Das Buch wurde bereits von der Bertelsmann-Stiftung ausgezeichnet. Projekt Nr. 71 |
Eine Methode der Bürgerbeteiligung ist der sogenannte „runde Tisch“ |
Das Buch heißt „Die Mitwirkungsrechte der Bürger und sonstiger Einwohner in Berlin“. Es trägt den Untertitel: „ ... ein Handbuch für diejenigen, die politisch zu handeln gedenken“.
Wir haben bisher von der „eigentlichen Politik“ des Landes Berlin berichtet, welche als Politik der Verwahrlosung, der unterlassenen Hilfeleistung, der Aussetzung in hilf- und rechtlose Lage, der Gleichschaltung und schließlich der Euthanasie beschrieben werden kann.
Verwahrlosung als Staatspolitik muß nicht sein. An dieser ist der Staat alles andere als „alternativlos“ |
Wie kommt so eine Politik zustande? Denn die Politiker behaupten, sie tun ihr Bestes, damit es dem Bürger nicht dreckig, sondern sehr gut geht.
Gleichzeitig haben wir entdecken können, daß viele Faktore zur Entstehung dieser negativen, bürgerfeindlichen und menschenverachtenden Politik führen. Weder „die Strukturen“ noch „die Interessen“ oder „die [Macht-]Verhältnisse“ haben dazu geführt, daß sich der Staat genötigt sieht, gegen die eigene Bevölkerung auf so eine brutale und grausame Art vorzugehen.
Könnte die bürgerliche Demokratie so aussehen? |
Ein anderer Faktor, der zur schlechten Regierung durch den Staat führt, ist die Neigung des Staats, dem Bürger unbedingt zeigen zu müssen, daß er für den Bürger nutzlos und untauglich ist und daß er ihm eher im Wege steht. An dieser Stelle behauptet der Staat nicht einmal, er sei „Freund und Helfer“ des Bürgers. Hier sprechen Taten lauter als Worte, und der Staat redet mit Taten, die er kommentarlos im Raum stehen läßt.
Nicht nur im politischen Leben, sondern auch im beruflichen sowie im wirtschaftlichen Leben gibt es bürgerliche Mitwirkungsrechte. |
Ein Saal voller politischer Überraschungen |
Ohne die NPD-Fraktion ist ein multikulturelle Gesellschaft in Berlin nicht vollständig. |
Derartige Mitwirkungsrechte sind geeignet, dem Bürger ein kollektives Gesetzgebungsinitiativrecht zu verleihen. An dieser Stelle tritt er in Konkurrenz mit seinem parlamentarischen Vertreter, der möglicherweise Verrat an ihm verübt hat. Das Phänomen nennt man „parlamentarischen Parteiverrat“.
Das beste Mittel gegen diese Krankheit der Abgeordneten ist die Durchsetzung eines Volksentscheides. Allerdings in der letzten Wahl am 18.02.2011 haben die Abgeordneten gemeint, der Senat wäre der politische Verlierer. Das zeigt doch, wie ungerne Menschen in der Politik verlieren und wie unverantwortlich sie mit Ereignissen umgehen.
Nach § 8 Satz 2 und 3 Petitionsgesetz Berlin [künftig: PetG Berlin] haben Bürger ebenfalls ein eingeschränktes individuelles Gesetzesinitiativrecht. Denn es heißt dort so:
Politiker singen den Bürgern schöne Lieder vor, aber ob das, was sie sagen, auch wahr ist? Davon kann wiederum der Bürger ein Lied singen. |
„[Petitionen im Gesetzgebungsverfahren] sollen in der Regel den Fraktionen zur Kenntnisnahme überwiesen werden mit der Auflage, sich binnen einer angemessenen Frist zu erklären, ob die Petition zum Gegenstand einer Gesetzesinitiative gemacht wird. Falls ein Fachausschuss bereits mit der betreffenden Gesetzgebungsmaterie befaßt ist, wird ihm die Petition zu dem Zweck zugeleitet, sie bei seiner Arbeit mitzuberaten.“
Wer in diesem Land bekannt sein will, der möge sich mit der Polizei anlegen. |
Schlußfolgernd kann man zu Recht behaupten, daß das Gesetzinitiativrecht zum Wesenskern vor allem der plebiszitären Mitwirkungsrechte der Bürger in Berlin gehört. Anschließend an dieses Recht ist eine Erörterung von Gesetzen und Gesetzesvorhaben auf kommunaler Ebene angesagt.
Aus dieser Kompetenz heraus kann und darf der Bürger von der BVV sowie vom BA über Gesetzen und Gesetzesvorhaben unterrichtet. Er darf sich zu diesen Vorhaben des Landes in seinem Bezirk äußern, wo er sich niederlassen hat (vgl. §§ 40, 41(1) und(2) und 42 BezVG). Selbstverständlich muß seine Teilnahme an BVV-Plenarsitzungen und an Ausschußsitzungen der BVV gefördert sowie auch ermöglicht werden.
Manche Politiker haben kein Glück, egal was sie tun oder unterlassen. |
Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheide gibt es auch auf kommunaler Ebene. Sie tragen lediglich einen anderen Namen. Was für das Land Volksinitiative heißt, heißt auf Bezirksebene Einwohnerantrag (vgl. § 44 BezVG). Hier werden an dieser Stelle die sonstigen Einwohner Berlins miteinbezogen, die nicht deutsche Staatsangehörige sind. Was das Land Volksbegehren nennt, bezeichnet der Bezirk als Bürgerbegehren (vgl. § 45 BezVG). Hier dürfen nur die Bürger an ihm beteiligt sein. Die Teilnahme der Einwohner wird nicht zugelassen.
Schließlich heißt Volksentscheid auf Bezirksebene Bürgerentscheid (vgl. §§ 46 und 47 BezVG).
Nicht zu übersehen ist auch die Tatsache, daß das Buch das Problem abhandelt, daß sich der Bürger wenig Respekt von den Volksvertretern und Politikern verschaffen kann.
Books on Demand GmbH
In de Tarpen 42
22848 Norderstedt
ISBN: 978-3-8423-5740-2
Quellen zur weiteren Recherche:Geschwister Scholl Institut: Methoden der Bürgerbeteiligung
wikiversity zu Mitwirkungsrechte der Bürger in Berlin
wikiversity zu Parlamentarischer Parteiverrat
wikiversity zu Gleichschaltung
wikiversity zu Verfassung von Berlin
wikiversity zu Phänomenologie des Staats
wikiversity zu Widerstandsrecht (Deutschland)
Autorenwebsite Luis Fernández Vidaud zum Buch über die Mitwirkungsrechte in Berlin
Dr. Brangsch: Demokratische Beteiligungsformen
Die Freiheit Berlin: Bezirksgruppe Mitte diskutiert über direkte Demokratie
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