Was ist Aufklärung? -- Immanuel Kant

Donnerstag, 10. Februar 2011

Bundesgesetzgeber reden am Fundament des Mindestlohns vorbei

Mindestlohn? Brünnhilde
ist in ihn verliebt !!
Heute gab es im Plenum Redner unter den Abgeordneten, die äußerst wütend und despotisch auftraten, weil es sich bei der Debatte um Menschen handelte, die nicht das Geld erhalten, was ihnen zusteht, und deswegen arm sind. Aber es gab auch andere, die das Thema mit leisen Tönen ansprachen und dabei versuchten, Besonnenheit in die Diskussion einzuführen. Das Thema ist an sich geeignet, Menschen aufzuregen und sie in erregten Zustand zu versetzen. Der Bundestag blieb vor dieser Gefahr nicht verschont (hier: 90. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages –TOP 4).

Zunächst sprach der stellvertretende Vorsitzender der SPD-Fraktion, Abg. Hubertus Heil. Er sprach sich für den Mindestlohn aus und bedauerte es, daß die CDU eine negative Haltung ihm gegenüber aufbringt.
Brünnhilde singt schreiend:
"Her mit dem Mindestlohn !!"

Danach kam Abg. Peter Weiß (CDU), der äußerst rabiat und militant auftrat. Er brachte einerseits wirtschaftliche, andererseits gesellschaftspolitische Argumente gegen den Mindestlohn vor und meinte, daß seine Umsetzung mit zu viel Zwang gegenüber dem Unternehmer verbunden sei, was ordnungspolitisch nicht zu vertreten sei. Den Unternehmer habe man einfach nicht unter Zwang zu setzen. Rechtliche Argumente gegen den Mindestlohn hat er allerdings nicht parat

Man müßte dabei das Verhältnis des Staats zu den Gewerkschaften berücksichtigen, indem man die Gewerkschaften nicht stärker macht, als sie ohnehin sind. Der Spruch „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist mit Hohn zu betrachten. Warum, das hat er nicht gesagt. Offensichtlich konnte der totalitäre und agitatorisch gesinnte Abgeordnete kein Argument gegen ihn vortragen.
Das Festspielhaus in Bayreuth sollte den
Bundestag ersetzen, wenn es nach
Abg. Ernst ginge.

Für den nächsten Redner, Abg. Klaus Ernst (Linke), war „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ das A und O des Mindestlohns, aber hier müßte man sich fragen: gleich wem gegenüber? Offensichtlich geht der linke Abgeordnete davon aus, daß Gleichheit ein Ordnungsprinzip bildet, aber ist sie an dieser Stelle „gerecht“? Oder ist gleich = gerecht?

Auch Abg. Ernst wirkte – wie vorhin sein Vorgänger Abg. Weiß – agitatorisch. Man kann sich ruhig fragen, ob hier Argumente vorgetragen oder nur „heiße Luft“ ausgesandt wird. In einem verurteilenden Ton warf Ernst der FDP „Sittenwidrigkeit“ vor, was eine Verletzung des Geistes des bürgerlichen Rechts darstellt. Das Wort „Ausbeutung“ hat er allerdings nicht in den Mund gelegt, obwohl seine Verwendung an dieser Stelle angebracht wäre. Die Unterbezahlung der Arbeiter sei aus seiner Sicht ein „Skandal“, womit italienische und wagnerianische Opern komponiert werden können. Vielleicht wird diese Debatte auf der Bühne in Bayreuth weitergeführt.
Hier könnte man besser über den
Mindestlohn reden, oder?

Als nächster Redner sprach Abg. Pascal Kober (FDP), der meinte, die Arbeiter der Nation bräuchten deswegen keinen Mindestlohn, weil sie genug zu essen bekamen. Für den Fall, daß dies nicht stimmen sollen, dann sollen sie dem Rat der Königin Marie Antoinette folgen und Kuchen essen, wenn Brot fehlte. Die Arbeiter bräuchten keine staatliche Unterstützung zur Durchsetzung ihres jeweiligen Eigentumsanspruchs in der Gestalt eines angemessenen Lohns. Außerdem ist es nicht leicht, einen Mindestlohn festzusetzen. Da dies der Fall ist, soll man nicht einmal mit einem Versuch anfangen, dies zu tun.
Solche Effekte bräuchte man unbedingt
für den Bundestag, damit endlich
die anderen verstehen.

Darüberhinaus gefährde das Institut des Mindestlohns Arbeitsplätze. Es ist demzufolge aus fiskalischen Gründen günstiger, viele Sklaven, Zwangsarbeiter und Leibeigene um sich zu halten, die für einen Äpel und ein Ei arbeiten, als weniger, da sonst die Sklaven auf die Idee kommen könnten, Randale zu veranstalten. Arbeiten sie statt dessen, so sind sie zu müde, um die Staatssicherheit gefährden zu können.

Die nächste Rednerin war Abg. Brigitte Pohtmer (Grüne), die den Eindruck machte, eine Wahrsagerin zu sein. Die Zeit sei nach ihrer Auffassung für den Mindestlohn gekommen. Woher sie das wußte, das hat sie leider für sich behalten. Hat sie mit einem Medium Rücksprache gehalten? Hat sie in ihrem Büro eine Kristallkugel, die ihr diese Eingebungen offenbart? Da muß ihr wohl eine Nachfrage gestellt werden.
Kriege ich den Mindestlohn
oder nicht? Wenn nicht,
dann mache ich Randale.

Denn der Mindestlohn sichert den sozialen Frieden im Lande und bringt die armen Menschen davon, Randale und Landfriedensbruch zu machen. Also für ein paar Cents sollte man diese anti-Krawalle-Versicherung leisten können.

Mit der Öffnung der Grenzen des Osten muß man damit rechnen, daß Ausländer aus dem ehemaligen Ostblock, die inzwischen EU-Bürger sind, die einheimischen Arbeiter unterbieten werden. Der Mindestlohn wird das alles verhindern, das werdet ihr sehen, nachdem ihr den Mindestlohn erlaßt, meinte die Abgeordnete.

Das Volk will den Mindestlohn, der Unternehmer auch. Also ist das eine Einigung zwischen dem freiheitlichen und dem demokratischen Teil des Landes. Was will man mehr? Der Mindestlohn rettet demzufolge die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Wenn die Arbeiter kein Brot,
kaufen können, dann laßt sie
doch Kuchen essen. Ich habe
noch welchen zuhause.

Die Abgeordneten der Regierungskoalition ist deswegen den Mindestlohn, weil sie das nicht wirklich will. Sie tun auf doof, indem sie behaupten, „eigentlich“ für den Mindestlohn zu sein, aber sie finden stets Ausreden, um ihn nicht einzuführen.

Der nächste Redner war ein Mitglied der Regierungskoalition, Abg. Dr. Johann Wadepfuhl (CDU). Er warf den linken Parteien „moralische Verwerflichkeit“ vor. Diese komme zustande, indem die Parteien Grüne, SPD und Linke versuchen, um die Gunst des Wählers zu buhlen, indem die eine Partei einen höheren Mindestlohn dem Arbeiter anbietet als die andere. Wer den höchsten Mindestlohn anbietet, überbietet die andere Partei und gewinnt das Vertrauen der Bürger.
Ich habe sogar viel Kuchen bei mir.

Was daran „moralische verwerflich“ ist, ist schwer zu ermitteln. Ist das nicht das Spiel der Demokratie? Oder haben Bürger nicht eigennützig zu handeln und sich lieber in Selbstleugnung zu üben? Haben Bürger für die Zukunft ein monastisches Leben zu führen? Das ist in der Tat eine merkwürdige Auffassung, die dieser Abgeordnete aus der Regierungskoalition vertritt. Er müßte eigentlich sein Menschenbild ein bißchen revidieren und sich an den Gegebenheiten orientieren, die allen die Realität deutlich genug liefert. Ferner muß das Gemeinwohl nicht gesichert werden, indem alle Selbstaufopferungen betreiben.
Ihre Marie Antoinette
"Laßt sie doch Kuchen
essen"

Mit dem Mindestlohn könnte allerdings Schwarzarbeit aufkommen, prognostiziert der Prophet-Abgeordnete. Weil er nur Böses ahnt, soll sich der Staat weniger politische Einmischung in wirtschaftliche Ereignisse leisten. Wir werden nur dann gerettet, wenn der Staat jegliche Intervention bereut und demzufolge unterläßt.

Der nächste Redner war überraschender Weise ein weiser Mann, Abg. Ottmar Schreiner (SPD). Er bildete einen Kontrast zu seinen Kollegen. Während die anderen schrien und sich dramatische Szenarien erlaubten, hatte er sich stets in der Gewalt und ließ sich weder vom Thema noch von den anderen zu einem überschäumenden Auftreten hinreißen. Nun, der mündige Bürger wünscht sich so einen Abgeordneten, denn das Phänomen des weisen, nüchternen, seelisch ausgeglichenen und besonnenen Abgeordneten kommt in Deutschland leider selten vor.
Ottmar Schreiner, MdB, ein
aufgeklärter Staatsmann

Sein Vortrag war entsprechend seinem Selbstverständnis ebenfalls verhalten. Er trug vor, daß der Mindestlohn u.a. aus Gründen des Gemeinwohls eingeführt werden sollte. Denn das Gemeinwohl fordert, daß Menschen nicht leiden dürfen, nur weil sie arbeiten.

Es ist eine Frage des Anstandes, des Respekts und der Menschenwürde, daß Arbeit ein Wert verliehen wird. Wer arbeitet und gut arbeitet, hat nach Erbringung einer Leistung eine angemessene Gegenleistung verdient, die u.a. in einem angemessenen Lohn zum Ausdruck kommt. Wer dies verweigert, stellt den Wert von Arbeit radikal in Frage. Deswegen ist es u.a. aus ethischen Gründen – also aus Gründen des Sittengesetzes – geboten, den Mindestlohn in Deutschland einzuführen.
Ich kriege doch keinen
Mindestlohn, also nehme
ich mir lieber das Leben.
Ihre Brünnhilde.

Auf diese Argumente haben die Mitglieder der Regierungskoalition verängstigt reagiert. Sie widersprachen ihm nicht.

Danach redete ein Abgeordneter aus der Regierungskoalition, Abg. Johannes Vogel (FDP), der die These aufstellte, daß sich der Mindestlohn und die Tarifautonomie nicht vertragen. Entweder hat man den einen oder die andere. Beide gleichzeitig geht nicht.

Obwohl die These absurd vorkam, wagte es niemand, ihm zu widersprechen. Das nahm der Abgeordnete zur Kenntnis, was ihn in seinem Gefühl bestätigt, unfehlbar und allwissend zu sein, was die FDP-Abgeordneten an sich haben. Das sollte irgendetwas mit „Freiheit“ zu tun haben, meinen wohl diese Abgeordneten.

eine Bilanz und eine nirwan-O-analyse des vorliegenden Sachverhalts zugleich 
auf welcher Rechtsgrundlage fußt der Anspruch auf einen Mindestlohn?:
Eigentlich ist der Mindestlohn ein Ausdruck von bürgerlich-rechtlichem Gedankengut, was alle unsere Volksvertreter leider übersehen haben, weil sie mit dem Bürgerkrieg zu sehr beschäftigt sind, den sie untereinander austragen.

Der Mindestlohn ist zunächst mal ein Gebot des bürgerlichen Rechts. Allein diejenigen Normen, welche im allgemeinen Teil des BGB zum Ausdruck kommen wie z.B. § 134 BGB [Verbot der Rechtsuntreue], § 138 BGB [Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte] § 157 BGB [Verbot der Vertragsuntreue] und § 242 BGB [Gebot des Grundsatzes von Treu und Glauben] festgelegt sind, sprechen für eine untere Grenze in der Bezahlung einer Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistungen im wirtschaftlichen und Berufsleben.
Ausbeutung -- was ist das überhaupt?

Hinzu kommen andere Rechtsnormen aus dem BGB aus anderen Teilen, die ebenfalls die Vermutung einer unteren Grenze bei der Bezahlung einer angemessenen Gegenleistung für eine erbrachte Arbeitsleistung im wirtschaftlichen und Berufsleben. Das ist zunächst der Grundsatz des Selbsthilferechts (vgl. §§ 229, 858 bis 860 BGB), da eine Unterbezahlung als „verbotene Eigenmacht“ angesehen werden kann. Eine Unterbezahlung dergestalt, daß die Gegenleistung zu einem sittenwidrigen Rechtsgeschäft wird, ist ebenfalls durch den Titel über ungerechtfertigte Bereicherung (vgl. §§ 812 bis 822 BGB) sowie den Titel über unerlaubte Handlung (insbesondere §§ 823 und 826 BGB).
Ausbeutung hat viele Gesichter.

Ein sittenwidriger Lohn verstößt ebenfalls gegen das Schikanverbot aus § 226 BGB und müßte eigentlich Gegenstand der Staatshaftung i.S.d. Art. 14(3) und 34 GG.

Der Mindestlohn als „angemessener Lohn“ ist bereits gesetzlich festgelegt – und zwar in § 612 BGB, insbesondere in § 612(2) BGB, welcher die Höhe der Vergütung wenigstens  „formell“ festlegt. Dort steht folgendes:
„Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“
Deutschland ist leider nicht frei von
Ausbeutung.

Da das Unrecht nicht mehr zu übersehen war, was den Arbeitern angetan wird, weil es jedem rational und nüchtern denkenden Menschen ins Auge springt, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 22.04.2009 unter 5 AZR 436/08, daß Lohnwucher i.S.d. § 138 BGB sittenwidrig sei und daß einem Arbeiter ein „angemessener Lohn“ i.S.d. § 612(2) BGB zusteht. Der dortige Leitsatz lautet nämlich so:
„Ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138(2) BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Dritten eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.“ (vgl. Urteil des BAG vom 22.04.2009 unter 5 AZR 436/08 sowie Pressemitteilung des BAG zu diesem Urteil Nr. 38/09 vom 22.04.2009).
Wann wird der Mindestlohn
in Deutschland eingeführt ??

Damit hat das Bundesarbeitsgericht den Rechtssatz aus § 138 BGB [Verbot der sittenwidrigen Rechtsgeschäfte] mit § 612(2) BGB [Gebot der Zahlung eines angemessenen Lohns als Gegenleistung für die bereits erbrachte Arbeitsleistung] in ein „symbiotisches Verhältnis“ gebracht. Das war die Geburtsstunde des „gesetzlichen Mindestlohns“ in Deutschland. Die Zahlung des Mindestlohns sowie des „angemessenen Lohns“ ist nunmehr bürgerliches Recht geworden, also gilt sie als zivilrechtliches Gebot.

Verbunden mit dem Rechtsstaatsprinzip [im Sinne einer Parität zwischen den privatwirtschaftlichen Parteien Arbeiter und Unternehmer] sowie dem Sozialstaatsprinzip [im Sinne einer Parteiergreifung des Staats zugunsten des mächtig Schwächeren] gehört der Mindestlohn zu einem Grundsatz der verfassungsmäßigen Ordnung so, wie sie in Art. 20 und 79(3) GG festgelegt wird.

Der Mindestlohn ist inzwischen ein eigentumsrechtlicher Anspruch nach §§ 903 und 1004(1) BGB i.V.m. Art. 14(1) GG geworden. Der Arbeiter als „richtiger und tatsächlicher Bürger“ hat durch das vorgenannte BAG-Urteil einen Herausgabeanspruch gegenüber den Unternehmer erlangt.

Das war nicht immer der Fall. Früher galt der Arbeitslohn als Almose, welche der Arbeitgeber kraft seiner Güte gegenüber dem Arbeiter „spendiert“ hat. In einer moderneren Welt, wo nicht nur die Bürgerlichkeit der Unternehmer anerkannt wird, ist diese Auffassung geschichtlich überholt.
Wenn das nicht ein Argument für
den Mindestlohn, was ist es dann?


Das BAG hat eine Formel erklärt, wodurch der Mindestlohn zu berechnen ist. Er beträgt nämlich „⅔ eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns“ und ein kleines Bißchen mehr. Dadurch schließt sich das Gericht den Verhandlungsergebnissen der Tarifparteien, was allerdings bedeutet, daß der Mindestlohn und die Tarifautonomie doch miteinander verträglich sind. Diese Tatsache wird von vielen Gegnern des gesetzlichen Mindestlohns verneint.

der sozialrechtliche und sozialstaatliche Aspekt des gesetzlichen Mindestlohns:
Als der Lohn als Vergütung für Arbeitsleistungen noch als unternehmerische Almost galt, verneinte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17.08.1956 gegen die KPD unter 1 BvB 2/51, nachlesbar in: BVerfGE 5, 85ff., S. 205  die Ausbeutungseigenschaft des Arbeitsverhältnisses, was es wie folgt zum Ausdruck brachte:
ein anschauliches Beispiel von Unterdrückung

Der kommunistische Begriff von „Unterdrückung“, die in jeder staatlichen Machtausübung überhaupt gesehen wird, ist dem System der freiheitlichen Demokratie von Grund aus fremd: „Unterdrückung“ entspringt einer auch den Staat ernidrigenden, im Grunde inhumanen Vor­stellungswelt. Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung, nicht der Unterdrückung durch die Ausbeuter zur Aufrechterhaltung ihrer Ausbeuterstellung.“ (vgl. S. 205 des o.a. Urteils)
ein weiteres anschauliches Beispiel
von Unterdrückung

Es unterschied das kommunistische Verständnis von „Ausbeutung“ durch das, was es als „wirkliche Ausbeutung“ bezeichnet hat, und zwar so:

Dazu gehört, daß eine Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird. Allerdings lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden. Vorzüglich darum ist das Sozialstaatsprinzip zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden; es soll schädliche Aus­wirkungen schrankenloser Freiheit verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem vernünftigerweise zu fördernden Maße verwirklichen.“ (vgl. S. 206 des o.a. Urteils)
Hier ist noch ein weiteres Beispiel von Unterdrückung,
diesmal "made in the USA".


Um aber „wirkliche Ausbeutung“ auszuschließen, muß allerdings der allgemeingültige Mindestlohn eingeführt, der als solcher eine Untergrenze in der Bezahlung der Arbeitsvergütung festsetzt und auch sichert. Tut der Staat das nicht, so muß er sich gefallen lassen, als „Ausbeuter“ oder als „Kollaborateur der Ausbeuter“ gekennzeichnet zu werden – und auch zu Recht so.
Quellen zur weiteren Recherche:
wikipedia zu Mächtigkeitsprinzip
wikiquote zu Unterdrückung [diverse Zitate zum Thema]
Spiegel-Online: Gesichter der Unterdrückung
Hamburger Abendblatt: Aufstände gegen Armut und Unterdrückung
Was ist, wenn es bereits den
"Mindestlohn per Gesetz" gibt ??

Ist der Mindestlohn bereits gesetzlich festgelegt?:
Die nationalen Gewerkschaften, daß der Mindestlohn nicht gesetzlich verankert ist. Das stimmt nicht mehr  – und zwar spätestens seit Verkündung des Urteils des BAG vom 22.04.2009, das von uns angesprochen wurde. Denn wenn er fast explizit in § 612(2) BGB steht, dann ist der Mindestlohn gesetzlich verankert. „Gesetzlicher“ geht es nicht.
Der Mindestlohn kann aber keine
Wunder bewirken.

Was es in Deutschland nicht gibt, ist ein allgemeingültiger Mindestlohn. Ein Mindestlohn wird  für allgemeingültig gehalten, wenn der Bundesminiter für Arbeit und Soziales ihn für „allgemeinverbindlich“ erklärt. Das tut er nicht per Gesetz, sondern vielmehr per Rechtsverordnung. Dazu ist er auch vom Bundestag und Bundesrat befugt. Dies wurde so im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 20.04.2009 (hier: § 7 AEntG). Nachdem es den gesetzlichen Mindestlohn gibt, der in §§ 138, 612(2) BGB verankert ist, dient die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales dazu, den einzelnen Arbeiter von der Mühe und Last zu entbinden, einzeln gegen den von ihm durch den Unternehmer erhaltenen Lohn vor Gericht zu klagen.
Die Festsetzung des Mindestlohns auf
7,50 € steht allerdings nicht in §§ 138,
612(2) BGB

Quellen zur weiteren Recherche über den Mindestlohn:
Die Linke: Der gesetzliche Mindestlohn ist längst übefällig !
Focus: „Gesetzlicher Mindestlohn  muß sein.“
Deutscher Gewerkschaftsbund: Deutschland braucht den Mindestlohn
Initiative Mindestlohn: Was ist ein gesetzlicher Mindestlohn?
Initiative Mindestlohn: Argumente für den Mindestlohn
Initiative Mindestlohn: Argumente gegen den Mindestlohn
Initiative Mindestlohn: häufig gestellte Fragen hinsichtlich des Mindestlohns
90. Plenarsitzung des 17. Deutschen Bundestages am 10.02.11 zum Thema Mindestlohn
ver.di: Kampagne über den Mindestlohn
Stimmen für den Mindestlohn
ver.di: Von Arbeit muß Frau leben können
juris gesetzesportal.de zum Gesetzesentwurf der SPD zum Mindestlohn unter BT-Drs. 17/4665
Bundestags-Drucksache 17/4665 – Antrag der SPD-Fraktion: Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (MLG) vom 08.02.2011
wikipedia zu Mindestlohn
wikipedia zu Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009
wikipedia zu Allgemeinverbindlicherklärung
Mindestlohn BLOG: Argumente pro und contra Mindestlohn
Was Brünnhilde will, das kriegt sie auch.

Rekapitulation des Mindestlohn-Nibelungenliedes:
Akt I: Brünnhilde verliebt sich in den Mindestlohn, der für sie ein Mann ist, den sie als solchen „begehrt“. Sie hält ihn sogar für den Weihnachtsmann. Sie will ihn unbedingt haben und will ferner, daß er „in der Familie“ bleibt.

Akt II: Brünnhilde laßt scheiend verlautbaren: „Her mit dem Mindestlohn“.
In der Tat: Brünnhilde ist eine
echte "tough lady".


Akt III: Ihr Begehren wird zum Gegenstand parlamentarischer Beratung. Es wird zunächst geprüft, ob der Bundestag der richtige Austragungsort für diese Debatte ist. Die bayerischen Abgeordneten schlagen das Festspielhaus in Bayreuth als einen des Anliegens würdigen Ort vor.

Akt IV: Bayreuth kommt nach Berlin. Damit ist der Streit um den richtigen Austragungsort beige­legt.

Akt V: Brünnhilde wird nervös. Sie kündigt an, bei Ablehnung des Mindestlohns Randale landes­weit zu machen, wenn sie nicht kriegt, was sie will und was sie braucht.
Wallhalla tut, was sie sagt !!

Akt VI: Brünnhilde trifft Marie Antoinette, die ihr den Rat erteilt, Kuchen zu essen, falls sie sich den Kauf von Brot nicht leisten kann. Sie stellt sich Brünnhilde gegenüber als Vorbild, da sie die­sem Ratschlag selbst folgt.

Akt VII: Brünnhilde ist merklich enttäuscht von diesem Ratschlag. Inzwischen gehen die Parla­mentarier auf ihre Drohungen nicht einmal ein. Sie kann diesen Umstand nicht mehr ertragen. Brünn­hilde entscheidet sich für den Freitod, indem sie sich – im Wege einer Witwenverbrennung – in Flammen setzt.
Schließlich hat es die Götterdämmerung
(Teil IV) im Nibelungenlied gegeben.

Die Sache entdet – wie es bei Wagner zu sein hat – tragisch.

Es ist mit weiteren Debatten auf nationaler, Landes- und örtlicher Ebene zu rechnen. Es wird aber dennoch gehofft, daß die richtigen Fakten über den Mindestlohn – und insbesondere über die Rechtslage in bezug auf den Mindestlohn –  vorliegen, welche die Debatte gestalten sollen.

FAZIT: Den Mindestlohn gibt es bereits. Er muß „lediglich“ durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das muß nicht mehr durch Gesetz, sondern durch ministeriellen Erlaß verkündet werden (vgl. BMAS: allgemeinverbindliche Tarifverträge; BMAS: Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge – Stand: 01.01.2011).

Mittwoch, 9. Februar 2011

Endlich Einigung unter den bitteren weltanschaulichen Konkurrenten

Es hörte sich wie Streit und Dissens an, aber der Konsens fiel stärker ins Gewicht als die Kontrover­se. Das ist für den Deutschen Bundestag eine Überraschung und ein Einzelfall zugleich.

Das Plenum wog das Für und Wider der Politik der Bundesrepublik gegenüber Ägypten ab. Die Fraktionen fanden versöhnliche Worte füreinander, die sie mit leisen Tönen zum Ausdruck bringen ließen.

Trotz leidenschaftlichen Gebarens und lauter Anschuldigungen der einen Fraktion gegenüber ir­gendeiner anderen war der friedfertige Grundton unter den sonstigen Kontrahenten nicht zu überhö­ren.

Im Normalfall spielen die Fraktionen Stellungkrieg so miteinander, als ob es immer noch den I. Welt­krieg geben und Deutschland gegen Deutschland kämpfen würde. Wäre es nicht interessanter, den Blitzkrieg nach Art des II. Weltkrieges zu spielen, indem eine Fraktion gegen eine x-beliebig andere Frak­tion kämpft?


Das könnte so aussehen, wenn eine Fraktion den Versuch wagt, eine andere Fraktion aus dem Parla­ment herauszujagen. Die Fraktion schmeißt die andere so sehr heraus, daß die bedrohte Fraktion das Land verlassen und Asyl in einem anderen Land suchen muß.

Ein Beispiel dafür wäre z.B., wenn in Bremen die NPD die FDP als Fraktion. Dann könnte von „po­litischem Blitzkrieg“ oder „parlamentarischem Angriffskrieg“ die Rede sein.

Vor einigen Monaten ist es vorgekommen, daß der Präsident des Deutschen Bundestages Dr. Lam­mert die Linksfraktion aus dem Plenarsaal herausgeschmißen hat. Dabei hat er die Geschäftsord­nung des Deutschen Bundestages sehr kreativ ausgelegt, damit er diesen außerordentlichen Schritt vornehmen konnte.
Blitzkrieg anstatt des üblichen Stellungkriegs im Deutschen
Bundestag am 26.02.2010

Es sprach während der Debatte, die sich als keine erwiesen hat, zunächst der Abg. Jan van Aken (Linkspartei). Van Aken betonte das völkische Element in der nationalen Auseinandersetzung des Volks mit der Regierung und dem sonstigen Staat. Was auf der Straße steht, ist das agyptische Volk, hob er dramatisch hervor. Er wiederholte mehrmals auf seine pathetische Art und Weise die Wortreihe „das ägyptische Volk“ so, als ob es eine Ikone wäre, die er verehrte, von der er allerdings wenig wußte. Dieses Symbol sei etwas sehr Heiliges, dennoch hat es seinen symbolischen Charakter niemals verloren. Als abstrakte Symbolik ist „das ägyptische Volk“ ist es geblieben. Es konnte und durfte sich im Redebeitrag zu keinem Zeitpunkt individualisieren.

Dennoch sprach er von seinen „ägyptischen Freunden“ so, als ob sie seine besten Freunde wären. Dabei hat er keinen überzeugenden Eindruck auf  sein Publikum gemacht. Das Wort „Solidarität“ nahm er zwar kein einziges Mal in den Mund, aber dennoch kam es vor, als ob er die ganze Zeit von „Solidarität der Deutschen – oder der deutschen Arbeiter vielleicht ?? – mit dem ägyptischen Volk.

Zusammen mit dem Volk redete der Abgeordnete von der Linkspartei von „Freiheit“. Wessen Freiheit? Naja, die Freiheit des Volkes – eine Art „kollektiver Freiheit“. Übersetzt ins Deutsche heißt das Volkssouveränität.

Jahre des Dissidententums in Deutschland hat Abg. van Aken offensichtlich bewogen, agitatorische Töne von sich zu gegeben, wenn das Thema der Volksherrschaft zur Sprache kommt. Daß er noch seinen kämpferischen Geist noch behält, hat er erneut in seinem Redebeitrag bewiesen.

Dennoch sprach er nicht nur von kollektiven Rechten und Freiheiten, sondern erstaunlicherweise von individuellen und institutionellen Freiheiten, die ihrer Natur nicht staatlich sind. Damit zeigte er großes Entgegenkommen gegenüber den anderen Parteien, welche die Grundrechte etwas deutlicher auf ihre jeweiligen Fahnen schreiben.
Bürgerkrieg im Parlament:
Heute war es eine Ausnahme, daß
Friede hergestellt werden konnte.

Leider gab es übermäßig viele Zwischenrufe, als er seine Rede hielt, welche von konservativer Seite herkamen. Erwähnenswert an dieser Stelle ist auch, daß Abg. van Aken den ägyptischen Präsidenten Mubarak der Aufrechterhaltung einer Kleptokratie in seinem Land bezichtigt hat. Diese Behauptung kam bei den anderen Fraktionen nicht gut an, was allerdings noch lange nicht heißt, daß die Behauptung unzutreffend ist.

Ein besseres Aufgebot an Zugeständnissen hätten Abg. van Aken oder ein anderes Mitglied der Linksfraktion nicht aufbringen können.
die Folge des Blitzkriegs im Deutschen Bundestag ist das,
was hier zu sehen ist: leere Stühle !!

Die nächste Rednerin war Abg. Kerstin Müller (Grüne). Auch sie schlug versöhnliche Töne. Verärgert war sie über die bisherige Politik des Außenministers Westerwelle. Dennoch behauptete sie, daß die Politik „nicht hilfreich“ sei. Dabei qualifizierte sie ihre Aussage mit dem Eigenschaftswort „diplomatisch“.

Ferner hob die Abgeordnete die Teilnahme von Frauen am ägyptischen Widerstand gegen den eigenen Staat. Sie hielt die Beharrlichkeit der Teilnehmer für eine moralische Tugend und schilderte sie diese Eigenschaft entsprechend.

„Das Volk muß endlich entscheiden,“ hat sie auch mehrmals als politisches Klischée verlautbaren lassen. Je mehr sie diesen Satz ausgesprochen hat, desto weniger wußte sie, was sie damit sagen wollte. Heißt es, die Deutschen oder der deutsche Staat darf nicht für Ägypten entscheiden? Ist die in Frage kommende Botschaft nichtinterventionistisch auszulegen?

An dieser Stelle wäre eine Zwischenfrage von einer Kollegin oder einem Kollegen angebracht, aber da scheinbar alle unter den Abgeordneten diesen Satz verwenden, ohne genau zu wissen, was mit diesem Satz gemeint ist, wurde sie mit der Bedeutung des fragwürdigen Satzes nicht konfrontiert.

Warum muß das Volk entscheiden? Was ist, wenn es nicht entscheidungsfähig ist? Diese und andere berechtigte Fragen müssen leider unbeantwortet bleiben.
Jan van Aken, MdB

Eines war sich die grüne Abgeordnete sicher: Mubarak muß jetzt auf dieser Stelle zurücktreten. Dennoch im großen und ganzen sprach die grüne Abgeordnete sehr bedacht und friedlich, was bei den Grünen keine Selbstverständlichkeit ist.

Ihr folgte Abg. Dr. Rainer Stinner (FDP). Dr. Stinner beschränkte seine Bemerkungen darauf, die Kollegen der linken Parteien bestehend aus SPD, Grünen und der Linkspartei darauf aufmerksam zu machen, daß das Experiment in Ägypten schief gehen könnte. Darum sollte man auf der Hut sein müssen. Die diffus erwähnten linken Parteien seien nicht vorsichtig genug und gehen mit diesen historischen Ereignissen etwas tollpatschig um. Anstatt den Ausgang der Ereignisse um Ägypten vorherzusagen und sie mit Wunschvorstellungen zu vermengen, sollte man lieber abwarten und viel beobachten, so der Abgeordnete aus der FDP-Fraktion.
Kerstin Müller, MdB

Der nächste Redner war Abg. Dr. Andreas Schockenhoff (CDU), der zum Thema so gut wie nichts beizutragen hat, außer daß er eine Einigung unter den Fraktionen von rechts bis links festgestellt hat. Ansonsten schlug er nationalistische Töne, indem er meinte, stolz zu sein, daß er als Deutscher und die Regierung zugleich bisher keine groben Fehler in der Ägyptenpolitik begangen hätte.

Danach folgte Abg. Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD), welche eine staatsmännische Größe unter ihren Kollegen darstellte. Auch diesmal hat sie niemanden enttäuscht, was ihre Fähigkeiten anbelangte, den Sachverhalt richtig, präzise und umfassend wiederzugeben, worum es bei dieser Debatte ging. Sie machte ihre Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam, daß Außenminister Dr. Westerwelle eine dürfte Position in bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte vertritt. Das veranlaßt ihn, Menschenrechtsverletzungen zu dulden und sie demzufolge zu übersehen.
Dr. Rainer Stinner, MdB

Dabei gehören die Menschenrechte nach völkerrechtlichem Verständnis auch zum Völkerrecht, nicht nur die Rechte und Befugnisse der jeweiligen Staaten innerhalb der globalen Gemeinschaft.

In der Tat erinnert die derzeitige Position der Bundesregierung, welche das Auswärtige Amt vertritt, an Positionen, die Honecker vertreten hat, als er versuchte, den Westen vor Eingriffen in die innere Angelegenheiten der DDR abzuwehren. Denn so wie Honecker es dem Westen verwehrt hat, über die Innenpolitik der DDR zu kommentieren, so möchte Dr. Westerwelle, daß sich Deutschland eines Kommentars über die gegenwärtige Lage in Ägypten enthält.
Dr. Andreas Schockenhoff, MdB

Ihr Anliegen war, daß die Ägypter sowohl kollektiv als auch individuell die Freiheit genießen dürfen. Das umfaßt insbesondere die Freiheit vor Folter und Gewalt. Diejenigen, die zu Unrecht inhaftiert wurden – und es gabe nicht weniger davon, müssen unverzüglich entlassen werden.

Wieczorek-Zeul betonte in unmißverständlichen Worten, daß die Menschen in Ägypten vor Folter geschützt werden müssen und daß die Staaten der Welt – also die internationale Gemeinschaft – dafür zu sorgen hat, daß dieser Grundsatz des völkerrechtlich anerkannten Menschenrechts umgesetzt wird.
Heidemarie Wieczorek-Zeul, MdB in
bezaubernder Pose

An dieser Stelle muß gesagt werden, daß sich das gesamte Haus der Auffassung der „elder states­woman“ Wieczorek-Zeul angeschlossen. Die linken Parteien waren dafür, daß das Menschenrecht als Teil des Völkerrechts umgesetzt werden muß. Ähnliche Töne gab es unter den CDU-Abgeordneten, welche dieser Grundsatz für eine „Selbstverständlichkeit“ gehalten haben. Also wurde Bundesaußenminister Dr. Westerwelle von der sogenannten Rechtsstaatsartei FDP“ überstimmt. Dadurch konnte sich das materielle Rechtsstaatsprinzip auf völkerrechtlicher Ebene in Deutschland gegenüber der Außenpolitik der Bundesregierung durchsetzen.
Honecker inkarniert sich
als Dr. Westerwelle

Danach kam Abg. Holger Haibach (CDU) ans Podium, der die Übereinstimmung unter den Fraktionen im Hause in bezug auf die Ägyptenpolitik des Parlaments betonte. Daraufhin kündigte er an, daß er bald kein MdB wird. Außerdem hat er sich allzu lange im Bundestag aufgehalten. Es ist Zeit für einen Wechsel.

Als Nächster kam der Parteifreund von Haibach, Abg. Thomas Silberhorn (CDU). Mit eindeutigen Worten betonte der Abgeordnete, daß die Umsetzung der Menschenrechte der Staatssouveränität vorgeht. Wer die Menschenrechte nicht verwirklichen läßt, übt keine legitime Staatsgewalt aus.

Die Kleopatra verteidigt
sich trotzdem.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß Einigung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages eine Seltenheit darstellt, welche als solche in vollen Zügen zu genießen. Denn die Parlamentarier neigen eher zur Kriegsführung und verzichten auf Friedfertigkeit, geschweige denn Friedensstiftung. Es gibt den Spruch: „Ausnahmen bestätigen die Regel“. Dieser Spruch darf nicht zu diesem Phänomen passen. Vielmehr soll man sagen: Die Ausnahme soll in Zukukunft zur Regel werden.

Das Verhältniswahlrecht gebietet allerdings, daß sich die Parteien und – sofern sie im Parlament vertreten – die Fraktion und u.U. die Gruppen sich untereinander einigen. Denn sie haben eine gewisse „Friedenspflicht“ zu leisten.
Bundesaußenminister Dr. Westerwelle:
ein böses Erwachen aus dem Parlament
für den Politiker

zum Mehrheits- und zum Verhältniswahlrecht:
Wenn das Grundgesetz behauptet, daß die Abgeordneten „das ganze Volk“ zu vertreten hat, dann geht es vom Bestehen des Mehrheitswahlrechts in Deutschland aus. Diese Annahme ist allerdings falsch, denn in Deutschland herrscht das Verhältniswahlrecht. Nach seinen Regeln können höch­stens diejenigen Abgeordneten „das ganze Volk“ vertreten, welche Direktmandate errungen haben.
Ein Spaziergang mit den Ägyptern
lohnt sich an dieser Stelle

Nach diesem Wahlrecht haben sich die Fraktionen untereinander eigentlich zu einigen. Tun Sie das nicht, so handeln sie „systemwidrig“ sowie auch „systemunterwandernd“. Das heißt, daß u.U. die Mehrheit der Abgeordneten nicht will, daß das System so, wie es sich gestalten soll, nicht funktioniert. Das kann als eine Art parlamentarischer „verfassungsfeindlicher Sabotage“ angesehen werden. Diese Art Sabotage hat in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus Tradition. Denn diese Praktiken sind geeignet, das Parlament gegenüber der Regierung und den übrigen Staatsorganen zu schwächen. Sie kommen manchmal einer parlamentarischen Selbstauflösung gleich.
Eine "ägyptische Bewegung" hat
gerade in der Welt angefangen.

Auch als Friedensverrat sowie als Anstiftung zum [nicht erforderlichen] Bürgerkrieg kann diese Praxis verstanden werden.
Dr. Norbert Lammert, MdB:
sieht ein Saboteur so aus?

interessante Quellen zu diesem Thema:

Montag, 7. Februar 2011

Eigentlich wollen die Deutschen die Freiheit nicht

Katja Suding -- Spitzenkandidatin
für die Hamburgische Bürgerschaft
Es war ein heiterer Abend in einem versteckten Hotel in Hamburg-Altona am 06.02.2011. Um 18.00 Uhr begann eine Veranstaltung der FDP Hamburg im Gastwerk Hotel Hamburg beim alten Gaswerk mit der Absicht, mehr Interesse unter den Bürger – insbesondere unter den Gleichgesinnten bei den Bürgern – für sich selbst zu wecken. Die Partei rechnete mit 120 Besuchen, aber es kamen mehr als erwartet, vielleicht 30 mehr als das, was der Raum an Menschen mit Sitzplatz ertragen konnte. Auch hier scheinen die Veranstalter bei ihrer Einschätzung über das Aufkommen durch das Publikum zu sehr gespart zu haben. Es mußten also einige Besucher stehenbleiben, während die Politiker ihre jeweiligen Anliegen vortrugen. Die Veranstaltung dauerte ca. zwei Stunden lang.

Dabei war auch der Generalsekretär der FDP auf Bundesebene, Christian Lindner, MdB, der als letzter eine Rede gehalten hat.
So eine Ausstrahlung -- so ein Teint !! Aber was wird sie
für die Bürger tun, wenn sie gewählt wird?

Die erste Rednerin war die Kandidatin der Partei auf Listenplatz 1 der Wahlen zur kommenden Hamburgischen Bürgerschaft, Katja Suding. Für diese Zuhörerschaft bedeutet Ausstrahlung das A und O der Politik. Die in Frage kommende Person mag eine Politik vertreten, die inhaltsleer oder unrichtig ist, aber wenn der Kandidat keine Ausstrahlung hat, dann taucht diese Person nicht – wenigstens nicht für die Politik sowie für die breite Öffentlichkeit.
Suding in Abendkleid

So ist es auch bei Suding. Ihr wird viel Ausstrahlung nachgesagt. Sie verkörpert Souveränität, innere Ruhe und Gelassenheit. Beim Beobachten ihrer Gestik und Mimik, während sie über ihr politisches Programm spricht, ist plötzlich diese Aura weg, die sie vorher hatte, als sie nur lächeln und nichts sagen mußte. Eine andere Aura tritt an Stelle der positiven Aura. Und diese Aura strahlt Kälte, fehlende Anteilnahme und Unmenschlichkeit aus. Es ist halt die falsche Aura und die verkehrte Ausstrahlung, was nun Überhand nimmt, wenn der Gegenstand der Erörterung ein politisches Thema wird.

Mit der etwas echteren Aura darf es nicht verwundern, wenn sich Suding eine äußerst materialisierte Welt ihren Zuhörern ausmalt, die sie für die Realität hält.
Vielleicht erweist sich Suding
als Hexe.

Aura und Ambiente bildeten interessanter Weise die Hauptthemen, welche Suding in ihren Beiträgen angesprochen hat. Hamburg sei nach ihrem Dafürhalten von einer „schlechten Aura“ belegt und belagert worden, welche insbesondere die Grünen, d.h. die Grüne Alternative Liste (GAL), zu vertreten hat. Mit einem „magischen Zauberstab“ möchten Suding und ihre FDP diesen „Ungeist“, den Hamburg „offensichtlich“ plagt, nunmehr aus der Welt schaffen.

Sie behauptet in ihrem ersten Beitrag, daß sich Hamburg auf ihre Stärken berufen sollte, ohne dabei diese Stärken nennen zu können. Heißt es also, daß sich die gegenwärtige Regierung auf die Schwächen der Hansestadt verläßt, um politischen Erfolg zu erzieheln? Das scheint nicht ganz richtig zu stimmen.

Mit ihrer Herzenshärte spricht sie Themen, die lediglich abstrakt dargestellt und nicht faßbar umrissen werden. Bei einer solchen Vorgehensweise sollte man sich fragen, ob die nette Damen von Sachen redet, die gar keinen Bestand haben. Ihre Fixierung auf solche Größen wie
... und nicht nur am 31.10. jedes Jahres !!
  • Infrastruktur,
  • Handel,
  • Unternehmen und
  • das Sparprogramm der FDP
gibt zu verstehen, daß Menschen und Menschlichkeit ihr nicht am Herzen liegen. Denn bei einer derartig kahlgeschorenen Welt muß man sich fragen: Wo sind die Menschen? Was tut die Partei für die Menschen und die Bürger, wenn sie gar nicht ins politische Szenario auftreten dürfen?
Das ist die "Hexe" für die
Kandidatin Suding

Wer stets wiederholt: „Hamburg muß sparen“, da soll man sich fragen, ob dies zu einem bedeutungslosen Ritual dieser Partei geworden ist, wo Sparen ohne Grund und ohne die geringste Erforderlichkeit zu einer unüberlegten Maxime wird. Warum wird Sparen zum Selbstzweck erhoben, wo Sparen um des Sparens willen betrieben wird? Warum muß man sparen, wenn Geld da ist?, soll sich der mündige Bürger fragen.

Die Kaltschäuzigkeit der Frau Suding, die in den Wahlplakaten als „aufgeklärter Mensch“ und Barbie-Puppe zugleich erscheint, hat nicht viel dazu beigetragen, der FDP einen „menschlichen Antlitz“ zu verleihen. Liberalismus mit menschlichem Antlitz? Nicht mit ihr. Denn in ihrem Weltbild treten die Menschen gar nicht erst auf. Denn Suding setzt sich mit ihrer „geistigen Frigidität“ durch, indem sie uns eine düstere, menschenleere Welt ausmalt, die an die Umweltideologie der Grünen erinnert.
Wie soll man sie wegkriegen?

Danach verkündet sie, daß die Bildungspolitik der Schwerpunkt ist, der für Liberale wie sie eine Schlüsselrolle einnimmt. Sie verleiht ihrer frigiden Grundhaltung weiteren Ausdruck, indem sie behauptet, sie sei gegen die „Einheitsschule“. Was sie eigentlich damit zum Ausdruck bringen möchte, ist die Tatsache, daß viele unter den Wählern der FDP in Hamburg ihre Kinder nicht dort schicken möchten, wo es Türken und andere problematische Ausländer gibt. Mit diesem unausgesprochen Argument, das auch unausgesprochen bleibt, ist die FDP bemüht, sich selbst zu tarnen. Denn sie möchte nicht den Eindruck in der Öffentlichkeit wecken, sie sei eine rassistische und nationalistische Partei, die als solche eine weltanschauliche Nähe zur NPD und dem Rechtsradikalismus pflegt. Rassismus habe mit Rechtsradikalismus nichts zu tun, denn Rassismus ist Freiheit.
Kandidatin von Treuenfels in einer dezidierten Pose

Also behauptet sie anstatt dessen, sie lehne die sogenannte „Einheitsschule“ ab. Dieser Vortrag wird durch eine weitere Frau fortgesetzt, die auf Listenplatz 4 steht.

Anna von Treuenfels ist eine landes- und vielleicht auch bundesweite Persönlichkeit geworden, seitdem die Volksinitiative „Wir wollen lernen“ [übersetzt ins Deutsche: „Wir wollen Rassisten bleiben. Wir wollen, daß unsere Kinder unseren Rassismus vererben.“] beim Volk in Hamburg Erfolg zeitigte.

Die Frage, inwieweit der staatlich geförderte Rassismus in den Schulen noch aufrechterhalten werden soll, wurde nicht Gegenstand der Erörterung, sondern die Neigung überwog, an diesem Thema vorbeizureden.
von Treuenfels in der von ihr gewohnten
"Siegerpose"

Schließlich verfügt von Treuenfels über einen stark ausgeprägten autoritären Willen, der ihr ermöglicht, ihren Kopf gegen die Wand zu setzen und auf andere aufdringlich zu wirken. Aber mit ein bißchen weiblichen Charme meint sie, diese Schattenseite ihrer Persönlichkeit übertünchen zu können.

Während der Veranstaltung ist die Rede von einer Prozentzahl von 5 %, welche die FDP bei der kommenden Bürgerschaftswahl in Hamburg auf sich vereinigen können. Dennoch haben die dort erschienen Politiker so gesprochen, als ob die FDP bereits über 70 % der Wählerstimmen hinter sich hat. Wenn man vor allem von Trauenfels hört, könnte man den Eindruck gewinnen, die „Diktatur des Proletariats“, wovon Marx gesprochen hat, gäbe es bereits und liege bereits in liberaler Hand. Das ermächtigt die FDP, anderen Parteien zu diktieren, wie sie die nationale Politik zu gestalten haben.
Nimmt die FDP die 5%ige-Hürde?
Genau das ist das Problem, was die FPD prägt: nämlich die fehlende Mächtigkeit für die Durchsetzung ihrer Anliegen. Ihr fehlt die Einsicht, daß eine Minderheitspartei, welche lediglich eine politische Minderheit vertreten darf, nur eine Klientelpartei bleiben darf.

Die FDP hat nämlich vom Volk kein Mandat erhalten, Mehrheitsinteressen zu vertreten. Wenn sie dieses Mandat hätte, dann müßte die FDP wenigstens 20 % der Wählerstimmen auf seiner Liste vereinigen.
Christian Lindner, MdB mit
passender Begleitung

Diese Frage wurde im Beitrag von Christian Lindner, MdB angesprochen. Die SPD werfe der FDP wiederum vor, eine „Klientelpartei“ zu sein. Das darf sie, weil die SPD eine Mehrheitspartei ist. Dazu wurde sie vom Volk ermächtigt, Mehrheitsinteressen zu vertreten. Lindner konterte aber, daß die Politik der FDP dem sogenannten „Gemeinwohl“ diene. Nun, „Gemeinwohl“ ist kein üblicher liberaler Begriff, da für die gewöhnlichen Liberalen das Individuum – und nicht die Gesellschaft und ihr „Gemeinwohl“ – an oberster Stelle steht. Bisher war nicht festzustellen, daß die parteipolitisch organisierten Liberalen in der Kategorie des „Gemeinwohls“ denkt. Das Wort wird in keinem Parteiprogramm – z.B. der Freiburger oder der Wiesbadener Erklärungen – stehen. Es wird nicht einmal in parteiprogrammatischen Texten angedeutet. Diese Behauptung bedarf also der näheren Erläuterung und zeigt eine Seite der FDP, die bisher unterbelichtet wurde.
FDP-Generalsekretär Lindner

„Wen vertreten Sie?“, fragte der nirwanische beobachter Lindner. Er antwortete und sagte, daß er alle vertritt, die frei werden wollen. Das ist eine Antwort – und zwar eine sehr guter, die man normalerweise von einem Politiker seines Genres nicht erwarten darf.

Freiheit sei eine geistige Haltung, erklärt Lindner. Nun, das Wahlrecht rechnet alles in Zahlen. Die Statistiker fragen sich zu Recht: „Wie groß ist die Menge von Wahlberechtigten, die Freiheit wollen und die frei sein wollen?“

Die Wahrheit ist, daß sie u.U. unter der 5%igen-Sperrklausel liegt. Das Deutsche Volk hat in den bisherigen klar zum Ausdruck gebracht, daß es keine „Freiheit“ so haben will, wie die FDP sie verkündet. Was für eine Freiheit ist es, welche die FDP auf ihre Fahne schreibt? Ist das die Freiheit zum Verhungern oder die Freiheit, von anderen schlecht, erniedrigend und unmenschlich behandelt zu werden? Das kann eine ausschlaggebende Rolle für die Tatsache, warum die Deutschen mehrheitlich sagen: „Bitte keine Freiheit. Ich kann sie nicht aushalten.“
Es fragt sich nur: Für wen frei?

Auf der Seite der belgischen liberalen Gewerkschaft CGSLB bzw. ACLVB steht geschrieben: „Niemand ist gegen die Freiheit, die Gleichheit, die Gerechtigkeit, die Solidarität, die Demokratie, den Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung usw.“ (vgl. notre liberalisme – la dimension politique). Das scheint aber für Deutschland nicht zu stimmen, wenn man sich an den Wahlergebnissen orientiert. Dort steht, daß die Freiheit stets überstimmt wurde.

Das bringt die FDP nicht davon ab, Freiheit als „universellen Wert“ zu verkünden, welcher das Deutsche Volk nicht zu tragen gewillt ist. Das mag sehr traurig sein, aber entspricht es den Tatsachen? Die Liberalen müssen akzeptieren, daß wenigstens in Deutschland die Freiheit nicht angestrebt wird. Anstatt der Wahrheit ins Auge zu schauen, betreibt die Anhänger dieser Partei eine narzißtische Nabelschau, aber dieses Ritual ist ungeeignet, die Wahrheit in diesen und ähnlich gelagerten Fragen zu ermitteln. Es ermächtigt niemanden zur nüchternen Wahrnehmungsfähigkeit.
Niemand hat etwas
gegen Freiheit, aber viele
sind gegen Gleichheit
und Gerechtigkeit.

Nach dem Verhältniswahlrecht dürfen die Parteien in Deutschland sowie die Fraktionen in deutschen Parlamenten Klientelpartei sein bzw. werden. Diese Bezeichnung ist nicht geeignet, Parteien und Weltanschauungen zu stigmatisieren. Demzufolge darf die Bezeichnung „Klientelpartei“ niemanden belasten. Schließlich sind auch die Grünen und die Linkspartei ebensosehr „Klientelparteien“ wie die FDP. Jede Partei in Deutschland darf also eine Klientelpartei sein oder werden. Ein solches Verhalten ist in der Tat verfassungsrechtlich geboten.
Die Freiheit kann manchmal in
einer tödlichen Sache enden.

zum Verhältnis zwischen Freisein und der Sklaverei in Demokratien:
Die griechische Antike, während deren es u.a. Städte gegeben hat, die Demokratien gab, richtet sich der Freiheitsbegriff nach denen, die in diesen Städten gewohnt haben, die nicht frei waren, weil sie Sklaven waren. Es fand demzufolge eine Gegenüberstellung zwischen denjenigen, die Bürger der Stadt oder polis waren, und denjenigen, die keine waren, sondern nur Einwohner und gleichzeitig Sklaven waren.

Ein „freier Bürger“ hat sich also mit demjenigen verglichen, der nicht frei war, weil er Sklave war, und schöpfte aus dem Unterschied zwischen ihm und dem Sklaven seinen Freiheitsbegriff sowie auch sein Freiheitsgefühl.

wirklich ??
Ähnlich verlief es in den USA. Obwohl mit 1853 die Sklaverei offiziell abgeschafft wurde – und zwar anfangs nicht durch Gesetz, sondern durch präsidiales Dekret, später durch Verfassungsänderung und -ergünzung zugleich –, wirkte sie nachhaltig auf die Verhältnisse zwischen Schwarzen und Weißen in den USA. Ihre Spuren sind noch vorhanden. Sie prägen das Gesellschaftsbild der USA in erheblichem Maße.
Mit der Sklaverei gingen viele Menschenrechtsverletzung
einher: Folter, Zwangsarbeit, Freiheitsberaubung,
erniedrigende und unmenschliche Behandlung
In Deutschland wird das Sklavenverhältnis, woraus der Freiheitsbegriff hervorgeht, auf die Arbeiter der Nation verlagert sowie auf diejenigen, die keine Unternehmer sind. Dabei sind für diesen Begriff maßgeblich das wirtschaftliche Leben und die Berufsausübung. Demnach ist „frei“ derjenige, der in keinem Arbeitsverhältnis steht, sondern selbständig bzw. als Unternehmer tätig ist. Man spricht von jemandem, der Träger des „Privatrechts“ – im Gegensatz zum Arbeiter, dem die Ausübung des „Privatrechts“ nicht zusteht. Unter „Privatrecht“ ist allerdings das bürgerliche Recht zu verstehen, das als solches ein Wirtschaftsrecht. Es legt fest, wie Geschäfte abzulaufen haben. Vorzügliches Beispiel dieses Rechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) selbst.


Fragen Sie mal Jürgen Möllemann.
Er weiß am besten darüber Bescheid,

wie tödlich die Freiheit sein kann.

Von diesem Freiheitsverständnis geht die FDP aus, weswegen viele meinen, daß Freiheit für die FDP kein universelles Recht ist. Diese Partei geht mit dem Rechtsgut Freiheit so um, als ob ihre Ausübung nur den Auserwählten vorbehalten bleiben darf.

Doch demographisce Ermittlungen – ein anderes Wort für „Wahlergebnisse“ – haben es für erwiesen befunden, daß die Deutschen der Freiheit so, wie die FDP sie gegenwärtig verkörpert, eine klare Absage erteilt haben. Gerade als Partei für die sogenannte freie Marktwirtschaft müßte es möglich sein, daß die FDP dieses Diktat der Verbraucher bzw. der Wahlberechtigten auf dem religiös-weltanschaulichen Markt akzeptiert. In Deutschland besteht kein Bedarf für die freiheitliche Gesinnung der FDP. Eine Nachfrage dafür ist nirgendwo erkennbar.
Wird diese Partei bei der nächsten
Wahl Fraktionsstatus erlangen?

Quellen zur weiteren Recherche:
Niemand interessiert sich für die Meinung der Kandidatin von Treuenfels
FDP Landesverband Hamburg: Anna von Treuenfels
Volksinitiative „Wir wollen lernen !“
YouTube zur Volksinitiative
Keine Stimme für „Wir wollen lernen“
wikipedia zu Schulreform in Hamburg anläßlich der Volksinitiative „Wir wollen lernen“