespürt werden. Hier ging es um den Landeskongreß der bayerischen Jungen Liberalen, die sich „JuLis“ nennen. Sie verschwendeten keine Zeit mit dem üblichen Personenkult, den es bei politischen Zu­sammenkünften üblicher Weise gibt. Wozu soll der Personenkult dienen, wenn alle sich im Saal für kompetent halten?


Es ging also gleich zur Sache. Auf der Tagesordnung standen viele Anträge. Die interessantesten da­von lauteten so:
der Eingang zum Kongreß

Ein Antrag lautete: „Keinen politischen Europäischen Gerichtshof mehr!“ Dieser Antrag zeigte, wie besorgt die Mitglieder der bayerischen Jungen Liberalen um den fehlenden Fortschritt in Rechtsfra­gen auf europäischer Ebene war. Dies läge am Umstand, daß die Richter des Europäischen Ge­richtshofes von den Regierungen der Mitgliedsländer des Europarats gewählt wurden. Eine bessere Alternative wäre, wenn die Richter von den Parlamenten der Mitgliedsländer des Europarats ge­wählt würden, die dann mehr politischen Pluralismus in das Gericht einbringen würden. Die Euro­päischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) bevorzugt die parlamentarischen gegenüber der präsidialen Demokratie (vgl. Art. 3 des Zusatzprotokolls der EMRK).
ein einladendes Plakat vor
dem Konferenzsaal


Ein weiteres außen- bzw. weltpolitisches Thema, das die bayerischen JuLis aufgegriffen, war die völkerrechtliche Anerkennung Taiwans durch die Bundesrepublik Deutschland. Jetzt ist es nicht sicher, wie Taiwan „anerkannt“ werden soll: als Republic of China (ROC) oder als Republic of Taiwan?

Dennoch muß festgehalten werden, daß es erstaunlich ist, daß sich Bürger, die in den 20er Jahren sind, mit solchen weltpolitischen Themen befassen. Ob es hier oder wo anders noch eine „Wiederholungsgefahr“ gibt? Oder ist das einmalig für Deutschland?

Das war eine ambitionierte Bemühung um die Neugestaltung der Außenpolitik der Bundesrepublik. Die anderen Themen betrafen die nationale bzw. Innenpolitik nicht nur von Bayern, sondern teilweise auch vom Bund.

Jetzt zurück zur Innenpolitik. Die innenpolitischen Vorstöße der Jungen Liberalen sind in gewisser Hinsicht von der Vorstellung des Staats als Überwachers überschattet. Die Teilnehmer könnten sich nicht zu einer Vorstellung der staatlichen Obrigkeit als „Freund und Helfer“, als positiven Gestalters und als eine Autorität, die Gutes verrichten kann.

Deswegen plädierten viele dafür, daß sich der Staat im sozialen Umfeld zurückzieht, da eine Reform des Staatswesens für unmöglich gehalten wurde.
Behördenwappen der "BLM"

Diese Vorstellung spielte eine gewaltige Rolle, als es darum ging, die Zahl der von Landtag und Staatsregierung berufenen Vertreter im Medienrat „deutlich“ zu reduzieren. Wie „deutlich“ deutlich sein soll, wurde nicht Gegenstand der Debatte. Insofern ist es fraglich, wie die Jungen Liberalen ihre Vorstellungen umsetzen sollen, wenn sie keine Zahlen nennen konnten. War das alles vielleicht bloße „heiße Luft“? Das konnten wir nicht erfahren. Auf jeden Fall soll die Besetzung im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) „anders“ aussehen.

Andere Themen wurden etwas souveräner behandelt, z.B. der Antrag, die deutsche Sprache nicht im Grundgesetz zu verankern. Darin ist ein Beitrag dieser Gruppe zum Abschied von der üblichen sozialen Gleichschaltung in Deutschland zu erkennen, die hierzulande geläufig ist. Die Schulausbildung soll verbessert werden, indem es mehr Praxis in die Klassenzimmer geben soll.
Passau -- majestätisch und bürgerlich zugleich

Viele bayerische JuLis sind Technokraten und neigen auch zum Nerdsein. Deshalb befürworten sie eGovernment, da sie Verwaltungsprozesse vereinfacht. Wenn Bürgern mehr Einsicht in Ihre Daten gewährt werden, dann ist dies um so mehr ein gutes Argument dafür, eGovernment voranzubringen.

Die neue Asylpolitik für Bayern klang vielversprechend. Anstatt Menschen nach ihrer Gruppen- oder gar Volkszugehörigkeit zu bewerten, schlagen die bayerischen Jungen Liberalen vor, sie nach dem Inhalt ihres jeweiligen Charakters anzusehen. Das hat den Umstand zur Folge, daß diese Menschen, die von Folter und Unterdrückung aus ihrem jeweiligen Heimatland fliehen, humaner behandelt werden. Für Bayern, das immer für einen engen und strengen „sozialen Zusammenhalt“ plädiert, der als solcher mit Sekundenkleber gefestigt zu sein hat, bedeutet das ein großer Fortschritt in geistiger Hinsicht.
die fehlende Schuldenbremse
stellt für die jungen Liberale
eine wirtschaftliche Schieflage
dar.

So wie die meisten FDP-Mitglieder interessieren sich die bayerischen Jungen Liberale für wirtschaftlichen Themen aus der Finanzwelt. Sie kritisieren die Landesbank Bayerns und möchten, daß die Bank die volle Verantwortung für Mißstände auch bei Fahrlässigkeit übernimmt. Auch die Schuldenbremse war ein Thema beim Kongreß. Der Schienenverkehr soll „modernisiert“ werden, indem sie „liberalisiert“ und „nachhaltig ausgebaut“ werden. Was den JuLis ebenfalls am Herzen lag, war die Herabsetzung der Sprit-Preise. Einerseits wollen die Liberalen, daß sich der Staat aus dem wirtschaftlichen Leben heraushält, damit die Unternehmer ihre jeweilige Freiheit in vollen Zügen genießen dürfen.
... aber was ist schlimmer?
Die Defizite im Haushalt
oder die soziale Schieflage?


Aber wenn es um Sprit geht, der die bewegliche Freiheit fördert, rufen sie nach dem „starken Staat“, der alles veranlaßt. Diese Wertkollision fand beim Kongreß keine angemessene Lösung, ja sie wurde nicht einmal als widersprüchlich erkannt und wurde auch nicht als problematisch angesehen.

Die Liberalen setzen sich für die Verwendung der Gentechnik ein und betrachten sie als eine Chance für die Zukunft. Insofern weichen sie von den Grünen und allen anderen Parteien ab, die die Position der Grünen zur Gentechnik zu eigen gemacht haben.

So wie in Hessen ist die Schuldenbremse in Sachen des staatlichen Haushaltes ebenfalls ein Thema in Bayern. Es war für den Vorstand so wichtig, daß er einen Abgeordneten aus dem Maximilianeum, Herrn Karsten Klein, MdL, eingeladen hat, um über dieses Thema zu sprechen. Die Teilnehmer waren dennoch nicht so sehr vom Thema begeistert, daß sie alles andere liegengelassen haben, um sich nur dieser Sache zu widmen. Demzufolge ist der Vorstand in seiner Bemühung gescheitert, die Kongreßteilnehmer für dieses politische Thema „heiß“ zu machen.
viel los beim Landeskongreß

Es gab auch ein paar „obskure Anträge“, die klärungsbedürftig waren, aber dennoch keine angemessene Klärung während des Kongresses finden konnten. Einmal gab es einen Antrag über den Erlaß eines neuen Bundestagswahlrechts. Es soll „demokratischer und liberaler“ werden, aber dem Inhalt nach wollen die Antragsteller die Erststimme abschaffen. Das hätte den Umstand zur Folge, daß es keine Abgeordneten mehr geben würden, die Direktmandate ausüben. Das System wäre dann ein rein Verhältniswahlrechtssystem so, wie dies bereits auf kommunaler Ebene der Fall ist.
Karsten Klein, MdL

Dann gab es Überlegungen hinsichtlich der Frage, ob die direkte Demokratie ein Allheilrezept sei. Die Antragsteller trugen ihr Unbehagen vor allem gegenüber den jüngsten Ereignis in Stuttgart vor, boten aber keine Alternative an.

Die Festlegung einer Dezibel-Obergrenze in Diskotheken war ebenfalls ein Thema beim Kongreß, das zu den „altersspezifischen oder altersgerechten“ Themen gehörten.
Das Antragsheft des
Kongresses


Auch bürgerrechtliche Themen fanden ihren jeweiligen Ausdruck, als über den Antrag „Kein Generalverdacht gegenüber Bürgern mit Zivilcourage – Extremismus-Klausel abschaffen!“ erörtert wurde. Da sich die Teilnehmer um das Ansehen der FDP Sorgen machten, forderten sie die Entwicklung von ethischen Leitlinien für Funktionsträger der FDP.

Schließlich kamen die Hundefreunde nicht allzu kurz, als das Thema „Abschaffung der Hundesteuer“ diskutiert wurde.

Im großen sowie im ganzen gab es rege Diskussion und Beteiligung durch die Teilnehmer. Der Blick der Teilnehmer war oft weitsichtig, obwohl er oft von den Technokraten getrübt wurde, die sich bei den Kleinigkeiten ausharrten.
Max Stadler, MdB und
parlamentarischer Staatssekretär
bei der Landesvorsitzenden

Nicht zuletzt ist die Erscheinung des „geistigen Vaters“ der FDP Bayern, Herrn Max Stadler, MdB, der gleichzeitig parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesmininsterium der Justiz ist. Er plädierte für mehr Besonnenheit unter den Teilnehmern und ermutigte sie, bedacht zu handeln.

Ebenfalls war Sebastian Körber, MdB anwesend und hat bereits am Anfang des Kongresses einiges gesagt. Schließlich ist er noch jung genug, um Mitglied der JuLis zu sein. Aus dieser Perspektive ermutigte er die Teilnehmer, aktiv in der Parteienpolitik zu bleiben.
Sebastian Körber, MdB

Es blieben noch viele Themen leider auf der Strecke. Die Sozialpolitik wurde so gut wie gänzlich ausgeklammert. Zwar gab es einen Antrag, der die Geldleistungen unter den Sozialleistungen herabsetzen würde. Er hieß „Konzentration auf Sachleistungen zur Förderung von Kindern aus ALG II-Bezieherfamilien“. Sozialhilfeempfänger sollen lieber Sachleistungen erhalten, da sie – vielleicht aus der Einschätzung der Jungen Liberalen – mit Geld nicht richtig umgehen könne. Den Jungen Liberalen ist nicht aufgefallen, daß es arme und sonst benachteiligte Menschen gibt, die die Aufmerksamkeit der staatlichen Hoheit brauchen.
Hoffentlich ist dies kein "freier
Fall" nach unten.

Auch hier herrscht die Vorstellung, daß der Sozialstaat nichts anders ist und auch nichts anders zu sein hat als eine Institution, die armen Menschen – darunter vielleicht auch Familien, Studenten und Schwangeren – Geldleistungen zu erbringen hat. Diese Leistungen bezeichnen sie als „Transferleistungen“ deswegen, weil das Geld von den Reichen herkommt und an die Armen und sonstigen verteilt werden, die diese Leistungen in Anspruch nehmen dürfen.
Politik ist aber nicht der Bereich des
endlos Machbaren.

engagierte Bürger – eine nirwan-O-analyse:
Die Kongreßteilnehmer haben erkannt, daß es günstig ist, engagiert innerhalb einer Partei zu sein, und auch wenn es die Jugendabteilung der Partei ist. Allerdings müssen günstige Bedingungen hergestellt werden,damit sich dieses Engagement rentieren kann.

Leider gehen diese Bürger von ihren Wünschen und Bedürfnissen aus, anstatt zu schauen, ob sie eine Politik betreiben können, die „repräsentativ“ ist. Das bedeutet, daß der in einer Partei engagierte Bürger danach Ausschau halten soll, nicht nur sich, sondern irgendwelche Bürger zu vertreten, die er zu vertreten gewillt ist. Das kann durchaus eine „Klientel“ sein, denn in Deutschland herrscht nicht das Mehrheits-, sondern das Verhältniswahlrecht. Dieses System erlaubt es den Parteien, den Fraktion und den Politikern, Interessen von politischen Minderheiten zu vertreten.
Den Thesen von John Stuart
Mill zum Trotz hat diese Frau
keine Chance, von der FDP
ordentlich vertreten zu sein.

Also erweist sich die Frage: „Wen vertreten Sie?“ als berechtigt, welche auch die JuLis beantworten soll. Denn eine Politik, welche am Volkssouveränitätsprinzip, aber auch am Volk und letzten Endes auch am Bürger vorbeiregiert, könnte sich irgendwann mal später im Abseits befinden (vgl. das Beispiel aus Baden-Württemberg hinsichtlich des Bahnhofs „Stuttgart 21“). Diese Politik wird sich außerdem als nicht verfassungskonform, ja sogar als verfassungswidrig herausstellen. Darum ist es eine gute Idee, einen guten persönlichen Draht zum Bürger zu pflegen und sich dabei in Bürgernähe zu üben.

Quellen zur weiteren Recherche:
Junge Liberale Bayern: Pressemitteilung zu diesem 76. Landeskongreß
Karsten Klein, MdL aus Bayern
Karsten Klein auf facebook
Sebastian Körber, MdB
Max Stadler, MdB und parlamentarischer Staatssekretär beim BMJ
... und dieser Mann auch nicht !!
wikipedia zu Volkssouveränität
wahlrecht.de: Volkssouveränitätsprinzip und Wahlergebnisse
wikipedia zu Leuchtender Pfad [auf Spanisch: sendero luminoso]
globalsecurity.org zu Leuchtender Pfad

Die guerrilla-Gruppe „sendero luminoso“ wirkte als Waffenaufstand in Peru gegen die dortige Regierung. Übersetzt ins Deutsche heißt die Gruppe „Leuchtender Pfad“.Unter diesem Ausdruck meinen wir so was wie geistige Aufklärung, bürgerliche Emanzipation und demzufolge keine Waffengewalt.
Auf einer Briefmarke sieht das schön aus,
aber im Leben? Wie sieht es dann aus?


Mittwoch, 16. März 2011

Die Opposition übernimmt die Regie während der Befragung der Bundesregierung

Wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen – am besten neben
dem Atomkraftwerk.
Die Explosion des Atomkraftwerks in Anbetracht des mit ihr einhergehenden Erdbebens scheint die Herzen sowie das Gewissen der Parlamentarier sowie auch letzten Endes der Mitglieder und Vertreter der Regierung im wahrsten Sinne des Wortes „erschüttert" zu haben.

Es handelte sich dabei um Tagesordnungspunkt (TOP) 3, Befragung der Bundesregierung, in der heutigen 95. Sitzung des 17. Bundestages. Erdbeben, Seebeben und Explosion im Atomkraftwerk in Japan haben vor allem die Abgeordneten sprachlos gemacht. Sie wußten nicht mehr weiter.
Deutschland ist in Europa keineswegs
alleine. Wer liebt die AKWs nicht?

Entsprechend liefen die Äußerungen der einzelnen Parlamentarier. Sie beschwerten sich über die dürftig ausgefallene Information durch die Bundesregierung. Vertreter der Bundesrepublik – nachdem vor allem StS von Klaeden sich ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Abgeordneten erlaubt hat – sicherten den Abgeordneten zu, beim nächsten Mal im Informationsüberfluß zu sein, damit sie nicht mehr so auftreten müssen, als ob sie sich in Rechtfertigungsnot stehen würden. Von Klaeden mußte nach einer Weile Zuflucht bei einem älteren und erfahreneren Staatssekretär nehmen, der dann das Wort ergriff. Er sicherte den Abgeordneten inständig zu, alles, was das Parlament an die Regierung heranzutragen hat, als Anregung zu behandeln. Die Regierung wird beim nächsten Mal ihren Anteil leisten, um die Gesetzgebung ausreichend über die Schritte der Bundesregierung zu informieren, welche Konsequenzen in der nationalen Atomkraftpolitik sie aus der in Japan vorgefallenen Kataastrofe ziehen wird.

So funktioniert ein Atomkraftwerk, wenn alles gut geht.
Die Kabinettsitzungen stünden bevor. Ehe sie nicht tagen, können die Staatssekretäre nichts über die Ergebnisse der Beratungen aussagen, aber bald werden sie mit Antworten sowie mit Auskunft kommen. Einen Termin dafür konnten Sie allerdings nicht nennen.

Staatssekretär Eckart von Klaeden
Neben der Versorgung des Parlaments mit aussagefähiger Information verlangten einige Abgeordnete – egal ob sie dies ausdrücklich oder auf irgendeine Art und Weise „stillschweigend" vorgetragen haben, daß die Bundesregierung sämtliche Reaktoren umgehend stillegt. Leben und Wohlgefühl seien durch die Ereignisse in Japan so sehr gefährdet, daß man drakonische Lösungen finden muß, um die Sache sozusagen aus der Welt zu schaffen. Man hat sogar im Plenarsaal das Gefühl, als ob es bald in Deutschland Explosionen von Atomkraftwerken geben wird. Das „stillschweigende Schreien" der Abgeordneten weckten recht eindeutig diesen Eindruck.
Wie lange halten die Leute
so was aus?

Und die Abgeordneten der Regierungskoalition sagten so gut wie kein einziges Wort dazu. Das heißt nicht, daß sie mit den Abgeordneten der Opposition einverstanden waren, aber sie erklärten sich allesamt für verteidigungsunfähig. Die Auffassung, daß Deutschland Strom braucht, der von Atomkraftwerken erzeugt wurden, war nicht mehr haltbar. Sie war nicht mehr zu verteidigen.

Die Ausnahme bildete Abg. Köppelin von der FDP-Fraktion. Durch seine Frage war er der Opposition insofern zuvorkommend, daß er seine ihm anvertraute Information mit dem ganzen Parlament teilte. Er ließ Staatssekretär von Klaeden wissen, daß er weiß, was bei der Regierung in den kommenden Tagen bevorstünde.
Atomkraft ist mit vielen
Risiken und Gefahren
verbunden.

Warum tut die Bundesregierung nichts dagegen? Das war die Frage der Abgeordneten der Opposition. Von Kladen verwies auf den bundesstaatlichen Charakter der Bundesrepublik, aber dieser Charakter hindert freilich die Bundesregierung nicht, Information von den angeblich ureigenen kompetenten Länderbehörden einzuholen,die sie dann mit dem Gesetzgeber hätte teilen können. Denn es ging nicht um die Frage, wer etwas bewirken, sondern vielmehr darum, wer etwas weiß und verlässliche Auskunft geben kann.

Dieser Verweis hat auch für Furore im Parlament, welche sich auf Zwischenrufen und Murmeln in den Bart beschränkt hat. Denn „unzuständig" heißt noch lange nicht unwissend.
Hoffentlich bleiben nicht viele
mehr übrig.

Ein Tipp für morgen, in der 96. Sitzung des 17. Bundestages:
Die Grünen werden als erste Fraktion einen Gesetzentwurf zur Novelle des Bundeswahlrechts einbringen. Dieser Gesetzentwurf ist vom 09.02.2011 und trägt die Bundestags-Drucksachen-Nr. 17/4694. Da noch in diesem Gesetzentwurf die 5%ige Sperrklausel enthalten ist, dürfte er konventionswidrig sein. Er verletzt nämlich Art. 3 des Zusatzprokolls der EMRK. Demnach haben sämtliche Mitglieder des Europarats „in regelmäßigen Abständen" sowie „unter Bedingungen" Wahlen abzuhalten, welche „die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Organe gewährleisten".
Vielleicht ist eines Tages der Europarat
hinter der angeblichen "BRD" her.

Gerade das aber verhindert die Sperrklausel, die geeignet ist, die Wahlergebnisse zu verfälschen. Inzwischen ist es zu einem Menschenrecht erklärt worden, daß Menschen, die im Geltungsbereich des Europarats sowie der Konvention leben, einen Anspruch auf eine Regierung haben, die demokratisch legitimiert wird. Das ist bis jetzt die Bundesrepublik Deutschland – d.h. die angebliche „BRD" – nicht.
Wappen des Europarats

Muß das Gewissen die Menschen unbedingt plagen? – eine nirwan-O-analyse:
Es steht in Art. 38(1) Satz GG u.a., daß Abgeordnete „nur ihrem Gewissen unterworfen“ seien, aber wie sieht diese Gewissensausübung aus, falls überhaupt eine vorkommt? Welches „Gewissen“ ist überhaupt an dieser Stelle gemeint?


Zwar "lauert" das Gewissen, aber es
plagt die Menschen auch, leider !!
Wer sich auf die Ereignisse im Parlament während der Befragung der Bundesregierung beruft, erkennt, daß man mit „Gewissen“ das sogenannte „schlechte Gewissen“ meint. Aber ist das schlechte Gewissen das bessere Gewissen, oder könnte man das Gewissen als geistigen Begleiter auffassen, das uns den rechten Weg weist, das uns bei der Entscheidung zugunsten des Guten und zuungunsten des Schlechten unterstützt?
Haben die Menschen ein
oder zwei Gewissen?

„Ich habe ein gutes Gewissen“ bedeutet oft: Ich setze mein Gewissen gar nicht ein. Das schlechte Gewissen hat mich nicht heimgesucht. Ich strenge mich in ethischer Hinsicht gar nicht an.

Diese Art „Gewissen“ suchen wir nicht. Wer seinem Gewissen „unterworfen“ ist, hat mit einem Gewissen zu tun, der kein Begleiter, sondern eher eine Domina oder ein Zuhälter ist.

Wer „seinem Gewissen unterworfen ist“, kann Sachverhalte falsch einschätzen. Das war der Fall mit der Debatte mit der Bundesregierung über die Atomkraftwerke. Kommen Erdeben, Seebeben und Atomkraftwerkunglücke in Japan vor, so heißt es nicht unbedingt, daß Gleiches in Deutschland vorkommen wird.
So kann man auch zu seinem "reinem Gewissen" kommen.
Was aber heißt "parlamentarisches Gewissen"?