Was ist Aufklärung? -- Immanuel Kant

Mittwoch, 16. März 2011

Die Opposition übernimmt die Regie während der Befragung der Bundesregierung

Wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen – am besten neben
dem Atomkraftwerk.
Die Explosion des Atomkraftwerks in Anbetracht des mit ihr einhergehenden Erdbebens scheint die Herzen sowie das Gewissen der Parlamentarier sowie auch letzten Endes der Mitglieder und Vertreter der Regierung im wahrsten Sinne des Wortes „erschüttert" zu haben.

Es handelte sich dabei um Tagesordnungspunkt (TOP) 3, Befragung der Bundesregierung, in der heutigen 95. Sitzung des 17. Bundestages. Erdbeben, Seebeben und Explosion im Atomkraftwerk in Japan haben vor allem die Abgeordneten sprachlos gemacht. Sie wußten nicht mehr weiter.
Deutschland ist in Europa keineswegs
alleine. Wer liebt die AKWs nicht?

Entsprechend liefen die Äußerungen der einzelnen Parlamentarier. Sie beschwerten sich über die dürftig ausgefallene Information durch die Bundesregierung. Vertreter der Bundesrepublik – nachdem vor allem StS von Klaeden sich ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Abgeordneten erlaubt hat – sicherten den Abgeordneten zu, beim nächsten Mal im Informationsüberfluß zu sein, damit sie nicht mehr so auftreten müssen, als ob sie sich in Rechtfertigungsnot stehen würden. Von Klaeden mußte nach einer Weile Zuflucht bei einem älteren und erfahreneren Staatssekretär nehmen, der dann das Wort ergriff. Er sicherte den Abgeordneten inständig zu, alles, was das Parlament an die Regierung heranzutragen hat, als Anregung zu behandeln. Die Regierung wird beim nächsten Mal ihren Anteil leisten, um die Gesetzgebung ausreichend über die Schritte der Bundesregierung zu informieren, welche Konsequenzen in der nationalen Atomkraftpolitik sie aus der in Japan vorgefallenen Kataastrofe ziehen wird.

So funktioniert ein Atomkraftwerk, wenn alles gut geht.
Die Kabinettsitzungen stünden bevor. Ehe sie nicht tagen, können die Staatssekretäre nichts über die Ergebnisse der Beratungen aussagen, aber bald werden sie mit Antworten sowie mit Auskunft kommen. Einen Termin dafür konnten Sie allerdings nicht nennen.

Staatssekretär Eckart von Klaeden
Neben der Versorgung des Parlaments mit aussagefähiger Information verlangten einige Abgeordnete – egal ob sie dies ausdrücklich oder auf irgendeine Art und Weise „stillschweigend" vorgetragen haben, daß die Bundesregierung sämtliche Reaktoren umgehend stillegt. Leben und Wohlgefühl seien durch die Ereignisse in Japan so sehr gefährdet, daß man drakonische Lösungen finden muß, um die Sache sozusagen aus der Welt zu schaffen. Man hat sogar im Plenarsaal das Gefühl, als ob es bald in Deutschland Explosionen von Atomkraftwerken geben wird. Das „stillschweigende Schreien" der Abgeordneten weckten recht eindeutig diesen Eindruck.
Wie lange halten die Leute
so was aus?

Und die Abgeordneten der Regierungskoalition sagten so gut wie kein einziges Wort dazu. Das heißt nicht, daß sie mit den Abgeordneten der Opposition einverstanden waren, aber sie erklärten sich allesamt für verteidigungsunfähig. Die Auffassung, daß Deutschland Strom braucht, der von Atomkraftwerken erzeugt wurden, war nicht mehr haltbar. Sie war nicht mehr zu verteidigen.

Die Ausnahme bildete Abg. Köppelin von der FDP-Fraktion. Durch seine Frage war er der Opposition insofern zuvorkommend, daß er seine ihm anvertraute Information mit dem ganzen Parlament teilte. Er ließ Staatssekretär von Klaeden wissen, daß er weiß, was bei der Regierung in den kommenden Tagen bevorstünde.
Atomkraft ist mit vielen
Risiken und Gefahren
verbunden.

Warum tut die Bundesregierung nichts dagegen? Das war die Frage der Abgeordneten der Opposition. Von Kladen verwies auf den bundesstaatlichen Charakter der Bundesrepublik, aber dieser Charakter hindert freilich die Bundesregierung nicht, Information von den angeblich ureigenen kompetenten Länderbehörden einzuholen,die sie dann mit dem Gesetzgeber hätte teilen können. Denn es ging nicht um die Frage, wer etwas bewirken, sondern vielmehr darum, wer etwas weiß und verlässliche Auskunft geben kann.

Dieser Verweis hat auch für Furore im Parlament, welche sich auf Zwischenrufen und Murmeln in den Bart beschränkt hat. Denn „unzuständig" heißt noch lange nicht unwissend.
Hoffentlich bleiben nicht viele
mehr übrig.

Ein Tipp für morgen, in der 96. Sitzung des 17. Bundestages:
Die Grünen werden als erste Fraktion einen Gesetzentwurf zur Novelle des Bundeswahlrechts einbringen. Dieser Gesetzentwurf ist vom 09.02.2011 und trägt die Bundestags-Drucksachen-Nr. 17/4694. Da noch in diesem Gesetzentwurf die 5%ige Sperrklausel enthalten ist, dürfte er konventionswidrig sein. Er verletzt nämlich Art. 3 des Zusatzprokolls der EMRK. Demnach haben sämtliche Mitglieder des Europarats „in regelmäßigen Abständen" sowie „unter Bedingungen" Wahlen abzuhalten, welche „die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Organe gewährleisten".
Vielleicht ist eines Tages der Europarat
hinter der angeblichen "BRD" her.

Gerade das aber verhindert die Sperrklausel, die geeignet ist, die Wahlergebnisse zu verfälschen. Inzwischen ist es zu einem Menschenrecht erklärt worden, daß Menschen, die im Geltungsbereich des Europarats sowie der Konvention leben, einen Anspruch auf eine Regierung haben, die demokratisch legitimiert wird. Das ist bis jetzt die Bundesrepublik Deutschland – d.h. die angebliche „BRD" – nicht.
Wappen des Europarats

Muß das Gewissen die Menschen unbedingt plagen? – eine nirwan-O-analyse:
Es steht in Art. 38(1) Satz GG u.a., daß Abgeordnete „nur ihrem Gewissen unterworfen“ seien, aber wie sieht diese Gewissensausübung aus, falls überhaupt eine vorkommt? Welches „Gewissen“ ist überhaupt an dieser Stelle gemeint?


Zwar "lauert" das Gewissen, aber es
plagt die Menschen auch, leider !!
Wer sich auf die Ereignisse im Parlament während der Befragung der Bundesregierung beruft, erkennt, daß man mit „Gewissen“ das sogenannte „schlechte Gewissen“ meint. Aber ist das schlechte Gewissen das bessere Gewissen, oder könnte man das Gewissen als geistigen Begleiter auffassen, das uns den rechten Weg weist, das uns bei der Entscheidung zugunsten des Guten und zuungunsten des Schlechten unterstützt?
Haben die Menschen ein
oder zwei Gewissen?

„Ich habe ein gutes Gewissen“ bedeutet oft: Ich setze mein Gewissen gar nicht ein. Das schlechte Gewissen hat mich nicht heimgesucht. Ich strenge mich in ethischer Hinsicht gar nicht an.

Diese Art „Gewissen“ suchen wir nicht. Wer seinem Gewissen „unterworfen“ ist, hat mit einem Gewissen zu tun, der kein Begleiter, sondern eher eine Domina oder ein Zuhälter ist.

Wer „seinem Gewissen unterworfen ist“, kann Sachverhalte falsch einschätzen. Das war der Fall mit der Debatte mit der Bundesregierung über die Atomkraftwerke. Kommen Erdeben, Seebeben und Atomkraftwerkunglücke in Japan vor, so heißt es nicht unbedingt, daß Gleiches in Deutschland vorkommen wird.
So kann man auch zu seinem "reinem Gewissen" kommen.
Was aber heißt "parlamentarisches Gewissen"?
 

1 Kommentar:

Ponyhof hat gesagt…

"Muß das Gewissen die Menschen unbedingt plagen?"

Es sollte den Menschen plagen, leider kann man diese Plage über Geld vermindern. Und mal ehrlich wer glaubt, die Umwelt wäre wichtiger als der Gewinn eines Unternehmens, der ist leider sehr naive.